2002-301

Mit der Revision des kantonalen Steuergesetzes per 1. Januar 2001 entfielen als Folge der Steuerharmonisierung die Sozialabzüge auf den AHV-Renten (CHF 7,000.- und CHF 10,000.- für Ehepaare). Der Wegfall dieser Abzüge brachte insbesondere für Rentnerinnen und Rentner mit niedrigen Gesamteinkommen kaum verkraftbare Steuer-Mehrbelastungen (siehe auch Erwägungen in der Interpellation Agathe Schuler vom 6. Juni 2002). Mit einem Postulat vom gleichen Datum fordert die CVP-Fraktion den Regierungsrat auf zu prüfen und zu berichten, wie Rentnerinnen und Rentner, die ihren Lebensunterhalt ausschliesslich aus Einkünften aus der 1. Säule bestreiten müssen, steuerlich entlastet werden können.

Der verständliche Unmut über die Kumulation von Mehrbelastungen bewog offenbar viele Rentnerinnen und Rentner, gegen die Steuervorlage vom 24. November 2002 zu stimmen (obwohl diese Revision in keinem direkten Zusammenhang mit der Rentenbesteuerung stand). Korrekturen sind deshalb sowohl im Interesser der Steuergerechtigkeit als auch für die Mehrheitsfähigkeit von Steuervorlagen unverzichtbar.


Dem Grundsatz "steuerliche Belastung entsprechend der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit" muss auch bei der Besteuerung von Rentnerinnen und Rentnern Rechnung getragen werden. Insbesondere sind die tatsächlichen ausserordentlichen Aufwendungen für Lebensunterhalt aber auch für soziales Engagement und die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben bei der Ermittlung des steuerbaren Einkommens zu berücksichtigen.


Der Regierungsrat wird deshalb eingeladen,


dem Landrat eine Revision des Finanz- und Steuergesetzes vorzulegen,

Bei der Erarbeitung der Gesetzesrevision sind die Altersvereinigungen frühzeitig einzubeziehen.



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