2002-278 (1)
Bericht Nr. 2002-278 an den Landrat |
Bericht der:
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Personalkommission
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vom:
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29. November 2002
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zur Vorlage Nr.:
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Titel des Berichts:
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Allgemeine Lohnanpassung für das Jahr 2003
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Bemerkungen:
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Landratsbeschluss
(Fassung der Kommission)
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1. Einleitung
Gemäss § 49 Personaldekret muss der Landrat per 1. Januar über den Ausgleich der Teuerung befinden. Die Regierung verhandelt mit der Arbeitsgemeinschaft der Personalverbände über die Höhe; als Orientierungsgrösse wird der Landesindex der Konsumentenpreise, Stand Oktober, die finanzielle Situation des Kantons sowie die wirtschaftliche Entwicklung zugrunde gelegt.
2. Die Vorlage im Überblick
Die Vorlage zeigt die Lohnpolitik des Kantons Basel-Landschaft deutlich auf: In schlechten Zeiten bleibt er auf der kontinuierlichen Linie, erhöht aber in guten Zeiten nicht im selben Masse, wie dies die Privatwirtschaft tut.
Im konkreten Fall betrug die Teuerung im Oktober 0,6%. Das Bundesamt für Statistik zog jedoch die Erhebung für Bekleidung und Schuhe um einen Monat vor, so dass eine weitere Steigerung von 0,6 %, insgesamt also 1,2%, zu verzeichnen ist. Der Regierungsrat beantragt einen Teuerungsausgleich von 1%.
Zusätzliche 0,9% ergeben sich aus dem Erfahrungsstufenanstieg, was schlussendlich zu einer Lohnsummenerhöhung von insgesamt 1,9% führt.
3. Die Beratung in der Kommission
Die Personalkommission behandelte die Vorlage anlässlich ihrer Sitzungen vom 12./19. November 2002 in Anwesenheit von RR Adrian Ballmer, Generalsekretär Michael Bammatter und Personalchef Christoph Bucher.
Der Kommission wird dargelegt, dass der Regierungsrat im Gespräch mit den Personalverbänden von 0,6% echter Teuerung ausgeht, die Personalverbände jedoch von einer solchen von 1,2%.
Die finanzielle Situation des Kantons weist für das Jahr 2002 einen Negativsaldo von 51 Millionen Franken aus und auch das Budget sieht 30 Millionen Franken Minus vor. Der Regierungsrat schlägt deshalb einen Teuerungsausgleich von 1% vor. Mit einer Lohnsummenerhöhung von insgesamt 1,9% (inkl. Erfahrungsstufenanstieg) liegt der Kanton Basel-Landschaft im Vergleich mit der Privatwirtschaft im oberen Feld, was als vernünftig und fair erachtet wird. (Der Vergleich mit den Lohnanpassungen in der Privatwirtschaft zeigt eine mittlere Lohnerhöhung von 1,3%. Die Extreme pendeln zwischen 0,3 und 2,4%.)
Da im Budget 2003 1% Teuerungsausgleich vorsorglich eingestellt worden ist, müssen keine Mehrkosten befürchtet werden.
Die Personalkommission beschliesst einstimmig mit 8 gegen 0 Stimmen auf die Vorlage einzutreten.
4. Detailberatung und Antrag
In der Detailberatung wird eine einprozentige Lohnerhöhung auf der Basis eines Einkommens von Fr. 70'000.-- beantragt. Dies entspräche in etwa einem Lohnanstieg von Fr. 60.--/Mt. Diese 60 Franken pro Monat sollen allen Bediensteten ausbezahlt werden.
Diesem Antrag wird einerseits entgegengehalten, dass mit einem solchen Vorgehen das Lohnsystem verändert würde und andererseits wird noch einmal darauf hingewiesen, dass der vorgeschlagene Teuerungsausgleich von 1% mit den Personalverbänden ausgehandelt wurde und in dieser Form auch von allen akzeptiert werden kann.
://: Die Personalkommission entscheidet sich mit 7 gegen 1 Stimme für den Antrag des Regierungsrates, wonach die Löhne per 1. Januar 2003 um 1,0% erhöht werden.
Die Kommission beantragt somit grossmehrheitlich, dem beigelegten Entwurf des Landratsbeschlusses betreffend Teuerungsausgleich zuzustimmen.
Gelterkinden, den 27. November 2002
Im Namen der Personalkommission
Die Präsidentin: Christine Mangold
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