2002-306

Der Regierungsrat wird gebeten, dem Landrat eine Vorlage zu unterbreiten, welche die Änderung des Steuer- und Finanzgesetzes, §34, Absatz 4 wie folgt beinhaltet:

Der gemäss den Absätzen 1 und 2 ermittelte Einkommens-steuerbetrag ermässigt sich um 600 Franken pro Steuerjahr für jedes minderjährige, erwerbsunfähige oder in beruflicher Ausbildung stehende Kind, das mit dem Steuerpflichtigen in häuslicher Gemeinschaft lebt und für das er die elterliche Gewalt hat oder hatte.


Der Landrat hiess die Rückkehr zum Kinderabzug vom Steuerbetrag am 13.12.01 mit 69 gegen 5 Stimmen* gut. Auch im Vorfeld der Referendumsabstimmung über die Änderungen des Steuer- und Finanzgesetzes war die Rückkehr zu dieser bis 2001 angewendeten Variante des Kinderabzug nicht bestritten.


Die verlangte Änderung ist kostenneutral gegenüber der jetzigen Praxis. Sie begünstigt speziell Familien mit niedrigeren Einkommen und/oder mehreren Kindern. Sie ist eine wirksame Massnahme der Familienförderung, ist es doch hinlänglich bekannt, dass

* Ueberweisung Motion 2001-283 "Kinderabzug vom Steuerbetrag"



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