2002-290
Vorlage an den Landrat |
Titel:
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Sammelvorlage betreffend 15 Abrechnungen von Verpflichtungskrediten; Abrechnungsperiode März 2001 - September 2002 / Genehmigung
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vom:
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19. November 2002
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Nr.:
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2002-290
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Bemerkungen:
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Landratsbeschluss
(Entwurf) ||
Verlauf dieses Geschäfts
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Acrobat (PDF):
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1. Inhalt der Vorlage
Diese Sammelvorlage bezieht sich auf die beiliegende Serie von Abrechnungen über Bau- und Verpflichtungskredite, die dem Landrat zur Prüfung und Genehmigung unterbreitet werden. Darin enthalten sind fünfzehn Abrechnungen. Von den abgerechneten Krediten entfallen
zwei auf den Tiefbau:
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Ortsumfahrung Grellingen (Eggfluetunnel) der J18 in den Gemeinden Grellingen, Duggingen, Nenzlingen und Pfeffingen
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Ausbau der Haupt- und Rheinfelderstrasse in der Gemeinde Birsfelden / Projektierungskredit
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vier auf den Hochbau:
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Erwerb des Sandoz Ausbildungszemtrums in Muttenz und Umnutzung Ausbildungszentrum Kriegackerstrasse (vormals SAZM) in Muttenz für DMS 2 und weitere Mitnutzer
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Schaffung einer 3. Akutstation der Kantonalen Psychiatrischen Klinik (KPK) in Liestal
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Neubau Werkstatt- und Bürogebäude für die Abteilung Signalisation des Tiefbauamtes in Liestal
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2. Ausbauetappe Werkhof Tiefbauamt Kreis 1 in Reinach
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zwei auf die Energie:
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Gewährung von Förderungsbeiträgen nach dem Energiegesetz (gemäss LRB v. 12.11.1990) / Zweiter Verpflichtungskredit
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Finanzielle Leistung des Kantons für das Kleinwasserkraftwerk Dornachbrugg (Vorlage 91/205)
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drei auf die Abwasserreinigung
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Neubau Abwasserreinigungsanlage Hersberg
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Neubau Abwasserreinigungsanlage Maisprach
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Neubau Abwasserreinigungsanlage Burg
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Ebenfalls abgerechnet wird ein Geschäft der
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Justiz-, Polizei- und Militärdirektion
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EDV-Projekt GENV3 für die Bezirksschreibereien
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und zwei Geschäfte der
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Erziehungs- und Kulturdirektion
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Investitionsbeitrag an den Elternverein Sonnenhof Arlesheim, für den Neubau des Wohn- und Werkheims Sonnmatt
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Investitionsbeitrag an die Stiftung Beschäftigungs- und Wohnheim Bottmingen für den Neubau des Beschäftigungs- und Wohnheims "Am Birsig"
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sowie ein Geschäfte der
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Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion
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Finanzielle Beteiligung in Form eines Verpflichtungskredites des Kantons basel-Landschaft als Stiftunsmitglied an den Baukosten der neuen Interkantonalen Försterschule in Lyss
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2. Prüfung und Verantwortlichkeit
Die Bauabrechnungen werden ab Juli 1997 nicht mehr flächendeckend von der Kantonalen Finanzkontrolle geprüft, wie diese mit Schreiben vom 11.6.1997 mitgeteilt hat. Sie ist aber nach wie vor bereit, komplexe Abrechnungen auf Antrag zu kontrollieren. Für die Richtigkeit der einzelnen Abrechnungen ist ab Juli 1997 die zuständige Dienststelle verantwortlich. Diese legen die Abrechnungen als Direktionsentscheid vor und stellen diesen der Abteilung Wirtschaft und Finanzen der Bau- und Umweltschutzdirektion zur weiteren Verarbeitung in der Sammelvorlage zu. Die Abrechnungen der Bau- und Umweltschutzdirektion werden vor dem Direktionsentscheid zusätzlich durch die Abteilung Wirtschaft und Finanzen geprüft.
3. Kostenübersicht
Aus der beigefügten Kostenübersicht sind alle kostenrelevanten Daten ersichtlich. Es ist rasch erkennbar, bei welchen Objekten der Kostenrahmen über- oder unterschritten worden ist. Die vorliegenden Abrechnungen enthalten - soweit verfügbar - Angaben über Bauzeit bzw. Ausführungszeit sowie Datum der Fertigstellung. Ebenso wurde damals auf Wunsch der Finanzkommission das Kumulieren der abgerechneten Objekte nach Nominalkredit, Realkredit und Gesamtkosten weggelassen. Es sind ausschliesslich die Abrechnungen der einzelnen Objekte von Bedeutung. Die kumulierten Zahlen beinhalten an sich keine relevante Aussage ausser dem Eindruck, über welches Volumen man sich gerade unterhält. Aus diesem Grund sei im Textteil doch noch darauf hingewiesen:
- Summe der Nominalkredite: 176.8 Mio. Franken
- Summe der Realkredite (nominal + Teuerung) 217.8 Mio. Franken
- Summe der abgerechneten Gesamtkosten 220.3 Mio. Franken
Es wird in tabellarisch Übersicht deutlich, wie wenig die über alle vorgelegten Objekte kumulierten Kredite bzw. Kosten aussagen. Zwei der 15 Abrechnungen mit jeweiligen Kredithöhen (real) von 217.8 Mio. Franken und 22.8 Mio. Franken dominieren Kredithöhe (real) und Abrechnung mit je über 80%. Abrechnung Nr. 2 betreffend Projektierung der Haupt- und Rheinfelderstrasse in der Gemeinde Birsfelden belegt eine Abrechnungssumme von gerade noch 0.23%. Abrechnung Nr. 1 weist eine Überschreitung von 6.9 Mio. Fr. auf, was mit
+ 4.46% und den beigefügten Erklärungen als nicht aussergewöhnlich bezeichnet werden kann. Diese Überschreitung ist allerdings Frankenmässig stärker als die Summe der Kredit-Unterschreitungen aus weiteren 13 Abrechnungen.
4. Bemerkungen zu Verspätungen bei der Vorlage der Abrechnungen
Trotz Aufforderung an alle Direktionen und Dienststellen und trotz Umfragen bei allen Direktionscontrollern werden nach wie vor Kredite gegenüber der Vorgabe von zwei Jahren verspätet abgerechnet. Alle Dienststellen sind angewiesen, ausstehende Objekte aufzuarbeiten und künftig die Frist einzuhalten. Mit der vorliegenden Sammelabrechnung konnten erneut Pendenzen aufgefunden und abgetragen werden. Die Frist seit der letzten Sammel-abrechnung wurde wiederum genutzt, um verspätete Abrechnungen aufzuarbeiten. Der Zeit-bedarf der koordinierten Abrechnung ist als Grund für Verspätungen bis zu einem Jahr zu sehen.
Zu den Verspätungen können wir folgende Erklärungen liefern:
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Mit Abrechnung 4 (Konto 2320/503.30-191) betreffend Schaffung einer 3. Akutstation der Kantonalen Psychiatrischen Klinik (KPK) in Liestal wurde zugewartet, bis die Garantieleistungen im November 2001 ausgeführt waren und damit sichergestellt war, dass nicht weitere Arbeiten vergeben werden mussten, der Kredit jedoch bereits abgerechnet ist.
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Mit Abrechnung 8 (Konto 2334/501.70-014) betreffend Finanzielle Leistung für das Kleinwasserkraftwerk Dornachbrugg wurde auf die Bundesbeiträge gewartert, die noch nicht definitiv bekannt waren und erst im Mai 2000 eintrafen.
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Bei Abrechnung 9 (Konto 2341/701.51-050) betreffend Neubau Abwasserreinigungsanlage Hersberg hatten wir die undankbare Situation, dass die Anlage nach Inbetriebnahme nicht optimal funktionierte. Es war ein nachträglicher Umbau nötig, der für die Abrechnung abgewartet wurde. Mittlerweilen funktioniert die Anlage optimal.
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Bei Abrechnung 15 (Konto 2225/561.50-000) betreffend Beteiligung des Kantons Basel-Landschaft an den Baukosten der neuen Interkantonalen Försterschule in Lyss stellt die federführende Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion eine Verschleppung der Rechnungsstellung fest, was zur verspäteten Abrechnung geführt hat.
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Es wird weiterhin jährlich eine Umfrage bei den Controllern aller Direktionen über offene Abrechnungen geben.
5. Bemerkungen zu den Kostenabweichungen
5.1 Mehrkosten
Zwei abgerechnete Kredite schliessen mit Mehrkosten ab. Es handelt sich um die Abrechnungen Nr. 1, Ortsumfahrung Grellingen (Eggfluetunnel) der J18 in den Gemeinden Duggingen, Nenzlingen und Pfeffingen mit + 4.46% und Nr. 2, Ausbau der Haupt- und Rheinfelderstrasse in der Gemeinde Birsfelden mit + 3.31%.
5.2 Minderkosten
Die restlichen 13 abgerechneten Kredite schliessen alle mit Minderkosten zwischen - 0.01 und - 32.86 % ab. Die absolut stärksten Unterschreitungen bei den aktuell abgerechneten Krediten sind die Abrechnungen:
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Finanzielle Beteiligung in Form eines Verpflichtungskredites des Kantons BL als Stiftungsmitglied am dem Baukosten der neuen Interkantonalen Försterschule in Lyss (Abrechnung Nr. 15)
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Fr. 413'987.-
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(- 32.86 %)
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Neubau Abwasserreinigungsanlage Burg (Abrechnung Nr. 11)
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Fr. 555'884.-
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(- 32.80 %)
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Neubau Abwasserreinigungsanlage Hersberg (Abrechnung Nr. 9)
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Fr. 416'720.-
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(- 30.28 %)
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Neubau Abwasserreinigungsanlage Maisprach (Abrechnung Nr. 10)
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Fr. 433'200.-
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(- 19.89 %)
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2. Ausbauetappe Werkhof Tiefbauamt Kreis 1 in Reinach (Abrechnung 6)
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Fr. 1'217'525.-
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(- 19.27 %)
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Finanzielle Leistung des Kantons für das Kleinwasserkraftwerk Dornachbrugg (Abrechnung 8)
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Fr. 157'501.-
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(- 18.26 %)
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Neubau Werkstatt- und Bürogebäude für die Abteilung Signalisation des Tiefbauamtes in Liestal (Abrechnung 5)
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Fr. 522'444.-
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(- 17.42 %)
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Investitionsbeiträge an die Stiftung Beschäftigungs- und Wohnheim Bottmingen für den Neubau des Wohn- und Beschäftigungsheims 'Am Birsig' (Abrechnung Nr. 14)
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Fr. 500'000.-
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(- 12.50 %)
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Investitionsbeiträge an den Elternverein Sonnenhof, Arlesheim, für den Neubau des Wohn- und Werkheims Sonnmatt (Abrechnung 13)
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Fr. 81'158.-
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(- 3.97 %)
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EDV-Projekt GENV3 für die Bezirksschreibereien (Abrechnung Nr. 12)
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Fr. 36'362.-
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(- 1.04 %)
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Schaffung einer 3. Akutstation der Kantonalen Psychiatrischen Klinik (KPK) in Liestal (Abrechnung Nr. 4)
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Fr. 78'051.-
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(- 0.98 %)
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Erwerb des Sandoz Ausbildungszentrums in Muttenz und Umnutzung Ausbildungszentrum Kriegackerstrasse (vormals SAZM) in Muttenz für DMS 2 und weitere Mitbenützer (Abrechnung Nr. 3)
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Fr. 1'818.-
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(- 0.01 %)
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6. Beiträge Dritter
Die Abrechnungen geben Auskunft darüber, ob von dritter Seite Beiträge zu entrichten sind. Falls eine Beitragsverpflichtung besteht, wird hingewiesen auf:
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Herkunft und Höhe der Beiträge;
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eingegangene Zahlungen Dritter;
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noch ausstehende Beiträge Dritter.
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7. Antrag
Dem Landrat wird beantragt, dem beiliegenden Entwurf zu einem Landratsbeschluss zuzustimmen.
Liestal, den 19. November 2002
Im Namen des Regierungsrates:
die Präsidentin:
der Landschreiber:
Beilagen:
- Kostenübersicht zu Bauabrechnungen [PDF]
- Entwurf Landratsbeschluss
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