2002-300
Parlamentarischer Vorstoss |
Titel:
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Motion von Urs Wüthrich: Soziale Sicherheit für Langzeitarbeitslose
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Autor/in:
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Urs Wüthrich, SP Fraktion (Abt, Aeschlimann, Brassel, Chappuis, Fuchs, Hilber, Joset, Küng, Laube, Münger, Nussbaumer, Plattner, Rudin Christoph, Schmied, Ziegler)
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Eingereicht am:
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28. November 2002
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Nr.:
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2002-300
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Bis Ende 1996 existierte im Kanton Basel-Landschaft das Instrument der kantonalen Arbeitslosenhilfe. Dank der Verbesserungen im Rahmen der eidgenössischen Arbeitslosenversicherung auf den 1. Januar 1997 - insbesondere der deutlichen Ausdehnung der Leistungsdauer bei den Taggeldern und der Verstärkung aktiver arbeitsmarktlicher Massnahmen - konnte auf die Weiterführung der ergänzenden kantonalen Arbeitslosenhilfe verzichtet werden.
Mit der Revision des AVIG, wie diese in der Referendumsabstimmung vom 24. November 2002 verabschiedet wurde, erfahren die Leistungen für Langzeitarbeitslose einschneidende Verschlechterungen. Für unter 55-Jährige wird die Bezugsdauer von 520 auf 400 Tage reduziert. Die erfreuliche Tatsache, dass dank aktiver arbeitsmarktlicher Massnahmen und der konjunkturellen Erholung die durchschnittliche Bezugsdauer deutlich gesenkt werden konnte, ändert nichts am Einzelschicksal von Ausgesteuerten. Und die aktuelle Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt und die massive Zunahme der Arbeitslosigkeit, dürfte die Situation für viele Stellenlose wesentlich verschärfen.
Das neue Sozialhilfegesetz des Kantons Basel-Landschaft verankert zwar in § 16 den Anspruch auf berufliche Integrationsmassnahmen. Mit dem Leistungsabbau in der eidgenössischen Arbeitslosenversicherung ist der Kanton jedoch zusätzlich gefordert, die Lücken im sozialen Netz zugunsten von Langzeitarbeitslosen zu schliessen. Dabei darf sich der Kanton nicht auf Massnahmen für Extremsituationen beschränken, wie diese im AVIG vorgesehen sind.
Der Regierungsrat wird deshalb eingeladen,
dem Landrat eine Gesetzesvorlage für die Schaffung einer kantonalen Arbeitslosenhilfe vorzulegen.
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