2002-306
Parlamentarischer Vorstoss |
Titel:
|
Motion der CVP-EVP-Fraktion: 600 Franken Kinderabzug vom Steuerbetrag
|
|
Autor/in:
|
CVP-EVP-Fraktion
|
|
Eingereicht am:
|
28. November 2002
|
|
Nr.:
|
2002-306
|
|
Der gemäss den Absätzen 1 und 2 ermittelte Einkommens-steuerbetrag ermässigt sich um 600 Franken pro Steuerjahr für jedes minderjährige, erwerbsunfähige oder in beruflicher Ausbildung stehende Kind, das mit dem Steuerpflichtigen in häuslicher Gemeinschaft lebt und für das er die elterliche Gewalt hat oder hatte.
Der Landrat hiess die Rückkehr zum Kinderabzug vom Steuerbetrag am 13.12.01 mit 69 gegen 5 Stimmen* gut. Auch im Vorfeld der Referendumsabstimmung über die Änderungen des Steuer- und Finanzgesetzes war die Rückkehr zu dieser bis 2001 angewendeten Variante des Kinderabzug nicht bestritten.
Die verlangte Änderung ist kostenneutral gegenüber der jetzigen Praxis. Sie begünstigt speziell Familien mit niedrigeren Einkommen und/oder mehreren Kindern. Sie ist eine wirksame Massnahme der Familienförderung, ist es doch hinlänglich bekannt, dass
-
|
Kinder vor allem bei mittleren und tiefen Einkommen das Familienbudget stark belasten.
|
-
|
in diesen Familien der allergrösste Teil der Kinder leben.
|
-
|
fehlende Lohnerhöhungen, steigende Krankenkassenprämien diese Familien finanziell unter Druck setzen.
|
-
|
über ein Drittel der Familien mit Kindern armutsgefährdet sind.
|
* Ueberweisung Motion 2001-283 "Kinderabzug vom Steuerbetrag"
Back to Top