2002-283
Parlamentarischer Vorstoss |
Titel:
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Postulat von Simone Abt: Finanzierung von stationären Platzierungen von Kindern und Jugendlichen sowie pädagogischen Familienbegleitungen
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Autor/in:
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Simone Abt, SP-Fraktion (Aebi, Aeschlimann, Brassel, Fuchs, Hilber, Joset, Küng, Laube Meschberger, Münger, Nussbaumer, Rudin Christoph, Schmied, Stöcklin)
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Eingereicht am:
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14. November 2002
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Nr.:
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2002-283
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Massnahmen zur Sozialisierung und Unterstützung von destabilisierten Kindern und Jugendlichen sind Leistungen, die von ausgebildeten Fachleuten erbracht werden, Zeit in Anspruch nehmen und Geld kosten. Sie sind aber für die psychische und soziale Gesundheit der Bevölkerung unverzichtbar. Es darf nicht dazu kommen, dass aus finanziellen Gründen ein Hilfsangebot nicht in Anspruch genommen oder das notwendige Eingreifen verzögert wird.
In § 28 des Sozialhilfegesetzes ist im Rahmen der Jugendhilfe die Beteiligung des Kantones an Aufenthalts-, Betreuungs- und Nachbetreuungskosten in "anerkannten Wohnheimen" vorgesehen. Die Finanzierung ist folgendermassen aufgeschlüsselt: Die Eltern bezahlen einen Fixbetrag von Fr. 520.-- und Nebenkosten; der Restbetrag wird vom Kanton vorfinanziert und dann über die Sonderschul-Abrechnung auf alle Gemeinden entsprechend ihrer Finanzkraft verteilt.
Die Heime, die solche Plätze für Kinder und Jugendliche anbieten, sind im Kanton Basel-Landschaft stark ausgelastet (95 - 100%). Es wird zunehmend schwierig, einen adäquaten Platz zu finden.
Wird ein Kind anderswo platziert als in einem anerkannten Heim (z.B. in einer Pflegefamilie oder durch Familienplatzierung wie Wopla), oder benötigt seine Familie eine Fachbegleitung (sozial- oder heilpädagogische Familienbegleitung), haben grundsätzlich die Eltern die vollen Kosten selbst zu bezahlen.
Falls das Einkommen wegen der Übernahme der zusätzlichen Kosten nicht ausreicht, kann eine Sozialhilfeunterstützung mit erweiterter Bedarfsberechnung erfolgen. Viele betroffene Eltern können aber nicht verstehen, warum die ganze Familie von der Sozialhilfe unterstützt werden muss, um einem der Kinder z.b. die notwendige Begleitung zukommen zu lassen (während ein Aufenthalt in einem anerkannten Heim diese Folge nicht hätte, da der zusätzlich zu tragende Aufwand sehr viel kleiner ist). Die Familie also, die eine weniger einschneidende Massnahme braucht, muss bis an die Grenze ihrer finanziellen Belastbarkeit gehen oder gar Sozialhilfe der Gemeinde in Anspruch nehmen. Es wäre gerechter und sachlich kohärenter, wenn auch Pflegfamilienplatzierungen und pädagogische Familienbegleitungen über den gleichen Finanzierungsmodus erfolgen könnten, wie er für die anerkannten Heime gilt.
Ich bitte den Regierungsrat daher, zu prüfen und zu berichten,
wie die Finanzierung der Platzierung in Pflegefamilien und der familienbegleitenden Hilfsangebote derjenigen für die "anerkannten Heime" gemäss Art. 28 SHG angeglichen werden kann.
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