2002-295 (1)


1. Ausgangslage

1.1 Rechtliche Grundlage


§ 28 Abs. 3 Finanzhaushaltsgesetz (FHG, SGS 310) vom 18. Juni 1987 schreibt vor, dass die Abrechnung eines Verpflichtungskredites in der Regel innert zwei Jahren nach Abschluss des Vorhabens oder der Inbetriebnahme des Werkes dem Landrat zur Genehmigung vorzulegen ist..


Seit der am 01.01.1997 in Kraft gesetzten Revision von Art. 42 FHG besteht keine Regelung mehr, welche eine Kontrolle der einzelnen Abrechnungen durch die Finanzkontrolle zwingend vorschreibt. Die zuständigen Dienststellen bzw. Direktionen verantworten somit die Ordnungs- und Rechtmässigkeit ihrer Abrechnungen.




1.2 Inhalt


Mit der Vorlage 2002/295 vom 26. November 2002 unterbreitet der Regierungsrat dem Landrat die Abrechnung des Verpflichtungskredites im Betrag von 9.3 Mio Franken im Zusammenhang mit der Forschungsstelle Baselbieter Geschichte.


Mit der Genehmigung der Vorlage 2002/295 bzw. antragsgemässen Beschlussfassung nimmt der Landrat von dieser Abrechnung Kenntnis und geht gestützt auf die erfolgte Einsichtnahme sowie mangels entgegensprechender Anhaltspunkte davon aus, dass der der Abrechnung zugrundeliegende Kredit im Sinne von § 28 Abs. 1 FHG sparsam und wirtschaftlich verwendet wurde.




1.3 Funktion der Genehmigung


Die vorliegende Abrechnung stellt das rechnersiche Abbild der bereits erfolgten Ausführung eines dreigeteilten regierungsrätlichen Auftrages (1. Forschung / 2. Konzeptualisierung und Redaktion / 3. Öffentlichkeitsarbeit) mit dem Ziel der Realisierung einer neuen, zeitgemässen Geschichte des Kantons Basel-Landschaft.


Rückwirkende Korrektureingriffe sind im Rahmen der Behandlung dieser Vorlage im Aussenverhältnis von vornherein nicht möglich. Der Landrat erhält indes gestützt auf die Einsichtnahme in die Abrechnung ein Bild über die Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit der Kreditverwendung sowie über die zeitliche Disziplin bei der Vornahme der Abrechnung. Ebenfalls unterliegt die korrekte Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen des Finanzhaushaltsgesetzes der Überprüfung. Aus allfälligen Feststellungen können für die Zukunft Handlungsrichtlinien abgeleitet werden.




2. Kommissionsberatung


2.1 Einleitung


Die Finanzkommission behandelte das Postulat an ihrer Sitzung vom 15. Januar 2003 in Anwesenheit von Herrn Regierungsrat Adrian Ballmer sowie Frau Yvonne Reichlin, Finanzverwalterin und Roland Winkler, Vorsteher Finanzkontrolle.




2.2 Eintreten


Das Eintreten auf die Vorlage war unbestritten.


Dabei wurde insbesondere lobend festgestellt, dass es sich beim Produkt der Arbeit, die sechsbändige neue Geschichte des Kantons Basel-Landschaft "Nah dran - weit weg" um ein hervorragendes Werk handle. Die Feedbacks auf die wissenschaftlich fundierte und äusserst anschaulich und lesefreundlich aus den interessierten Kreisen sind sehr erfreulich und zeigen, dass hier musterhaftes geleistet wurde. Auch werden der bewusste Umgang mit den verfügbaren Mitteln und die Suche nach unkonventionellen Wegen zur Finanzierung gelobt.




2.3 Detailberatung


Im Rahmen der Detailberatung wurde festgestellt, dass die vorgeschlagene Entscheidformulierung nicht dem Prinzip der Wesentlichkeit und Einfachheit folgt.


Deshalb wird eine Neuformulierung angeregt, welche der Aufgabenstellung (Genehmigung des Verpflichtungskredites durch den Landrat) entspricht.




3. Antrag


Die Finanzkommission beantragt dem Landrat einstimmig, dem Landratsbeschluss gemäss Entwurf (Beilage) zuzustimmen.


Reigoldswil, 27. Januar 2003


Namens der Finanzkommission
Der Präsident: Roland Plattner-Steinmann


Hinweis (elektronischer Beleg):
http://www.bl.ch/3/blgeschichte/001home.html



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