2002-290 (1)
Bericht Nr. 2002-290 an den Landrat |
Bericht der:
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Finanzkommission
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vom:
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30. April 2003
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zur Vorlage Nr.:
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Titel des Berichts:
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Sammelvorlage betreffend 15 Abrechnungen von Verpflichtungskrediten: Abrechnungsperiode März 2001 bis September 2002 / Genehmigung
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Bemerkungen:
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1. Ausgangslage
1.1 Rechtliche Grundlage
§ 28 Abs. 3 des Finanzhaushaltsgesetzes (FHG, SGS 310) vom 18. Juni 1987 schreibt vor, dass die Abrechnung eines Verpflichtungskredites in der Regel innert zwei Jahren nach Abschluss des Vorhabens oder der Inbetriebnahme des Werkes dem Landrat zur Genehmigung vorzulegen ist.
Seit der am 01.01.1997 in Kraft gesetzten Revision von Art. 42 FHG besteht keine Regelung mehr, welche eine Kontrolle der einzelnen Abrechnungen durch die Finanzkontrolle zwingend vorschreibt. Daraus folgt, dass die zuständigen Dienststellen bzw. Direktionen die Ordnungs- und Rechtmässigkeit ihrer Abrechnungen verantworten.
1.2 Inhalt
Mit der Vorlage 2002/290 vom 19. November 2002 werden dem Landrat 15 Abrechnungen aus einer 18-monatigen Abrechnungsperiode zur Genehmigung vorgelegt.
Die Summe der Nominalkredite beträgt CHF 176.8 Mio, die Realkreditsumme (teuerungsbereinigt) CHF 217.8 Mio. Die abgerechneten Gesamtkosten betragen demgegenüber CHF 220.3 Mio, liegen mithin insgesamt leicht über den kumuliert veranschlagten Werten. Der Vorlage lässt sich in Ziffer 3 auf Seite 3 entnehmen, dass aus 13 der 15 Abrechnungen Kreditunterschreitungen resultieren. Trotzdem resultiert aufgrund der Kreditüberschreitung beim betragsmässig klar grössten Baukredit betreffend die Ortsumfahrung Grellingen (CHF 6.9 Mio oder 4.46%) insgesamt die ausgewiesene Überschreitung der abgerechneten Gesamtkosten.
Mit der Genehmigung der Vorlage 2002/290 nimmt der Landrat von den Abrechnungen Kenntnis und geht gestützt auf die erfolgte Einsichtnahme sowie mangels entgegensprechender Anhaltspunkte davon aus, dass die den einzelnen Abrechnungen zugrundeliegenden Kredite im Sinne von § 28 Abs. 1 FHG, d.h. sparsam und wirtschaftlich verwendet worden sind.
1.3 Prüfungen durch die Finanzkontrolle und/oder andere (verwaltungsinterne) Controllingorgane
Eine standardisierte Prüfung der Abrechnungen durch die Finanzkontrolle findet wie oben erwähnt nicht statt. Deren Kontrollen erfolgen stichprobenweise bzw. gestützt auf das Jahres-Prüfungsprogramm und in besonders gelagerten Fällen. Eine Prüfung auf die formelle und materielle Richtigkeit findet dagegen in allen Fällen im Zusammenhang mit der Verarbeitung der Abrechnungen in die Sammelvorlage durch die Abteilung Wirtschaft und Finanzen der Bau- und Umweltschutzdirektion statt. Deren Bemerkungen zu einzelnen Abrechnungen sind der Vorlage an den Landrat zu entnehmen.
1.4 Funktion der Genehmigung
Die vorliegenden Abrechnungen stellen das rechnerische Abbild bereits erfolgter baulicher, betrieblicher und planerischer Massnahmen sowie der entsprechenden finanziellen Transaktionen dar. Rück-wirkende Korrektureingriffe sind im Rahmen der Behandlung dieser Vorlage im Aussenverhältnis von vornherein nicht mehr möglich.
Der Landrat kann sich indes gestützt auf die Einsichtnahme in die einzelnen Abrechnungen, Plausibilitätskontrollen und die Erkenntnisse des direktions- internen Prüfungsdispositivs ein Bild über die Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit der Kreditverwendung sowie über die zeitliche Disziplin bei der Vornahme der Abrechnungen machen. Aus allfälligen Feststellungen können für die Zukunft Handlungsrichtlinien abgeleitet werden.
2. Kommissionsberatung
2.1 Eintreten
Der Beratung der Finanzkommission vorangegangen waren Prüfungsarbeiten in den zuständigen Subkommissionen. Dabei war insbesondere die Subkommission 2 mit 11 Abrechnungen aus dem Zuständigkeitsbereich der BUD gefordert, während sich die Subkommissionen 1 (VSD) und 3 (JPMD) mit je einer bzw. 4 (EKD) mit zwei Abrechnungen zu befassen hatten. Als Ergebnis dieser Prüfungen kann generell festgestellt werden, dass alle Subkommissionen die in ihrem Zuständigkeitsbereich vorgenommenen Abrechnungen vorbehaltlos zur Genehmigung empfehlen.
Spezifische Aussagen wurden aus der Optik der Subkommissionen zu denjenigen Abrechnungen angebracht, bei welchen unpräzise Kostenschätzungen zugrunde lagen (bspw. 1.8 betreffend Kleinwasserkraftwerk Dornachbrugg, 1.9, 1.10 und 1.11 betreffend Abwasserreinigungsanlagen) bzw. bei welchen nur spärliche Hintergrundinformationen vorlagen (so Abrechung 1.15 betreffend Försterschule Lyss). Auf entsprechende Nachfrage hin wurden sämtliche erforderlichen Informationen nachgeliefert.
Die Finanzkommission behandelte die Vorlage an ihrer Sitzung vom 30. April 2002 in Anwesenheit von Herrn Regierungsrat Adrian Ballmer, Herrn Roger Wenk als Stellvertreter der Finanzverwalterin und Roland Winkler, Vorsteher sowie Herrn Rolf Müller, Baurevisor Finanzkontrolle.
Im Zusammenhang mit Fragen betreffend den Baukostenindex wurde seitens der Finanzkontrolle eine umfassende Information vorbereitet und präsentiert.
Das Eintreten auf die Vorlage war unbestritten.
2.2 Detailberatung und kritische Hinweise
In der Detailberatung der Vorlage wurden seitens der Finanzkommission keine zusätzlichen Bemerkungen angebracht. Die Abrechnungen sind grundsätzlich transparent und übersichtlich und einer vorbehaltlosen Genehmigung steht nichts im Wege.
Folgende Hinweise seien an dieser Stelle im Sinne konstruktiver Kritik angebracht:
Von den in der Vorlage auf Seite 4 angebrachten plausiblen Bemerkungen zu Verspätungen bei der Vorlage der Abrechnungen wurde Kenntnis genommen. Ebenso vom Umstand, dass auch mit der vorliegenden Sammelabrechnung nochmals Pendenzen aufgefunden und abgetragen werden. Der Finanzkommission ist es in diesem Zusammenhang nach wie vor ein Anliegen, dass die administrativen Bemühungen, der Regel gemäss Art. 28 Abs. 3 FHG (Abrechnung eines Verpflichtungskredites innert zwei Jahren) Folge zu leisten, aufrechterhalten bzw. wo nötig intensiviert werden (vgl. Bericht der Finanzkommission 2001/242).
Ebenso ist zu bemerken, dass zur Erzielung einer homogenen und qualitativ ausgeglichenen Darstellung der Abrechnungen die Bemühungen zur Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen der Finanzhaushaltgesetzgebung auch in denjenigen Direktionen, welche nicht wie die Bau- und Umweltschutzdirektion aufgrund der Fülle der vorzunehmenden Abrechnungen eine grosse professionelle Kompetenz aufbauen können, aufrechterhalten werden sollen.
Die Auseinandersetzung mit der Thematik Baukosten-Index förderte zu Tage, dass es angezeigt erscheint, die von allen Direktionen im Zusammenhang mit Abrechnungen verbindliche Weisung Nr. 40 der Bau- und Umweltschutzdirektion im Lichte neuerer Erkenntnisse einer Überprüfung zu unterziehen. Zweifellos handelt es sich dabei um eine operative Aufgabenstellung und beginnen die Anstrengungen zu Kosteneinsparungen bei der Überprüfung der grundsätzlichen Notwendigkeit eines Investitionsvorhabens sowie bei dessen Ausgestaltung (bspw. eingegrenzt mit noch zu definierenden Bau-Standards). Allerdings stellt sich unter anderem die Frage, ob ein Beizug des Zürcher Baukostenindex tatsächlich auf die örtlichen Verhältnisse passt oder nicht vermehrt ein regionaler Bezug und eine objektbezogene Betrachtungsweise angezeigt ist. Zudem sind in Bezug auf Tunnelbauwerke die Grundlagen einer Arbeitsgruppe des Bundes zu berücksichtigen. Im Zusammenhang mit einer Überarbeitung ist sodann auch die Gesamt-Darstellung gemäss Kostenübersicht in pragmatischer Weise zu überdenken und ggfs. zu modifizieren. Diesen Fragestellungen sollte nach Auffassung der Finanzkommission auch unter dem Einbezug der Thematik wirkungsorientierter Verwaltungsführung durch die zuständigen Direktionen nachgegangen werden.
Es bleibt schliesslich beim wiederholten Hinweis, dass wiederum markante Kostenunterschreitungen (z.T. > 30%) festzustellen sind, was zwar im Ergebnis erfreulich ist aber dessen ungeachtet Fragen zur Präzision der antizipierten Ermittlung der Kosten gemäss ursprünglicher Verpflichtungskreditvorlage aufwirft.
3. Antrag
Die Finanzkommission beantragt dem Landrat einstimmig, dem Landratsbeschluss gemäss Vorlage der Regierung zuzustimmen.
Reigoldswil, den 30 April 2003
Namens der Finanzkommission
Der Präsident
sig. Roland Plattner-Steinmann
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