2002-277 (1)


1. Ausgangslage

1.1 Fragestellung


Die Finanzkommission ist mit Beschluss des Büros des Landrates vom 14.11.2002 im Rahmen der Behandlung von Jahresbericht und Rechnung 2001 des Universitäts-Kinderspitals zur Mitberichterstattung in der Frage der Abtragung der aufgelaufenen Finanzierungslücken der Jahre 1999 bis 2002 eingeladen worden.


Die kumulierte Finanzierungslücke (Verlustvorträge der Jahre 1999 bis 2001 inkl. budgetierter Fehlbetrag für das Jahr 2002) beträgt per 31.12.2002 insgesamt CHF 23'906'490. Details zur Ausgangslage und zur vorgeschlagenen Lösung finden sich auf den Seiten 6-8 der partnerschaftlichen Vorlage 2002/277.


Es wird beantragt, dass die für die 3 Jahre ermittelte Finanzierungslücke in den beiden Kantonen mit einem Mix abzutragen ist, welcher für die eine Hälfte einen Verteiler BS:BL = «50%:50%» vorsieht, für die andere Hälfte die beanspruchten Pflegetage der drei defizitären Jahre als Verteiler-Basis nimmt. Dadurch ergibt sich für die zweite Hälfte ein Split BS:BL = 41%:59%, wobei die Zahlen für das Betriebsjahr noch nicht erhärtet sind. Im Abweichungsfall soll auf Basis dieser Regelung ein Ausgleich der Differenz erfolgen.




1.2 Vorgehensweise


Am 22. Januar 2003 wurde eine gemeinsame Sitzung zwischen der für das UKBB zuständigen Subkommission der Finanzkommission Basel-Stadt, dem Präsidenten der zuständigen Subkommission der GPK und dem Präsidenten der Finanzkommission des Landrates durchgeführt. In diesem Rahmen wurden sämtliche relevanten Fragestellungen um dieses Geschäft erörtert.




1.3 Behandlung des Geschäftes im Kanton Basel-Stadt


Im Grossen Rat BS wurde zum Geschäft nicht schriftlich rapportiert. Es wurde am 12.2.2003 beraten und antragsgemäss genehmigt.




1.4 Grad der Handlungsfreiheit


Es liegt in der Natur der Sache, dass der Grad der Handlungsfreiheit beim vorliegenden partnerschaftlichen Geschäft faktisch limitiert ist. Allerdings ist von einer soliden Vorbereitung des Geschäfts durch die Fachleute der involvierten Direktionen auszugehen. Ohne Not ist in die vorgeschlagene Lösung nicht einzugreifen. Vor diesem Hintergrund und der vorbereitenden Besprechung mit einer Delegation der zuständigen Subkommission der Finanzkommission des Grossen Rates hat die Finanzkommission ihre Kommissionsberatung durchgeführt.




2. Kommissionsberatung


2.1 Eintreten


Die Finanzkommission behandelte die Vorlage an ihrer Sitzung vom 12. Februar 2003 in Anwesenheit von Herrn Regierungsrat Adrian Ballmer sowie Frau Yvonne Reichlin, Finanzverwalterin, und Roland Winkler, Vorsteher Finanzkontrolle. Auf den Beizug weiterer Personen wurde verzichtet.


Der Finanzkommission lag anlässlich der Geschäftsberatung bereits ein Entwurf des Berichts der Geschäftsprüfungskommission vor. Ihr Mitbericht wurde gleichentags zuhanden der Sitzung vom 13.02.2003 der Geschäftsprüfungskommission übergeben.


Das Eintreten war aufgrund der Notwendigkeit eines Entscheides über die Abtragung der Finanzierungslücken unbestritten.




2.2 Detailberatung


2.2.1 Vorbemerkung


a. Die Abtragung der Finanzierungslücken könnte verschiedenen Mustern folgen. So hätte bspw. auch das ganze Defizit nach einem einheitlichen Muster, sei dies «50%:50%» oder nach Massgabe der Pflegetage abgetragen werden können. Sodann wären grundsätzlich weitere Zwischenlösungen möglich gewesen.


Eine explizite gesetzliche bzw. staatsvertragliche Vorgabe betreffend den Umgang mit Defiziten besteht nicht. Insofern ergibt sich für den Entscheid eine Handlungsfreiheit, welche entsprechend der Natur des zugrundeliegenden Geschäfts in partnerschaftlicher Manier wahrzunehmen ist.


Mit dem vorliegenden differenzierten Vorschlag wird eine gangbare und vernünftige Lösung vorgeschlagen, welche vor dem Hintergrund der einschlägigen rechtlichen Grundlagen zulässig und zweckmässig ist. Ohne Not ist durch die Oberaufsichtsorgane in die ausgearbeitete Lösung nicht einzugreifen.


Zukunftswichtig ist es, Fälle wie den eingetretenen präventiv, d.h. durch vorausschauende realistische Annahmen gar nicht erst entstehen zu lassen bzw. für den Fall, dass diese aufgrund unvorhergesehener Ereignisse trotzdem eintreffen, vorweg zu regeln, auf welche Weise zu reagieren ist (Schadenbegrenzung, Schadenregulierung).


b. Rückstellungen: Per Ende 2001 besteht eine Rückstellung von CHF 8.4 Mio, welche in den Jahren 2000 und 2001 gebildet worden ist. Gemäss der in der Vorlage enthaltenen Hochrechnung würde der Kanton Basel-Landschaft somit zu Lasten der Staatsrechnung 2002 zusätzlich mit rund CHF 4.6 Mio belastet (Rückstellung in Staatsrechnung 2002).


Nicht in diesen Beträgen enthalten sind die «Sanierungsbeiträge», welche seitens des UKBB von der Pensionskasse Basel-Stadt einverlangt werden. Offen ist derzeit die Frage, ob, inwiefern bzw. mit welchem Schlüssel eine Aufteilung dieser Beiträge auf die beteiligten Kantone erfolgt. Die Deckungslücke bei der BLPK ist in diesem Zusammenhang nicht berücksichtigt.




2.2.2 Diskussion


Mit Bezug auf den Auftrag der Finanzkommission stellt sich die Frage nach der Verantwortlichkeit für die entstandenen Finanzierungslücken. Es wird Sache der GPK bzw. der Regierung sein, aufgrund von konkreten Feststellungen mit entsprechenden Massnahmen zu reagieren (Organisation, Abläufe, Führung).


Zusammenfassend gelangt die Finanzkommission zu folgender




3. Empfehlung zu Handen der Geschäftsprüfungskommission


Die Finanzkommission empfiehlt der Geschäftsprüfungskommission einstimmig, dem Landrat die Abtragung der Finanzierungslücken der Jahre 1999 - 2002 gemäss regierungsrätlichem Vorschlag in Vorlage 2002/277 zu beantragen.


Reigoldswil, 12. Februar 2003


Namens der Finanzkommission
Der Präsident: Roland Plattner-Steinmann


Anhang:
- Bericht der Geschäftsprüfungskommission
- Landratsbeschluss (Kommissionsfassung)



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