Vorlage an den Landrat


3. Finanzierungslücken der Jahre 1999 bis 2002

Die kumulierte Deckungslücke (d. h. die Verlustvorträge der Jahre 1999 bis 2001 zusammen mit dem budgetierten Fehlbetrag für das Jahr 2002) beträgt per 31.12.2002 insgesamt Fr. 23'906'490.-- . Die Aufteilung auf die vier Betriebsjahre zeigt folgendes Bild:


Aufgrund diverser Gespräche und Absichtserklärungen zwischen den Vertretern der beiden Kantone ist man übereingekommen, dass auch die budgetierte Deckungslücke des Jahres 2002 in die nun zu erfolgende Defizitaufteilung einzubeziehen ist. Die Gründe, welche für dieses Vorgehen sprechen, werden in der Folge kurz dargelegt:


Bevor auf die Frage der Finanzierung der Fehlbeträge des UKBB eingegangen wird, sollen mit nachstehender Übersicht die nach den Parlamentsvorlagen für die Jahre 1999/2000 sowie 2001/2002 geplanten und beschlossenen Beitragsleistungen der beiden Trägerkantone kurz dargestellt werden:


Die Leistungsvereinbarung zwischen den beiden Trägerkantonen und dem UKBB sieht einerseits vorweg fixierte Globalbeiträge für Lehre und Forschung sowie die übrigen (gemeinwirtschaftlichen) Leistungen vor. Für die stationäre Versorgung der Patientinnen und Patienten aus den beiden Trägerkantonen (stationärer Dienstleistungsbereich) erfolgt andererseits eine leistungsbezogene Abgeltung im Sinne einer Output-gesteuerten Finanzierung. Konkret gelten die beiden Trägerkantone dem UKBB die ungedeckten Kosten aus der Spitalbehandlung der Patientinnen und Patienten aus dem jeweils eigenen Kanton auf der Basis der effektiv erbrachten Pflegetagzahlen in der allgemeinen Abteilung ab. Das Abgeltungssystem basiert auf einem im Rahmen der Leistungsvereinbarung vorweg definierten Pflegetagpreis (Bruttowert). Der von den Kantonen zu leistende Beitrag resultiert sodann als Differenz zwischen diesem vereinbartem Bruttowert und den Leistungen der Kranken- bzw. Unfallversicherer. Mit dieser Regelung können die beiden Verhandlungsebenen klar auseinandergehalten werden, welche das duale Finanzierungssystem des aktuellen KVG für die stationären Dienstleistungen vorsieht.


Bei der Planung des UKBB ging man davon aus, dass die Pflegetagzahlen allgemein versicherter Patientinnen und Patienten aus den beiden Basel sich in den Proportionen 40 % BS, 60 % BL bewegen. Die subventionsrelevanten Pflegetage der Defizitjahre 2000 bis 2002 zeigen, dass das Verhältnis bei rund 41 % BS und 59 % BL liegt.


* = Hochgerechneter approximativer Jahreswert aufgrund vorliegender Abrechnungen für das 1. Semester 2002.


Schon das erste Betriebsjahr 1999 des UKBB verdeutlichte, dass die budgetierten Pflegetage bei weitem nicht erzielt werden konnten (ursprüngliche Plangrösse: 44'000 Pflegetage, effektiver Wert im Betriebsjahr 1999: 35'500 Pflegetage). Die prognostizierten Patientenzahlen (Fallzahlen) sind allerdings vollumfänglich eingetroffen und die medizinischen Leistungen an den Patientinnen und Patienten auch erbracht worden. Verändert hat sich jedoch die durchschnittliche Hospitalisationsdauer, und zwar in einem so nicht vorhersehbaren Ausmass. Die im Vergleich zur ursprünglichen Planung geringere Anzahl an Pflegetagen ist zum einen auf die wesentlich kürzere Aufenthaltsdauer, zum anderen auch auf eine Verlagerung vom stationären in den teilstationären (Tageschirurgie) und ambulanten Leistungsbereich, zurückzuführen. So gesehen führt der medizinische Fortschritt leider zum Paradoxon, dass dadurch weniger verrechenbare Pflegetage generiert werden, was letztlich zur Entstehung von Fehlbeträgen (geringe Taxeinnahmen von den Garanten sowie geringere pflegetagabhängige Beiträge der Trägerkantone) in den Betriebsrechnungen führt.


Die jeweils vorgetragene und nun akkumulierte Deckungslücke ist jedoch nicht einzig mit der geringeren Anzahl an Pflegetagen und mit den folglich tieferen Beitragsleistungen der Garanten und Trägerkantone zu begründen, sondern auf eine Vielzahl weiterer Faktoren zurückzuführen. So sind auch die teilweise beträchtlichen Steigerungen im Personal- und Sachkostenbereich, vor allem in den Betriebsjahren 2000 und 2001, dafür mitverantwortlich. Auch sind nicht unbeträchtliche Fremdkosten zur Behebung der Schwachstellen im Rechnungswesen bzw. in der Patientenadministration und übrige teils strukturell bedingte Mehrkosten, die an sich mit der eigentlichen betrieblichen Leistungserstellung nicht in direktem Zusammenhang stehen, angefallen. Die gänzliche Aufschlüsselung und Separierung der Mehrkosten im Vergleich zur Planung in betriebsnotwendige und im engeren Sinne nicht betriebsnotwendige Komponenten sowie deren genaue Abgrenzung und Aufteilung bzw. Zuordnung ist jedoch über die vier Jahre nicht ohne Weiteres und zudem auch nicht willkürfrei möglich.


Zur Abtragung der aufgelaufenen Finanzierungslücken durch die beiden Trägerkantone musste ein möglichst objektiver Schlüssel gefunden werden, der weitestgehend die Aspekte der Entstehung der Fehlbeträge berücksichtigt, ohne dabei ein ungerechtfertigtes Verhältnis bei der Aufteilung auf die beiden Trägerkantone zu präjudizieren. Aufgrund diverser diesbezüglich geführter Gespräche zwischen den Departementen der beiden Kantone (SD, VSD) hat sich letztlich folgendes Aufteilungsschema ergeben:


Die Hälfte der aufgelaufenen Finanzierungslücke wird paritätisch (BL 50 % : BS 50 %) aufgeteilt; die andere Hälfte wird nach Massgabe der in Anspruch genommenen Pflegetage der Defizitjahre 2000 bis 2002 (BL 59 % : BS 41 %) aufgeteilt. Da für das Betriebsjahr 2002 erst hochgerechnete, approximative Pflegetagewerte vorliegen, erfolgt im Frühjahr 2003 - unter Berücksichtigung des alsdann definitiven Pflegetageverthältnisses (BS : BL) pro 2002 - bilateral durch die Departemente eine Ergänzungsabrechnung, um eine allfällige Differenz zum kalkulierten approximativen Pflegetagverhältnis ausgleichen zu können.


Dieses Vorgehen führt zu einem Gesamtanteil von 45,5 % für den Kanton Basel-Stadt und einem Gesamtanteil von 54,5 % für den Kanton Basel-Landschaft und ist somit praktisch identisch mit den Prozentanteilen der Kantone entsprechend der Parlamentsvorlagen für diese vier Betriebsjahre. In absoluten Zahlen ergeben sich demnach folgende Anteile der Trägerkantone:


Es gilt an dieser Stelle noch darauf hinzuweisen, dass in den Staatsrechnungen 2000 und 2001 der beiden Kantone die zur Deckung der Finanzierungslücke notwendigen Rückstellungen (für die Betriebsjahre 2000 und 2001) praktisch vollumfänglich vorgenommen wurden.



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