2002-303

Der Regierungsrat wird aufgefordert, eine Vorlage vorzulegen, welche folgende Ziele erfüllt:


Voraussetzungen
Es sollen einheitliche Rechnungslegungsgrundsätze angestrebt werden und im Besonderen der Begriff des Eigenkapitals definiert werden (mit oder ohne stille Reserven / stille Schulden wie z.B. Deckungslücke der Pensionskasse). Im weiteren sollen ausserordentliche Einnahmen ausserhalb des Mechanismus der Schuldenbremse bleiben. Die gleichen Kriterien sollen auch für den Finanzplan gelten.


Begründung
Allseits aufkommende Begehrlichkeiten machen Neuverpflichtungen und Mindereinnahmen wahrscheinlich, welche das Gleichgewicht der Finanzen in höchstem Masse gefährden.
Schulden bremsen, um handeln zu können
Nicht mehr ausgeben als einnehmen, nur so lässt sich das gemeinsam Erreichte in unserem Kanton, für kommende Generationen sichern.
Ein Ausgabenplafond macht keinerlei Vorschriften über die Zuteilung unterschiedlicher Ausgabenkategorien und ermöglicht weiterhin größtmögliche Freiheit.


Auf Bundesebene wurde die Schuldenbremse bereits eingeführt. Auch im Kanton Baselland ist die Finanzlage nicht rosig.


Das Budget 2003 und der Finanzplan 2003-2006 zeigen, dass das Aufwandwachstum stark über demjenigen der Erträge liegt.


Es scheint, dass die Instrumente im Finanzhaushaltsgesetz nicht griffig genug sind.



Back to Top