2002-298

Bei der Behandlung der letzten partnerschaftlichen Geschäfte in Kommissionen und Parlamenten von BS und BL ist es verschiedentlich zu Komplikationen gekommen. Besonders auffallend waren die Missverständnisse bei der Einrichtung von gemeinsamen öffentlich-rechtlichen Institutionen. Es sollte deshalb ein Rahmengesetz für deren Steuerung erlassen werden, mit dem sichergestellt wird, dass klare und einheitliche Spielregeln für die Ausgestaltung von Strukturen, Entscheidabläufen und Oberaufsicht gelten.

Obwohl die Diskussionen über eine Verwaltungsreform in BS und BL nicht gleich verlaufen, muss dieses Gesetz den aktuellen Entwicklungen Rechnung tragen. Es braucht eine gesetzliche Regelung, die u.a. verlangt, dass den beiden Parlamenten mit dem Globalbudget zwingend auch der Leistungsauftrag zur Genehmigung vorgelegt werden muss. Bei der Behandlung des Geschäftes HPSA haben sich denn auch die Bildungs- und Kulturkommission Basel-Stadt und die Erziehungs- und Kulturkommission Basel-Landschaft hinter diesen Grundsatz gestellt. Dieses Modell könnte allen künftigen gemeinsamen Institutionen als Vorlage dienen.


Die Unterzeichnenden bitten deshalb die Regierung,


Back to Top