2002-290



1. Inhalt der Vorlage

Diese Sammelvorlage bezieht sich auf die beiliegende Serie von Abrechnungen über Bau- und Verpflichtungskredite, die dem Landrat zur Prüfung und Genehmigung unterbreitet werden. Darin enthalten sind fünfzehn Abrechnungen. Von den abgerechneten Krediten entfallen

2. Prüfung und Verantwortlichkeit

Die Bauabrechnungen werden ab Juli 1997 nicht mehr flächendeckend von der Kantonalen Finanzkontrolle geprüft, wie diese mit Schreiben vom 11.6.1997 mitgeteilt hat. Sie ist aber nach wie vor bereit, komplexe Abrechnungen auf Antrag zu kontrollieren. Für die Richtigkeit der einzelnen Abrechnungen ist ab Juli 1997 die zuständige Dienststelle verantwortlich. Diese legen die Abrechnungen als Direktionsentscheid vor und stellen diesen der Abteilung Wirtschaft und Finanzen der Bau- und Umweltschutzdirektion zur weiteren Verarbeitung in der Sammelvorlage zu. Die Abrechnungen der Bau- und Umweltschutzdirektion werden vor dem Direktionsentscheid zusätzlich durch die Abteilung Wirtschaft und Finanzen geprüft.

3. Kostenübersicht

Aus der beigefügten Kostenübersicht sind alle kostenrelevanten Daten ersichtlich. Es ist rasch erkennbar, bei welchen Objekten der Kostenrahmen über- oder unterschritten worden ist. Die vorliegenden Abrechnungen enthalten - soweit verfügbar - Angaben über Bauzeit bzw. Ausführungszeit sowie Datum der Fertigstellung. Ebenso wurde damals auf Wunsch der Finanzkommission das Kumulieren der abgerechneten Objekte nach Nominalkredit, Realkredit und Gesamtkosten weggelassen. Es sind ausschliesslich die Abrechnungen der einzelnen Objekte von Bedeutung. Die kumulierten Zahlen beinhalten an sich keine relevante Aussage ausser dem Eindruck, über welches Volumen man sich gerade unterhält. Aus diesem Grund sei im Textteil doch noch darauf hingewiesen:

- Summe der Nominalkredite: 176.8 Mio. Franken
- Summe der Realkredite (nominal + Teuerung) 217.8 Mio. Franken
- Summe der abgerechneten Gesamtkosten 220.3 Mio. Franken

Es wird in tabellarisch Übersicht deutlich, wie wenig die über alle vorgelegten Objekte kumulierten Kredite bzw. Kosten aussagen. Zwei der 15 Abrechnungen mit jeweiligen Kredithöhen (real) von 217.8 Mio. Franken und 22.8 Mio. Franken dominieren Kredithöhe (real) und Abrechnung mit je über 80%. Abrechnung Nr. 2 betreffend Projektierung der Haupt- und Rheinfelderstrasse in der Gemeinde Birsfelden belegt eine Abrechnungssumme von gerade noch 0.23%. Abrechnung Nr. 1 weist eine Überschreitung von 6.9 Mio. Fr. auf, was mit
+ 4.46% und den beigefügten Erklärungen als nicht aussergewöhnlich bezeichnet werden kann. Diese Überschreitung ist allerdings Frankenmässig stärker als die Summe der Kredit-Unterschreitungen aus weiteren 13 Abrechnungen.

4. Bemerkungen zu Verspätungen bei der Vorlage der Abrechnungen

Trotz Aufforderung an alle Direktionen und Dienststellen und trotz Umfragen bei allen Direktionscontrollern werden nach wie vor Kredite gegenüber der Vorgabe von zwei Jahren verspätet abgerechnet. Alle Dienststellen sind angewiesen, ausstehende Objekte aufzuarbeiten und künftig die Frist einzuhalten. Mit der vorliegenden Sammelabrechnung konnten erneut Pendenzen aufgefunden und abgetragen werden. Die Frist seit der letzten Sammel-abrechnung wurde wiederum genutzt, um verspätete Abrechnungen aufzuarbeiten. Der Zeit-bedarf der koordinierten Abrechnung ist als Grund für Verspätungen bis zu einem Jahr zu sehen.

Zu den Verspätungen können wir folgende Erklärungen liefern:

Es wird weiterhin jährlich eine Umfrage bei den Controllern aller Direktionen über offene Abrechnungen geben.




5. Bemerkungen zu den Kostenabweichungen

5.1 Mehrkosten
Zwei abgerechnete Kredite schliessen mit Mehrkosten ab. Es handelt sich um die Abrechnungen Nr. 1, Ortsumfahrung Grellingen (Eggfluetunnel) der J18 in den Gemeinden Duggingen, Nenzlingen und Pfeffingen mit + 4.46% und Nr. 2, Ausbau der Haupt- und Rheinfelderstrasse in der Gemeinde Birsfelden mit + 3.31%.

5.2 Minderkosten
Die restlichen 13 abgerechneten Kredite schliessen alle mit Minderkosten zwischen - 0.01 und - 32.86 % ab. Die absolut stärksten Unterschreitungen bei den aktuell abgerechneten Krediten sind die Abrechnungen:

6. Beiträge Dritter

Die Abrechnungen geben Auskunft darüber, ob von dritter Seite Beiträge zu entrichten sind. Falls eine Beitragsverpflichtung besteht, wird hingewiesen auf:

7. Antrag

Dem Landrat wird beantragt, dem beiliegenden Entwurf zu einem Landratsbeschluss zuzustimmen.




Liestal, den 19. November 2002

Im Namen des Regierungsrates:
die Präsidentin:
der Landschreiber:




Beilagen:
- Kostenübersicht zu Bauabrechnungen [PDF]
- Entwurf Landratsbeschluss
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