Protokoll der Landratssitzung vom 8. Mai 2003

Nr. 2119

11 2003/013
Berichte des Regierungsrates vom 14. Januar 2003 und der Justiz- und Polizeikommission vom 26. März 2003: Beantwortung des Postulats 2001/169 von Landrätin Rita Bachmann-Scherer vom 21. Juni 2001 betreffend Sicherheit im Kreisel für Zweiradfahrer- und fahrerinnen; Abschreibung

Dieter Völlmin
beantragt dem Landrat namens der Justiz- und Polizeikommission, das Postulat betreffend Sicherheit im Kreisel für Zweiradfahrer- und fahrerinnen als erfüllt abzuschreiben.

Das Geschäft war in der Kommission völlig unbestritten.
Diskussion und Information in der Kommission haben ergeben, dass alles getan wird, um die Sicherheit im Kreiselverkehr auch für die schwächeren Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.
Dabei ist sich die Justiz- und Polizeikommission durchaus bewusst, dass die Gefahren bestehen bleiben und es letztlich von jedem einzelnen Verkehrsteilnehmer abhängt, ob die schwächeren Verkehrsteilnehmer im Kreisel geschützt sind oder nicht.
Da die Kommission keine zusätzlichen Massnahmen ausmachen konnte, um die Sicherheit in den Kreiseln zu erhöhen, hat sie sich einstimmig für die Abschreibung des Postulats ausgesprochen.

Rita Bachmann
anerkennt die Kampagnen und Informationsbroschüren seit dem Einreichen des Postulats im Juni 2001.
Sie sei sich durchaus bewusst, dass es eine hundertprozentige Sicherheit nicht gebe. Es scheine, dass der Rad- resp. Mofafahrer bei grossen Kreiseln zusätzlichen Gefährdungen ausgesetzt sei Sie hoffe, dass auch inskünftig die Polizei das Gefahrenpotential richtig einschätze und könne sich in diesem Sinne mit der Abschreibung des Postulats - nicht jedoch als erfüllt - einverstanden erklären.

://: Der Landrat beschliesst die Abschreibung des Postulats 2001/169 von Rita Bachmann.

Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei




Nr. 2120

12 2003/001
Berichte des Regierungsrates vom 7. Januar 2003 und der Petitionskommission vom 4. April 2003: Beantwortung des Postulats 1994/010 der Petitionskommission vom 12. Januar 1994 betreffend Sicherung des Fussgängerübergangs Hauptstrasse Langenbruck durch eine Lichtsignalanlage; Abschreibung

Heinz Mattmüller stellt fest, dass nachdem bereits eine Mittelinsel erstellt und eine weitere in Vorbereitung ist, die Petitionskommission glaubt, dass damit dem Anliegen der Petenten genügend Rechnung getragen wurde. Sie beantragt deshalb dem Rat, das Postulat als erfüllt abzuschreiben.

://: Der Landrat beschliesst, das Postulat 94/10 der Petitionskommission als erfüllt abzuschreiben.

Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei




Nr. 2121

13 2003/002
Berichte des Regierungsrates vom 7. Januar 2003 und der Erziehungs- und Kulturkommission vom 25. März 2003: Bericht zum Postulat von Robert Ziegler vom 15. Dezember 1999 betreffend Unterstützung von Sportvereinen in der Integration jugendlicher Ausländerinnen und Ausländer; Abschreibung

Eugen Tanner bemerkt, dass das Anliegen Röbi Zieglers aus dem Jahre 1999 darauf abzielt, die Bemühungen der Sportverbände und Sportvereine bei der Integration jugendlicher Ausländer durch zusätzliche Massnahmen und Offerten aus dem Bereich des Kantons zu unterstützen.
Anlässlich der Behandlung des Postulats in der Kommission wurde festgestellt, dass der Kanton sich mit der Bearbeitung eines sportpolitischen Konzeptes, beinhaltend die Integration von ausländischen Jugendlichen, befasst.
Das Konzept des Kantons nimmt Bezug auf ähnliche Ueberlegungen, wie sie bereits auf der Ebene des Bundes angestellt werden.
Realistischerweise werden auch weiterhin die eher sportlichen Elemente in der Verbands- und Trainerarbeit im Vordergrund stehen.
Trotzdem soll mit diesen Massnahmen die Sensibilisierung der Verantwortlichen vorangetrieben werden. Dabei ist nicht unbedeutend, dass die Führungsverantwortung des Vorstandes weiterhin eine grosse Rolle spielen wird.

Die Kommission ist daher zum Schluss gelangt, dass das Postulat als erfüllt abgeschrieben werden kann, dies obwohl die Umsetzung noch nicht vollzogen ist.
Der Postulant selber möchte bis zur erfolgten Umsetzung an seinem Postulat festhalten.

Die Erziehungs- und Kulturkommission beantragt dem Landrat mit 8:4 Stimmen, das Postulat als erfüllt abzuschreiben.

Röbi Ziegler ist nach wie vor der Ueberzeugung , dass die Sportvereine einen wertvollen Beitrag zur Integration ausländischer Jugendlicher liefern. Ueberzeugt sei er auch davon, dass diese Arbeit keine leichte sei und das Gelingen an einem dünnen Faden hänge.
Mit fachlicher Begleitung könne die Arbeit aber gesichert und inhaltlich wesentlich unterstützt werden, selbst wenn damit Kosten verbunden sind.
Dort, wo Integrationsarbeit bereits freiwillig geleistet wird, könne mit wenig Geld eine grosse Effizienz erreicht werden.
Dass sein Postulat als Anregung aufgenommen werde, habe er bei einem Anlass vor einiger Zeit persönlich miterleben können.

Der Hauptgrund, dass er der Abschreibung des Postulats nicht zustimmen könne sei darin zu suchen, dass ihm die Absichten im regierungsrätlichen Bericht zu vage erscheinen.

Wenn das Sportamt bei Kriseninterventionen nicht angefragt wurde, bedeutet das noch nicht, dass solche Krisen nicht statt gefunden haben.

Eva Gutzwiller vertritt namens der FDP-Fraktion die Meinung, das Postulat könne abgeschrieben werden. Es sind Bestrebungen im Gange, um die Module der Fachstelle für Integrationsfragen im Sommer 2003 einzuführen.
Es gilt dabei zu bedenken, dass viele junge Leute die J+ S-Kurse auch freiwillig besuchen. Sie sind sensibilisiert für diese Fragen und werden sich im Rahmen der Möglichkeiten einsetzen.
Das Bekanntmachen der Hilfestellung könne sicher noch intensiviert, das Postulat als solches jedoch als erfüllt angesehen werden.

Thomi Jourdan meint, dass Sportvereine unbestritten einen sehr wichtigen Beitrag zur Gewalt- und Suchtprävention, sowie zur Integration von jungen Ausländerinnen und Ausländern leisten.
Trotzdem brauche es für spezifische Situationen auch spezifische Lösungen. Man dürfe nun nicht davon ausgehen, dass die Ausländerproblematik einfach auf die Sportvereine abgewälzt werden kann.
Insofern treffen sowohl die Antworten der Regierung als auch der EKK den Nagel auf den Kopf. Die Regierung habe ihre Aufgabe erfüllt, und falls man die Information der Angebote noch etwas verbessern würde, sei der Sache genüge getan.

Peter Tobler fände es gut, wenn sich diejenigen, die sich von Berufs wegen mit der Integration beschäftigen, gelegentlich die Sportvereine besuchen würden und bei dieser Gelegenheit ihre Arbeit aus der integrierten Stellung fortsetzen würden.

Bruno Steiger stellt namens der Schweizer Demokraten fest, dass die Sportvereine nicht für die Aufarbeitung gesellschaftlicher Probleme missbraucht werden sollten.
Das Integrationsproblem müsse auf anderer Ebene gelöst werden. Ausländer, welche sich Sportvereinen anschliessen, nehmen ihre Integration selbst in die Hand, dafür seien keine Vorschriften des Staates notwendig.

://: Der Landrat schreibt das Postulats 1999/268 als erfüllt ab.

Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei




Nr. 2122

14 2003/011
Berichte des Regierungsrates vom 14. Januar 2003 und der Erziehungs- und Kulturkommission vom 25. März 2003: Antwort zum Postulat Holinger vom 7. September 2000 betreffend Gesamtkonzept der beruflichen Nachwuchsförderung (2000/167); Abschreibung

Eugen Tanner erinnert daran, dass das Postulat aus einer Zeit stammt, als die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen noch intakt waren, aus einer Zeit, die geprägt war von einem Mangel an gut qualifizierten jungen Schulabgängern.
Mittlerweile haben sich die Verhältnisse wesentlich verändert und man hat gelernt mit dem Lehrlingsmangel besser umzugehen.

In der Regierungsvorlage wird aufgezeigt, dass in den letzten Jahren eine Vielzahl von teilweise erfolgreichen Massnahmen getroffen wurden
Insbesondere konnte belegt werden, dass der Bestand der Gymnasiasten relativ stabil blieb, während bei den Lehrlingen und den Lehrstellen ein Anstieg zu verzeichnen war.

Wichtig erscheint der Kommission, das sich die Wirtschaft ihrer Verantwortung beim Bereitstellen von Lehrstellen bewusst ist.

Die Erziehungs- und Kulturkommission, aber auch der Postulant, Peter Holinger, beantragen dem Landrat, das Postulat als erfüllt abzuschreiben.

Peter Holinger dankt der Regierung für die Vorlage und bedankt sich in diesem Zusammenhang für die Unterstützung bei der Berufsschau, die in diesem Jahr vom 22. - 25. Oktober stattfindet.
Sein Dank geht auch an die EKK für die gute Beratung.

In Zusammenhang mit der Abstimmung vom 18. Mai 2003 zur Lehrstelleninitiative wolle er in diesem Rahmen zum Ausdruck bringen, dass eine Verstaatlichung kein gangbarer weil zu teurer Weg ist.

Mit der Abschreibung des Postulats erkläre er sich im Uebrigen einverstanden.

://: Der Landrat stimmt der Abschreibung des Postulats 2000/167 ohne Gegenstimme zu.

Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei




Nr. 2123

15 2002/254
Interpellation von Roland Plattner vom 17. Oktober 2002: Prävention Hochwasser und extreme Naturereignisse?. Schriftliche Antwort vom 7. Januar 2003

Roland Plattner bedankt sich für die schriftliche Antwort und bittet darum, eine kurze Erklärung abgeben zu dürfen.

Die Beantwortung sei für ihn ein gutes Beispiel einer direktionsübergreifenden Behandlung einer interdisziplinären Problemstellung.

Das Ziel der Interpellation war die Abklärung, ob und wie der Kanton Anstrengungen der existentiellen Vorsorge im Bereich des Investitionsschutzes öffentlicher und privater Infrastrukturen unternimmt.

Verschiedene Antworten auf die Interpellation sind dabei befriedigend ausgefallen, andere lösen einen gewisses Erstaunen aus.

Wenn der Vollzug von Gesetzen, die 10 bis 20 Jahre alt sind, erst in jüngster Zeit angepackt werden bzw. sich deren Umsetzung im Pilotstadium befindet, dann liegt ein gewisses Vollzugsmalaise vor. Er ermuntere den Regierungsrat deshalb, den eingeschlagenen Weg nun in einem angemessenen Tempo weiter zu beschreiten, aus den Abklärungen die erforderlichen Schlüsse zu ziehen und allfällige Präventiv-Massnahmen umzusetzen.

Es könnte ja sein, dass es vor einer neuen oder verbreiterten Strasse und einer neuen oder zusätzlichen Tunnelröhre Sinn mache, die bestehenden Infrastrukturen wasserdicht zu machen oder anderweitig vor Untergang zu schützen. Die Vorsorge für Leib und Leben sowie materielle Güter sollten aufgrund des von uns erreichten materiellen Wohlstands die gebotene Aufgabe darstellen.

://: Damit ist die Interpellation 2002/254 erledigt.

Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei




Nr. 2124

16 2002/313
Interpellation von Paul Rohrbach vom 28. November 2002: Kiffen, Rauchen und erhöhte Gewaltbereitschaft von Jugendlichen in der Waldenburgerbahn. Antwort des Regierungsrates

Frage 1
Hat der Regierungsrat Kenntnis von den geschilderten Umständen?


Zu Frage 1
Regierungspräsidentin Elsbeth Schneider-Kenel bestätigt, dass der Regierungsrat darüber informiert ist.

Frage 2
Welche Erklärung hat er dafür?


Zu Frage 2
Regierungsrätin Elsbeth Schneider-Kenel antwortet, dass sich die vom Interpellanten geschilderte Situation nicht auf die Waldenburgerbahn beschränke. Es handle sich leider um ein gesellschaftliches Problem. So dürfe die Beachtung der Grundregeln von Achtung und Toleranz sowie die Rücksichtnahme gegenüber der Allgemeinheit und der Respekt vor fremdem Eigentum heute leider nicht mehr von allen Fahrgästen vorausgesetzt werden.

Frage 3
Nachfragen bei Benützern des öffentlichen Verkehrs namentlich im Unterbaselbiet haben ergeben, dass das Rauchen dort kein Thema ist und sich mehr oder weniger alle an das Verbot halten würden. Weshalb ist dies im "Waldenburgerli" anders?


Zu Frage 3
Das Problem des Vandalismus stellt sich bei allen Unternehmungen gleich. Die Achtung des Rauchverbotes ist natürlich davon abhängig, ob ein solches überhaupt besteht.
Bei den SBB stellt es sich insofern nicht als diese über Raucherabteile verfügen.
Da die Fahrgäste zwischen Basel und Liestal in der SBB rauchen dürfen, ist es für viele vielleicht schwierig, nach dem Umsteigen in die Waldenburgerbahn auf das Rauchen zu verzichten. Eine Rolle spielen eventuell auch die unterschiedlich langen Fahrzeiten in den verschiedenen Verkehrsmitteln.

Frage 4
Einzelne Passagiere haben dem Bahnpersonal bereits mitgeteilt, dass sie die Bahn wegen der geschilderten Situation nicht mehr benutzen werden. Besteht aus der Sicht des Regierungsrates tatsächlich die Gefahr, dass die an sich erfreuliche Benutzung des "Waldenburgerlis" beeinträchtig, anstatt gefördert wird?


zu Frage 4
Die Benützung der Waldenburgerbahn hängt von zahlreichen Faktoren ab, beispielsweise vom Fahrpreis, Fahrplan, vom Wetter, von der Transportgeschwindigkeit und vom Komfort der Fahrzeuge.
Die Steigerung der Anzahl der beförderten Personen von 34% innerhalb der letzten fünf Jahre zeigt, dass die Waldenburgerbahn sehr Vieles richtig gemacht hat.
Der Regierungsrat hofft nun nicht, dass aufgrund der geschilderten Situation Fahrgäste der Waldenburgerbahn deshalb fern bleiben.

Frage 5
Gibt es - allenfalls wie viele - Fälle von Gewaltanwendungen durch die betreffenden Jugendlichen, welche der Bahn bzw. der Polizei gemeldet wurden?


Zu Frage 5
Die Waldenburgerbahn AG verfügt über keine Meldungen, das Gewaltanwendungen vorgekommen sind. Es gab jedoch verbale Drohungen.

Frage 6
Welche gesetzlich abgestützten Interventionsmöglichkeiten stehen der Bahn zur Verfügung, um das Rauchverbot durchzusetzen?


Zu Frage 6
Gemäss Art.18 des Eidgenössischen Transportgesetzes kann die Bahn Vorschriften erlassen über die Benützung der Anlagen und Fahrzeuge sowie über das Verhalten der Reisenden während der Fahrt.
Die Waldenburgerbahn kann einen Fahrgast, der die Vorschriften nicht einhält, von der Weiterfahrt ausschliessen. Fehlbare Reisende haften zudem für Schäden, welche sie schuldhaft an Anlagen und Fahrzeugen der Unternehmung verursachen.

Frage 7
Ist der Regierungsrat bereit, die Problematik jetzt mit geeigneten Mitteln anzugehen und griffige Massnahmen einzuleiten?


Zu Frage 7
Für die Durchsetzung der Vorschriften der Waldenburgerbahn ist die Bahn selber verantwortlich und federführend. Der Regierungsrat ist im Rahmen der Abgeltungen der ungedeckten Kosten jedoch bereit, personell verstärkte Fahrgastkontrollen mit besonders geschultem Personal zu unterstützen.
Der Verwaltungsrat der WB will auch künftig auf die Einrichtung von Raucherabteilen verzichten.
Zur besseren Durchsetzung des Rauchverbotes hat sie in Zusammenarbeit mit der JPMD des Kantons Baselland und der Kantonalen Suchtpräventionsstelle ihr Kontrollkonzept erweitert.
Seit Februar 2003 werden in den Zügen zusätzliche Schwerpunktkontrollen mit bis zu 10 Mitarbeitern durchgeführt. Rauchende Fahrgäste müssen seit März 2003 die Zuschlagstaxe für zusätzlichen Unterhalt- und Verwaltungsaufwand von Fr. 30.-- in bar oder Fr. 50.-- per Post bezahlen.
In den Zügen kiffende Fahrgäste werden an das Statthalteramt gemeldet. Ob die Züge mit Video ausgerüstet werden sollen, wird derzeit von den Verantwortlichen geprüft.
Die erwähnten Massnahmen wurden der Bevölkerung via Medien bekannt gegeben. Die WB hat die Gemeinden, die Schulrektorate der anliegenden Gemeinden und die kantonalen Stellen über die Massnahmen in einem separaten Schreiben orientiert, wobei die Stellen gleichzeitig um Mithilfe und Unterstützung bei der Lösung des Problems gebeten wurden.

Thomi Jourdan dankt stellvertretend für Paul Rohrbach für die Beantwortung und die ergriffenen Massnahmen, die von der Bevölkerung offenbar bereits registriert wurden.

://: Damit ist die Interpellation 2202/313 von Paul Rohrbach erledigt.

Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei




Nr. 2125

17 2003/009
Interpellation von Roland Plattner vom 9. Januar 2003: Integrierte Desinvestitionspolitik als Mittel koordinierter und gemeindeverträglicher Raumentwicklung. Schriftliche Antwort vom 11. Februar 2003

Roland Plattner bedankt sich für die schriftlichen Ausführungen und bittet um eine kurze Stellungnahme.

Das Vorhaben im hinteren Frenkental eine Bauschutt-Recycling-Anlage mit Steinbrecher-Vorrichtung zu erstellen, mutet nicht nur aus der Optik der mehr oder weniger Direktbetroffenen einigermassen exotisch an.

Es macht den Eindruck, dass in Bezug auf den Bereich Entsorgungs- und Wiederaufbereitungs-Dispositiv eine gewisse Konzeptlosigkeit herrscht. Wie anders könnte es sonst sein, dass eine solche Anlage an einem Standort errichtet werden soll, der fernab von Ursprung des Ausgangsmaterials und dem Ort der Verwendung des Endprodukts liegt und wie kann es dazu kommen, dass der Kanton ohne Rücksicht auf Gemeindeinteressen Hand zu einer solchen Anlage bietet und dazu noch per Kaufvertrag das Land zur Verfügung stellt.

Der Umgang mit den Gemeinden, der aus der Interpellationsbeantwortung, Ziffer 4 hervorgeht, ist fragwürdig. Hier stellt sich die Frage, ob es bei Landverkäufen nicht eine wechselseitige Konsultationspflicht geben sollte.

In Bezug auf Ziffer 6 bzw. das Beratungsangebot Kaufwilliger, vermag die Antwort nicht zu befriedigen. Es wäre wohl angesagt, dass in diesem Zusammenhang eine Aufnahme und Bewertung der wirtschaftlich interessanten Industrie- und Gewerbezonen erfolgen und auf die angestrebte räumliche Entwicklung ausgerichtet würde.

://: Damit ist die Interpellation 2203/009 erledigt.

Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei




Nr. 2126

18 2002/282
Motion der CVP/EVP-Fraktion vom 14. November 2002: Fremdplatzierung von Kindern in Gastfamilien

Nr. 2127

19 2002/283
Postulat der SP-Fraktion vom 14. November 2002: Finanzierung von stationären Platzierungen von Kindern und Jugendlichen sowie pädagogischen Familienbegleitungen

Ursula Jäggi-Baumann informiert, dass der Regierungsrat bereit ist, die Motion 2002/282 als Postulat und das Postulat 2002/283 entgegen zu nehmen.

Regierungsrat Peter Schmid erklärt, dass eine durch den Regierungsrat eingesetzte Arbeitsgruppe sich bereits mit der Ueberarbeitung der heute gültigen Pflegekindergesetzgebung befasst.
Die Arbeitsgruppe hat den übergeordneten Auftrag zu prüfen, inwieweit das Pflegekindergesetz überhaupt noch zeitgemäss ist und welche Aenderungen allenfalls dem Regierungsrat vorzuschlagen wären.

Alle Anregungen zu diesem Thema werden an die Arbeitgruppe weitergeleitet.

Rita Bachmann erklärt sich mit der Ueberweisung ihrer Motion als Postulat einverstanden. Sie habe bereits bei einer früheren Traktandierung dieses Geschäftes einen Zusatzantrag deponiert, da sich inzwischen gezeigt habe, dass ein weiterer Punkt einer Anpassung bedürfe. Wie in der Motion erwähnt sei es störend, dass Eltern mit Kindern, die nicht in einem Heim sondern von Gastfamilien betreut werden, unabhängig ihrer finanziellen Möglichkeiten eine monatliche Pauschale von Fr. 520.-- bezahlen müssen, was dazu führen kann, dass Eltern zu Sozialempfängern werden. Dies könne nicht im Sinne des Gesetzgebers sein.
Rita Bachmann stellt namens der CVP/EVP-Fraktion deshalb den Antrag, in einem weiteren Punkt folgenden Text in den Vorstoss aufzunehmen:
"Die Kostenbeteiligung der Unterhaltspflichtigen an den Aufenthalts- und Betreuungskosten, wie sie - gestützt auf § 27 Absatz 3 SHG - in der Verordnung über die Kinder- und Jugendhilfe in § 6 geregelt ist, wird überarbeitet.
Die Pauschale von Fr. 520.-- wird ersetzt durch eine der finanziellen Leistungskraft der Eltern angepasste Erhebung".


://: Die Motion 2002/282 wird mit der vorgenommenen Aenderung als Postulat überwiesen.

://: Das Postulat 2002/283 wird diskussionslos an den Regierungsrat überwiesen.

Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei


Landratspräsidentin Ursula Jäggi-Baumann beschliesst damit die heutige Sitzung und wünscht allen eine gute Heimkehr.

Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei


Ende der Sitzung: 17.00 Uhr

Die nächste Landratssitzung findet statt am 22. Mai 2003



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