2002-277 (2)
Bericht Nr. 2002-277 an den Landrat |
Bericht der:
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Geschäftsprüfungskommission
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vom:
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13. Februar 2003
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zur Vorlage Nr.:
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Titel des Berichts:
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Jahresbericht und Rechnung des Universitäts-Kinderspitals beider Basel (UKBB) für das Betriebsjahr 2001 sowie Abtragung der aufgelaufenen Finanzierungslücken der Jahre 1999 bis 2002 (Partnerschaftliches Geschäft)
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Bemerkungen:
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Landratsbeschluss
(Fassung der Kommission)
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1. Ausgangslage
1.1 Rechtliche Grundlagen
Die rechtliche Grundlage für den Betrieb des Universitäts-Kinderspitals beider Basel (UKBB) bildet § 15 des Spitalgesetzes vom 24. Juni 1976 in der Fassung vom 11. Juni 1998. Zur Regelung des rechtlichen Rahmens für den Betrieb des UKBB wurde gemäss § 15d des Spitalgesetzes der Kinderspitalvertrag (Staatsvertrag) zwischen den beiden Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft vom 16. Februar 1998 abgeschlossen.
Gemäss § 15c Absatz 4 des Spitalgesetzes Basel-Landschaft werden Geschäftsbericht und Jahresrechnung des UKBB den Parlamenten der Trägerkantone zur Kenntnisnahme unterbreitet.
1.2 Auftrag
Mit Beschluss Nr. 577 vom 14.11.2002 überwies das Büro des Landrates die Vorlage 2002/277 des Regierungsrates vom 5. November 2002 zum Jahresbericht und zur Rechnung 2001 des UKBB an die Geschäftsprüfungskommission zur Beratung und Berichterstattung. Die Finanzkommission erhielt den Auftrag, zum Teil Abtragung der aufgelaufenen Finanzierungslücken der Jahre 1999 bis 2002 einen Mitbericht abzugeben.
1.3 Vorgehen
Die Oberaufsicht über gemeinsame Institutionen der beiden Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft wie das UKBB soll künftig durch die beiden Parlamente ebenfalls gemeinsam ausgeübt werden (vgl. Empfehlung 4.2 des Landratsbeschlusses vom 7. Februar 2002 zu den Vorlagen 2001/017 und 2001/241 betreffend die Jahresberichte und Rechnungen des UKBB für die Jahre 1999 und 2000). Zur Zeit liegt diesbezüglich die Zuständigkeit im Kanton Basel-Stadt bei der Finanzkommission, im Kanton Basel-Landschaft dagegen bei der Geschäftsprüfungskommission.
Auf Anregung der Geschäftsprüfungskommission trafen sich daher Delegationen der drei betroffenen Kommissionen aus beiden Kantonen am 22. Januar 2003 zu einer gemeinsamen Sitzung zur Besprechung der Vorlage und des weiteren Vorgehens. Die Finanzkommission Basel-Stadt wird keinen schriftlichen Bericht an den Grossen Rat erstellen, brachte aber dennoch ihr Interesse am gemeinsamen Vorgehen und der gegenseitigen Absprache zum Ausdruck.
Zur Beurteilung der Vorlage wurde zusätzlich der Management Letter aus der Prüfung der Jahresrechnung per 31. Dezember 2001 der externen Revisionsstelle Ernst & Young AG beigezogen.
1.4 Organe der Aufsicht und Oberaufsicht über das UKBB
Mit den neu in Kraft tretenden Aenderungen der Spitalgesetze Basel-Stadt und Basel-Landschaft sowie des Kinderspitalvertrags, welche am 12. Dezember 2002 durch den Landrat beschlossen wurden, werden die bisher verschiedenen Organen zugeschriebenen Funktionen der Aufsicht und Oberaufsicht entflochten. Damit wurde die vom Landrat am 7. Februar 2002 beschlossene Empfehlung der Geschäftsprüfungskommission umgesetzt.
2. Jahresbericht und Jahresrechnung
2.1 Jahresbericht 2001
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Entwicklung Pflegetag- und Fallzahlen:
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Die ursprüngliche Plangrösse für die Pflegetage betrug 44'000. 1999 wurden 35'500 und 2000 35'700 Pflegetage erreicht, was einer Abweichung von je rund 20 % entspricht. 2001 ist eine Erhöhung auf 38'100 Pflegetage zu verzeichnen. Damit wurde die Abweichung gegenüber der ursprünglichen Plangrösse im Vergleich zu den ersten beiden Betriebsjahren auf rund 13 % verringert. Die prognostizierten Fallzahlen sind demgegenüber eingetroffen, verändert hat sich jedoch wie auch in den andern Spitälern die Aufenthaltsdauer im Kinderspital. Zudem wurden die teilstationären und ambulanten Leistungsbereiche vermehrt genutzt.
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Personalstatistik:
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Gesamthaft zählte das UKBB per 31. Dezember 2001 817 Beschäftigte (612 Vollzeitstellen), wovon 35 Personen in der Ausbildung sind. Dies entspricht einem Zuwachs der Stellenprozente um 2,25 % gegenüber dem Vorjahr. Der überwiegende Teil der Erhöhung fand zu Gunsten des stark belasteten Pflegepersonals statt.
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2.2 Jahresrechnung 2001 und Kontrollstellenbericht
Bei einem Gesamtaufwand von 93,670 Mio. Franken und einem Ertrag von 85,698 Mio. Franken weist die Jahresrechnung 1999 einen Fehlbetrag von 7,972 Mio. Franken aus (Vorjahr: 7,892 Mio.).
Die Jahresrechnung lag bereits am 22. April 2002 zur Genehmigung durch die beiden Regierungen vor. Die Regierungen der beiden Kantone genehmigten die Jahresrechnung des UKBB am 5. November 2002.
2.3 Bericht der externen Kontrollstelle Ernst & Young AG
Gemäss Beurteilung der externen Kontrollstelle entsprechen die Buchführung und die Jahresrechnung den Vorschriften. Sie empfiehlt daher die Genehmigung der Jahresrechnung.
2.4 Management Letter
Der Management Letter als ergänzende, freiwillige Berichterstattung zum Jahresabschluss des UKBB gibt hauptsächlich Empfehlungen zur weiteren Verbesserung des Rechnungswesens ab.
2.5 Verbesserung der Situation im Rechnungswesen und Controlling
Mit verschiedenen Hinweisen und Kennziffern wird in der Vorlage des Regierungsrates darauf hingewiesen, dass im Rechnungswesen und Controlling des UKBB Verbesserungen erreicht werden konnten. Im Management Letter wird von der externen Revisionsstelle Ernst & Young AG bestätigt, dass hinsichtlich Bereinigungen und Aufarbeitungen seit dem Jahresabschluss 2000 beachtliche Anstrengungen unternommen wurden. Die weiterhin vorhandenen Schwachstellen (z.B. Mängel in der Informatik, knappe eigene Personalressourcen) seien erkannt und deren Behebung mit einem umfassenden Projekt in Angriff genommen.
Auch die kantonale Finanzkontrolle bestätigte auf Anfrage, dass das Rechnungswesen des UKBB auf besserem Weg ist.
3. Abtragung der aufgelaufenen Finanzierungslücken der Jahre 1999 bis 2002
3. 1 Aufteilung zwischen den Kantonen
Die aufgelaufenen Verlustvorträge der Jahre 1999 bis 2001 sowie der budgetierte Fehlbetrag 2002 betragen rund 23,9 Mio. Franken. Diese ungedeckten Kosten aus der Spitalbehandlung sollen gemäss Leistungsvereinbarung der beiden Trägerkantone aufgrund der effektiv erbrachten Pflegetagzahlen in der allgemeinen Abteilung für Patientinnen und Patienten aus dem jeweiligen Kanton abgegolten werden. Ursprünglich wurde dabei ein Verhältnis von 60 % der Pflegetagzahlen für Basel-Landschaft und 40 % Basel-Stadt angenommen. Effektiv beträgt das Verhältnis 59 % zu 41 %.
Die Deckungslücke kann jedoch nicht nur mit der geringeren Anzahl Pflegetage gegenüber dem ursprünglichen Plan begründet werden. Sie ist vielmehr auch auf strukturelle Faktoren wie Kostensteigerungen im Personal- und Sachbereich sowie Fremdkosten zur Behebung der Schwachstellen im Rechnungswesen und in der Patientenadministration zurückzuführen. Die beiden Direktionen haben sich daher auf eine Lösung geeinigt, bei welcher die eine Hälfte des aufgelaufenen Fehlbetrags im Verhältnis von 50 % zu 50 % und die andere Hälfte im Verhältnis der Pflegetagzahlen zwischen den beiden Trägerkantonen aufgeteilt werden. Demnach hat der Kanton Basel-Landschaft 54,5 % (Basel-Stadt 45,5 %) der Deckungslücke abzugelten.
3.2 Finanzierung über Rückstellungen
siehe Mitbericht der Finanzkommission.
4. Feststellungen
4.1 Nach den organisatorisch schwerwiegenden Mängeln im Rechnungswesen und im Bereich der finanziellen Führung des UKBB in den ersten beiden Betriebsjahren 1999 und 2000 können nun Resultate in Richtung Normalisierung der Situation festgestellt werden. Der personelle Wechsel in der Direktion und die Wiederbesetzung der Leitung Rechnungswesen führten zusammen mit weiteren Massnahmen und externer Unterstützung zu einer Reihe von Verbesserungen.
4.2 Nach der berechtigten Kritik an den Rückständen und erheblichen Mängeln im Rechnungswesen und Controlling des UKBB in den Jahren 1999 und 2000 wurde die Rechnung 2001 Ende März revisionsbereit vorgelegt. Damit wurde eine der vom Landrat auf Antrag der Geschäftsprüfungskommission beschlossenen Empfehlungen (vgl. Punkt 4.4 des Landratsbeschlusses vom 7. Februar 2002 zu den Vorlagen 2001/017 und 2001/241 betreffend die Jahresberichte und Rechnungen des UKBB für die Jahre 1999 und 2000) erfüllt.
Bereits am 22. April 2002 lag die vom Kinderspitalrat verabschiedete Rechnung zur Genehmigung durch die beiden Regierungen vor. Es ist daher nicht nachvollziehbar, aus welchen Gründen die Rechnung des UKBB für 2001 erst am 5. November 2002 durch die beiden Regierungen genehmigt wurde.
Zusammen mit der Rechnungsgenehmigung verabschiedete der Regierungsrat am 5. November 2002 die Vorlagen 2002/275 Genehmigung von Globalbeiträgen für die Jahre 2003 und 2004 sowie 2002/274 Jahresrechnungen des Universitäts-Kinderspitals beider Basel (UKBB) 1999 und 2000; Beschlüsse des Landrates vom 7. Februar 2002 (LRB Nr. 1481 und Nr. 1482); Bericht über die Umsetzung der insgesamt 4 Empfehlungen , welche in einem sachlichen Zusammenhang mit dieser Vorlage stehen. Aber auch hier ist der späte Vorlagetermin nicht nachvollziehbar, welcher sowohl die Kommissionen als auch den Landrat unter Zeitdruck setzte.
4.3 Die von den beiden Direktionen ausgehandelte Lösung für die Abgeltung der ungedeckten Kosten aus den ersten vier Betriebsjahren wird von den beiden Finanzkommissionen Basel-Landschaft und Basel-Stadt sowie von der Geschäftsprüfungskommission des Landrates als tragbarer Kompromiss betrachtet.
4.4 Die Entflechtung der Funktionen Führung, Aufsicht und Oberaufsicht mit der am 12. Dezember 2002 beschlossenen Revision der rechtlichen Grundlagen für den Betrieb des UKBB ordnet die Betriebsführung dem Kinderspitalrat, die Aufsicht den beiden Regierungen und die Oberaufsicht den beiden Parlamenten zu.
4.5 Das UKBB wird seit August 2001 neu an drei verschiedenen gegenüber anfänglich zwei Standorten betrieben. Diese Betriebsweise erschwert bestimmt viele organisatorische Abläufe und die Zusammenarbeit zwischen dem Personal und den verschiedenen Disziplinen. Mit dem Entscheid der beiden Regierungen für den Betrieb des UKBB an einem gemeinsamen Standort in einem Neubau sind jedoch die entscheidenden Weichen für eine bessere Zukunft gestellt.
4.6 Das UKBB geniesst einen guten Ruf für die hohe Qualität seiner medizinischen Dienstleistungen, welche in Teilbereichen europäische Spitze darstellen. Dies kommt auch in der stetig steigenden Anzahl der stationären und teilstationären Behandlungen zum Ausdruck.
5. Empfehlung an das Büro des Landrates
Für die partnerschaftliche Institution des UKBB ist eine gemeinsame Oberaufsicht der beiden Kantonsparlamente einzurichten.
6. Antrag der Geschäftsprüfungskommission
Die Geschäftsprüfungskommission beantragt dem Landrat mit 14 : 0 einstimmig und ohne Enthaltungen, gemäss dem beiliegenden Entwurf zu beschliessen.
Liestal, 13. Februar 2003
Namens der Geschäftsprüfungskommission
Der Präsident: Dieter Schenk
der Präsident der Subko II: Heinz Aebi
Anhang:
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Mitbericht der Finanzkommission
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Landratsbeschluss
(Kommissionsfassung)
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