2002-299
Parlamentarischer Vorstoss |
Titel:
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Motion: Kinderabzug vom Steuerbetrag
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Autor/in:
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Roland Laube, SP (Abt, Brassel, Chappuis, Hilber, Hintermann, Küng, Meschberger, Münger, Nussbaumer, Plattner, Rudin Christoph, Schmied, Stöcklin, Wüthrich und Ziegler)
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Eingereicht am:
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28. November 2002
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Nr.:
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2002-299
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Die Unterzeichnenden laden den Regierungsrat ein, dem Landrat eine Vorlage zu unterbreiten, mit der das Finanz- und Steuergesetz in folgendem Sinne geändert wird:
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Der Kinderabzug wird wieder als Abzug vom Steuerbetrag ausgestaltet (analog dem bis zum Jahre 2000 geltenden System).
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Der Kinderabzug vom Steuerbetrag wird auf einer Höhe von mindestens Fr. 600.- je abzugsberechtigtem Kind festgelegt.
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Bezüglich der inhaltlichen Begründung wird auf die am 22.11.2001 unter dem gleichen Titel eingereichte Motion verwiesen, die der Landrat im Dezember 2001 grossmehrheitlich überwiesen hatte.
Dass die Motion kurz nach der abgelehnten Steuergesetzrevision wieder eingereicht wird, ist wie folgt zu begründen:
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Nicht einmal das gegnerische Komitee in der Abstimmung zur Steuergesetzrevision sprach sich gegen den Systemwechsel beim Kinderabzug aus. Gewisse Protagonisten befürworteten diesen sogar ausdrücklich und bedauerten, dass er durch seine Integration in das Gesamtpaket der Steuergesetzrevision gefährdet wurde.
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Es besteht unverändert grosser Handlungsbedarf im Bereich der Familienpolitik.
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Der Systemwechsel ist für die öffentliche Hand bei einem Abzug von Fr. 600.- ertragsneutral.
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