2002-304

Die Höhe der Erbschafts- und Schenkungssteuer stellt gerade im KMU-Bereich oft ein ernsthaftes Hindernis dar für die sinnvolle und frühzeitige Regelung der Unternehmensnachfolge.

Zur Förderung eines attraktiven Wirtschaftsstandortes Baselland und unter Bezugnahme auf den regierungsrätlichen Gegenvorschlag zur Gesetzesinitiative «Für eine vernünftige Erbschaftssteuer» (Vorlage 2000/069 ) bitten wir den Regierungsrat, eine Aenderung des Gesetzes über die Erbschafts- und die Schenkungssteuer dahingehend vorzunehmen, dass die Steuer in folgenden zwei Fällen um 50% gesenkt wird:

Im Rahmen dieser Revision bitten wir ebenfalls, jene Kriterien klar zu definieren, nach denen die Steuerermässigung hinfällig wird und vollumfänglich nachbesteuert werden kann.



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