2002-286 (1)


I.

Am 14. November 2002 hat die SP-Fraktion die Interpellation "Herausforderung Alter" eingereicht. Sie hat folgenden Wortlaut:


"Für Bereitstellung und Betrieb der Alters- und Pflegeheime (APH) sind gemäss parlamentarischem Dekret von 1996 ("Altersdekret") die Gemeinden verantwortlich. Dem Kanton ist lediglich die finanzielle Beteiligung an den Investitionskosten für APH auferlegt.


Schon 1998 - zum Zeitpunkt des kantonalen Altersberichts - war zu erkennen, dass die Gemeinden nur zum Teil in der Lage oder willens waren, auf die kommende demografische Entwicklung (Zunahme der hochbetagten, d.h. über 80-jährigen Personen in den nächsten 20 Jahren um 5'000-6'000) und den daraus resultierenden zusätzlichen Investitionsbedarf von 60 % im APH- wie auch im Geriatrie- und Spitexbereich zu reagieren. Ein grosser Teil der Gemeinden sind heute denn auch im Vollzugsrückstand.


Bis anhin fehlte eine explizite gesetzliche Zuweisung der Verantwortung. Ein neues Gesetz über die Altersversorgung ist jetzt in Vorbereitung. Dieses Gesetz kann und muss entscheidende Weichen neu stellen.


Deshalb bitte ich den Regierungsrat, mir folgende Fragen schriftlich zu beantworten:



Grundzüge der NOBS (VD):


1. Une organisation du systeme de santé fondée sur quelques grands réseaux de soins . Ceux-ci sont constitués par adhésion volontaire de fournisseurs de soins. La création de ces réseaux répond a la nécessité d'établir un lien direct entre affectation des ressources et coordination des interventions. Ils visent principalement a une meilleure orientation des patients et a la continuité des prises en charge par le recours aux filieres de soins les plus efficientes.


2. Des contrats de prestations entre l'Etat et les réseaux. Contrats qui associent explicitement l'allocation de ressources a l'atteinte de résultats définis, négociés et contrôlés ensemble.


3. Des modalités de financement liées aux prestations (ou groupes de prestations), et non plus aux institutions. En tenant compte du volume et de la complexité des cas traités par les divers prestataires de soins, on s'approche de la notion «l'argent suit le patient».


4. Une information de la population qui permette a celle-ci d'exercer le contrôle démocratique du systeme de santé et d'exprimer ses besoins en matiere de soins; il s'agit en particulier d'améliorer les connaissances en matiere de santé, de favoriser le dialogue entre la population et les autres acteurs du systeme de soins, de faciliter les choix individuels et d'amener la population a utiliser les services de santé de façon appropriée."




II.


Der Regierungsrat beantwortet die Interpellation wie folgt:


Allgemeine Bemerkungen:


Der Entwurf des Gesetzes über die Betreuung und Pflege im Alter ist samt einem ausführlichen Bericht und einer Synopse in der 49. Woche auf Beschluss des Regierungsrates in die Vernehmlassung gegangen. Der Bericht steht allen interessierten Internetangeschlossenen unter www.baselland.ch/vernehmlassungen offen. Der Regierungsrat erlaubt sich daher, sich hier kurz zu fassen.


Zur 1. Frage: Hält der Gesetzesentwurf an den im heutigen Parlamentsdekret festgelegten Verantwortlichkeit - d.h. Bereitstellung und Betrieb der APH durch die Gemeinden, Beitrag des Kantons nur an die Investitionskosten - fest?


Antwort: Vorweg: Die "Grobverteilung" der Verantwortungen ist nicht erst auf Dekretsstufe geregelt, sondern auf Gesetzesstufe, im Spitalgesetz (SGS930) unter IV. und im Gesetz über die Aufgabenverteilung (SGS 107) in § 4 Buchstabe r . Das ist auch dem Bericht zur Vernehmlassung zu entnehmen.


Ja, diese Verteilung wird beibehalten. Aber die Verantwortung des Kantons hört natürlich nicht beim Geld auf. Die Aufgaben des Kantons und der Gemeinden sind im Gesetzesentwurf neu viel detaillierter festgehalten.




Zur 2. Frage: Lässt sich die bedarfsgerechte Versorgung unserer hochbetagten Mitmenschen für die Zukunft besser gewährleisten, wenn der Kanton die Verantwortung für die Versorgungsplanung in der stationären Betreuung von Betagten - auch ausserhalb des Spitals - übernimmt?


Antwort: Kaum, weil die Betreuung und Pflege im Alter nicht nur den stationären Bereich beinhaltet, sondern auch den ambulanten Bereich. Beide Bereiche sind nur zusammen zu gewährleisten - durch die Gemeinden.


Was heisst "die Verantwortung übernehmen?" Wird einer Zentralen Versorgung das Wort gesprochen, oder "nur" einer Planung für die Gemeinden? Wir verweisen wiederum auf den Gesetzesentwurf.




Zur 3. Frage: Wie kann die Altersversorgung über den Bereich Spital hinaus in die regionale Spitalplanung einbezogen werden?


Antwort: Die regionale Spitalplanung beinhaltet grundsätzlich die Planung für die Spitalpflegebedürftigen - und wohl auch für Personen in Spital-Wartebetten oder Spital-Pflegebetten. Diese beiden Kategorien sind jedoch marginal, da - so der Gesetzesentwurf - die Gemeinden in ihrer Verantwortung nicht entlasten will und kann.




Zur 4. Frage: Wie sind die Schnittstellen zwischen den einzelnen Bereichen (Akutspital, Rehabilitation, Alterspsychiatrie, Pflege, etc.) neu zu definieren, damit heutige Doppelspurigkeiten und Lücken behoben werden können (Stichwort horizontale und vertikale Vernetzung)?


Antwort: Die Schnittstellen sind dadurch neu zu bearbeiten, als der Gesetzesentwurf hierfür eine Fachkommission für die Betreuung und Pflege im Alter vorsieht.




Zur 5. Frage: Welches ist die Haltung des Regierungsrates gegenüber dem Modell der "nouvelles orientations de politique sanitaire" (NOPS) aus dem Waadtland? Wäre ein ähnliches Modell, das auch die Altersversorgung mit einbezieht, für Basel-Landschaft auch denkbar?


Antwort: Der Kanton Basel-Landschaft hat bereits vor mehreren Jahren den Versuch gemacht, ein Versorgungsnetz rund um das Kantonsspital Liestal aufzubauen, unter Einschluss der Alters- und Pflegeheime und der ambulanten Leistungserbringer sowie der Kostenträger - sprich der Krankenversicherer. Das Versorgungsgebiet rund um das Kantonsspital Liestal erweist sich aus verschiedenen Gründen als ideal für ein réseau de soins, avec des contrats de prestations.


Leider ist es bis heute beim Versuch geblieben, ein unter der Führung des Kantonsspitals Liestal erarbeitetes Modell umzusetzen. Piece der résistance ist die Frage der Komplexität, verbunden mit der Abgabe von Entscheidungs- und Tathandlungsmacht der Akteure bei der Betreuung der Patientinnen und Patienten auf einem vorgegebenen Pfad. Das Modell hingegen ist sehrwahrscheinlich das geeignete Instrument, um bei gleichbleibender oder besserer Qualität die Versorgung eines Kantonsgebietes kostengünstig sicherzustellen. Vielleicht braucht es noch mehr Leidensdruck auf die Leistungserbringer - man denke an die Einschränkung der Vertragsfreiheit - und auf die Krankenversicherer - man denke an den Kostendruck. Vielleicht braucht es auch die gelungene Umsetzung in einer anderen Region, um den Versuch einer Umsetzung erneut zu wagen.


Liestal, 17. Dezember 2002


Im Namen des Regierungsrates
die Präsidentin: Schneider-Kenel
der 2. Landschreiber: Achermann



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