2002-286

Für Bereitstellung und Betrieb der Alters- und Pflegeheime (APH) sind gemäss parlamentarischem Dekret von 1996 ("Altersdekret") die Gemeinden verantwortlich. Dem Kanton ist lediglich die finanzielle Beteiligung an den Investitionskosten für APH auferlegt.

Schon 1998 - zum Zeitpunkt des kantonalen Altersberichts - war zu erkennen, dass die Gemeinden nur zum Teil in der Lage oder willens waren, auf die kommende demografische Entwicklung (Zunahme der hochbetagten, d.h. über 80-jährigen Personen in den nächsten 20 Jahren um 5'000-6'000) und den daraus resultierenden zusätzlichen Investitionsbedarf von 60 % im APH- wie auch im Geriatrie- und Spitexbereich zu reagieren. Ein grosser Teil der Gemeinden sind heute denn auch im Vollzugsrückstand.


Bis anhin fehlte eine explizite gesetzliche Zuweisung der Verantwortung. Ein neues Gesetz über die Altersversorgung ist jetzt in Vorbereitung. Dieses Gesetz kann und muss entscheidende Weichen neu stellen.


Deshalb bitte ich den Regierungsrat, mir folgende Fragen schriftlich zu beantworten:

Grundzüge der NOBS (VD):

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