2002-281

Das Problem ist bekannt: An vielen Orten im öffentlichen Raum können Drogendealer, in jüngster Zeit vor allem aus Schwarzafrika, nahezu unbehelligt vor den Augen der Ordnungshüter ihren unlauteren Aktivitäten nachgehen. Beim Aktivwerden der Polizei schlucken die Delinquenten die Drogen einfach hinunter. Die Bemühungen, die Dealer zu fassen, stossen damit ins Leere. Tatsache ist: Diese Leute kommen offenbar aus der ganzen Schweiz angereist, weil andere Kantone in dieser Beziehung schon restriktivere Massnahmen eingeleitet haben.


Einige Kantone haben schon vor längerer Zeit zur Entlastung der Strafverfolgungsbehörden den Einsatz von Schnellrichterinnen und Schnellrichtern ermöglicht. Von besonderem Erfolg gekrönt ist das Modell des Kanton Waadt. Mit dem Schnellrichterverfahren werden die Strafbefehle innert 10 Tagen rechtskräftig und erlangen die Wirkung eines Urteils. Dies hat zur Folge, dass ein Delinquent die Konsequenzen seines Tuns sogleich spürt und die Polizeiorgane bei ihrer Arbeit wieder motivierter sein dürften, da sie sehr rasch ein Ergebnis sehen.


In Anbetracht dieser unhaltbaren Zustände besteht auch im Kanton Baselland akuter Handlungsbedarf.


Ich fordere daher den Regierungsrat auf, eine Vorlage auszuarbeiten, mit der die gesetzlichen Bestimmungen unseres Kantons so angepasst werden, dass ein Schnellrichterverfahren eingerichtet wird.



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