Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
Titel: | Universitäts-Kinderspital beider Basel (UKBB); Genehmigung von Globalbeiträgen für die Jahre 2003 und 2004 (Partnerschaftliches Geschäft) | |
vom: | 5. November 2002 | |
Nr.: | 2002-275 | |
Bemerkungen: | Landratsbeschluss (Entwurf) || Verlauf dieses Geschäfts |
1 Zusammenfassung und Begehren
Die rechtlichen Grundlagen für die Realisierung und die partnerschaftliche Trägerschaft des Universitäts-Kinderspitals beider Basel (UKBB) wurden durch eine Ergänzung der beiden kantonalen Spitalgesetze sowie mit einem Staatsvertrag (Kinder-spitalvertrag vom 16. Februar 1998) geschaffen. Gemäss diesem Staatsvertrag dient eine Leistungsvereinbarung als Grundlage für die Bemessung der Beiträge der Trägerkantone. Die jeweils vereinbarten Beiträge unterliegen der Genehmigung durch die beiden Kantonsparlamente. §16 des Staatsvertrages regelt die einzelnen Elemente des dreigliedrigen Beitragssystems: Abgeltung für die stationäre Versorgung BS/BL nach Massgabe der Beanspruchung der Dienstleistungen durch Patientinnen und Patienten aus den eigenen Kantonen, je hälftig finanzierte Globalbeiträge für die klinische Lehre und Forschung sowie je hälftig finanzierte Globalbeiträge für die übrigen Betriebsteile (gemeinwirtschaftliche Leistungen).
Mit dem vorliegenden Bericht beantragen die beiden Regierungen den Parlamenten die Genehmigung der (Global-)Beiträge der Trägerkantone für die Jahre 2003 und 2004.
2 Berichterstattung über die derzeitige Lage des Unternehmens
21 Aktuelle betriebliche Situation
Die zurückliegende Betriebsphase 2001/2002 war für das UKBB in verschiedener Hinsicht sehr bewegt. Im Frühjahr 2001 kündigte sich der Wechsel in der Direktion an. Zum Glück konnte die Interimszeit, das heisst die Frist bis zum Stellenantritt des neuen Spitaldirektors, kurz gehalten werden.
Schwierig gestalteten sich die Arbeiten zum Jahresabschluss 2000, was den Kinderspitalrat in enger Absprache mit den Trägerkantonen veranlasste, die Probleme im Finanz- und Rechnungswesen mit externer Unterstützung - konkret in Kooperation mit der im Spitalrechnungswesen tätigen Firma H Focus AG - anzugehen. Bereits in der zweiten Jahreshälfte 2001 konnten erste Schritte in Richtung Krisenbewältigung getan werden. Dies war umso nötiger, weil fast gleichzeitig mit dem Ausscheiden des Direktors auch die Verantwortliche für das Finanz- und Rechnungswesen krankheitsbedingt und schliesslich definitiv ausgefallen ist. Um den Erwartungen des Kinderspitalrates, der Kontrollstellen sowie der politischen Behörden beider Kantone entsprechen zu können, musste das Finanzwesen des UKBB in den folgenden Monaten stark verbessert werden. Aus heutiger Sicht kann festgehalten werden, dass
· | die durch die externe Kontrollstelle sowie die beiden Finanzkontrollen festgestellten Mängel im Finanz- und Rechnungswesen angegangen worden sind. |
· | inhaltliche und terminliche Verbesserungen in der Leistungserfassung und damit zusammenhängend eine raschere Fakturierung der erbrachten Leistungen realisiert werden konnte. |
· | die Stornoquote, dass heisst Refakturierungen und Rechnungskorrekturen, deutlich gesenkt werden konnte. |
· | ein Mahnwesen eingerichtet und ertragsoptimierend angewandt werden kann. |
· | Quartalsabschlüsse standardmässig institutionalisiert werden konnten. |
· | der Rechnungsabschluss 2001 termingerecht und vorbehaltlos testiert werden konnte. |
· | die Funktions- und Leistungsfähigkeit des im UKBB im Einsatz stehenden EDV-Systems in Zusammenarbeit mit dem Systemlieferanten überprüft werden konnte und entsprechende Schritte eingeleitet worden sind (vgl. hierzu auch nachstehende Ausführungen zum Projekt MOBILE). |
Erfreulicherweise ist auch die Zusammenarbeit mit den beiden Trägerkantonen konstruktiver und speditiver geworden. Zentral ist nun, dass diese positive Entwicklung anhält und das Rechnungswesen nach Abgang der externen Experten nicht nur auf dem aktuellen Stand gehalten wird, sondern weitere Prozessoptimierungen vorgenommen werden können.
Im Zusammenhang mit der Beseitigung der Schwachstellen im Rechnungswesen laufen aktuell im UKBB auch intensive Arbeiten zur Verbesserung der Informatiklösungen . Bei dem Projekt, das den Namen MOBILE trägt, geht es um einen notwendigen SAP-Releasewechsel und verschiedene Prozessoptimierungen. Die Ablösung der alten Software durch eine moderne Version bedeutet einen Quantensprung in der Informatik des Spitals. Sie wird neben dem Einbau des neuen Arzttarifs TARMED auch zum Anlass genommen, die Prozesse und Abläufe im Spital, vor allem im Bereich der Patientenadministration, zu optimieren. Alle diese Aufgaben sollen bis Mitte 2003 bewältigt werden. Dem Projektausschuss unter Leitung des Spitaldirektors gehört auch je eine Vertretung der beiden Trägerkantone an.
Weil die Öffentlichkeit in Folge der vorstehend erwähnten betrieblichen Schwierigkeiten das Augenmerk vor allem auf die finanziellen Fragen richtete, ging die Tatsache leicht vergessen, dass das UKBB auch in der Betriebsphase 2001/2002 die hohe Qualität seiner medizinischen Dienstleistungen unter Beweis stellte. Das UKBB konnte die Zahl der behandelten Patientinnen und Patienten sowohl im stationären als auch im teilstationären Bereich anheben, was ein erhöhtes Vertrauen der einweisenden Ärzteschaft und der Eltern in das UKBB ausdrückt. Das UKBB hat im vergangen Jahr auch Massnahmen im Bereich Qualitätsmanagement ergriffen, um die hohe Qualität der Dienstleistungen noch besser zu sichern. Im Sommer 2002 konnte ein zweites Akkreditierungsgespräch mit einem Gutachterteam der Vereinigung für Qualität im Gesundheitswesen (VQG) erfolgreich durchgeführt werden. Erfreulich ist im Weiteren auch die - trotz schwieriger Umstände - äusserst geringe Personalfluktuation im UKBB.
Kennzahlen zur Leistungserbringung 2001/2002
Betriebsjahr 2001 | Betriebsjahr 2002 (Hochrechnung) | |
Ambulante Behandlungen | 71'813 | 73'000 |
Aufenthaltsdauer | 6.6 | 6.5 |
Pflegetage (Angaben über alle Versicherungskategorien) | 38'104 davon BS: 10'274 davon BL: 16'427 Auswärtige: 11'403 |
40'000 |
Wegen den Schwierigkeiten des Mehrstandortbetriebes wurde in den Jahren 2000 und 2001 eine substantielle Aufstockung des durchschnittlichen Stellenbestandes notwendig. Die zusätzlichen Stellen entstanden schwergewichtig in der Pflege, wodurch die dort festgestellte Arbeitsbelastung wieder etwas reduziert werden konnte. Im Zuge dieser und anderer notwendiger Massnahmen konnten Aufwand und Ertrag in den vergangenen Betriebsjahren durch das UKBB bekanntlich nicht mehr im Gleichgewicht gehalten werden. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf die separate Vorlage zur Betriebsrechnung 2001 des UKBB sowie über die Finanzierung der UKBB-Defizite der vergangenen Jahre (Landratsvorlage 2002/xxxx vom XX.XX.XXXX).
Das UKBB hat sich hinter dem Kinderspital Zürich ganz klar als Nummer zwei unter den Kinderspitälern der Schweiz etabliert und besitzt das fachspezifische medizinische und pflegerische Potential, diese Position auch zu halten. Dazu bedarf es stetiger Anstrengungen bei der Optimierung des aktuellen Mehrstandortbetriebes. In einem halben Jahr steht der Bezug des Neubaues K1-West beim Kantonsspital Basel durch die Neonatologie auf dem Kalender. Damit wird für diese Abteilung die enge Zusammenarbeit mit der Frauenklinik nahezu ideal ermöglicht.
Angesichts der Zeitspanne bis zur Verwirklichung des einheitlichen Standorts sind in den kommenden Jahren die Sicherstellung des Betriebes auf qualitativ hohem Niveau und die Erhaltung der Motivation der Mitarbeitenden auf allen Stufen die entscheidenden Herausforderungen.
22 Planung des Neubauvorhabens
Die Zusammenführung der beiden ehemaligen Kinderkliniken zum UKBB ist im Interesse der Sicherstellung einer kinder- und jugendgerechten medizinischen Versorgung für die beiden Halbkantone sowie die umliegende Region erfolgt. Erklärte Absicht war, durch die organisatorische Zusammenführung der beiden Kinderkliniken vormals bestehende Doppelspurigkeiten weitgehend abbauen zu können und gleichzeitig dem Resultat aus den vorangegangenen Volksabstimmungen Rechnung zu tragen. Führung, Organisation und die Bewältigung des Spitalalltags an zwei räumlich getrennten Standorten gestalteten sich indessen problematischer als ursprünglich angenommen. Obwohl sofortige Massnahmen von den zuständigen Behörden veranlasst wurden, setzte sich die Erkenntnis durch, dass Korrekturen zwar zu einer partiellen, nicht aber zu einer vollständigen Optimierung des Spitalbetriebes führen würden. Der Betrieb eines Universitätsspitals, der seit dem 1. August 2001 gar auf drei Standorte verteilt ist (Neonatologie am Standort des Kantonsspitals Basel) erweist sich auch als sehr aufwändig.
Die Regierungen von Basel-Stadt und Basel-Landschaft haben sich deshalb bereits im August 2000 für ein Universitätskinderspital an einem einzigen Standort ausgesprochen und einen entsprechenden Planungsprozess eingeleitet. Nach Abschluss einer Standortevaluation und erster Grundsatzentscheide im August 2001 haben die beiden Regierungen im Mai 2002 den Parlamenten eine entsprechende Vorlage unterbreitet. Wir verweisen hierzu auf die Landratsvorlage 2002/136 vom 28. Mai 2002 (Teil A: Gewährung eines Kredites für die Vorprojektphase für die Errichtung eines Neubaus des Universitäts-Kinderspitals beider Basel, UKBB).
23 Prüfung eines Provisoriums an einem Standort
Wie schon erwähnt, erweist sich der Spitalbetrieb an drei Standorten (Römergasse in Basel, Bruderholz und Neonatologie-Station im alten Frauenspital in Basel) als schwierig und unbefriedigend, da er aufwändig und mit organisatorischen Schwierigkeiten verbunden ist. Um diese Situation in der Übergangsphase bis zur Fertigstellung des Neubaus zu verbessern, werden laufend Optimierungsmassnahmen geprüft und teilweise realisiert.
Zusätzlich wurde nun - wie in der Landratsvorlage 2002/136 vom 28. Mai 2002 (Teil A) in Aussicht gestellt - im Sommer 2002 die Möglichkeit einer zeitlich befristeten Zusammenführung der Standorte Römergasse und Bruderholz an einen Standort geprüft. Für die Prüfung wurden Beurteilungskriterien (Versorgungssicherheit, Betriebsführung, Kostenfolgen, Realisierungsdauer, Akzeptanz und Opportunitätskosten) festgelegt und mögliche Standortvarianten bestimmt: Römergasse, Bruderholz, Schanzenstrasse (altes Frauenspital auf dem Areal Frauenspital/Schällemätteli), Schanzenstrasse light (nur der Standort Römergasse wird ins alte Frauenspital verlegt). Weitere mögliche Standorte kamen nicht in Betracht.
Die Evaluation zeigt keine sinnvolle Lösung für ein Provisorium auf. Im Überblick sprechen insbesondere folgende Punkte gegen die einzelnen geprüften Varianten:
Römergasse: Diese Variante weist viele Probleme auf, die sich in einer langen Realisierungszeit und in hohen Kosten niederschlagen. Da der freie Raum für genügende Neubauten (Containern) auf dem Areal zu klein ist, sind teilweise massive Umbauten in den bestehenden Liegenschaften notwendig. Dies ist einerseits sehr teuer, weil auch baupolizeiliche Auflagen dabei erfüllt werden müssen, und andererseits für das UKBB sehr belastend, da die Bauarbeiten unter laufendem Betrieb erfolgen. Die durch die Zusammenführung möglichen Einsparungen bei den Betriebskosten werden klar von den Baukosten übertroffen.
Bruderholz: Eine kinder- und jugendmedizinische Versorgung im heutigen Umfang am Standort Bruderholz bedeutet eine massive Erweiterung des dortigen Raumangebots um ca. 12'000 m2 Geschossfläche, die nur durch zusätzliche Bauten im freien Raum zu bewerkstelligen ist. Die Baukosten für eine Provisoriumsbauweise mit Containern werden grob geschätzt über 40 Mio. Franken betragen. Da die Realisierung erst in einigen Jahren möglich ist, kann diese Investition trotz tieferem Personalaufwand unmöglich eine positive Bilanz aufweisen.
Schanzenstrasse: Im Interesse des UKBB und des Kantons Basel-Stadt kann diese Variante nicht in Betracht kommen. Ein Provisorium an diesem Standort beansprucht praktisch sämtliche Bauten des alten Frauenspitals. Die damit einhergehenden räumlichen Einschränkungen in der Entwicklung des Areals Frauenspital/Schällemätteli sind nicht akzeptabel. Im Besonderen verhindert diese Variante die Realisierung des Vorhabens Neubau UKBB auf diesem Grundstück.
Schanzenstrasse light: Auch diese Variante darf im Interesse des UKBB nicht realisiert werden. Die Verlegung des Standortes Römergasse auf das Areal Frauenspital/Schällemätteli ergibt eine Belegung eines beachtlichen Teils der Bauten des alten Frauenspitals (rund 60% der Raumfläche). Eine optimale Arealnutzung, insbesondere die für den späteren Betrieb beste Standortzuteilung des UKBB, wird dadurch möglicherweise verhindert.
Die betrieblichen und auch kostenmässigen Probleme des UKBB auf Grund des Mehrstandorte-Betriebs können also nicht mit einem befriedigenden Provisorium bis zur Fertigstellung des Neubaus behoben werden. Daraus folgert, dass einerseits das UKBB aufgefordert ist, weiterhin Verbesserungen in den bestehenden Strukturen und Abläufen zu prüfen und zu realisieren, und zweitens eine raschmöglichste Realisierung des Neubaus UKBB nach wie vor im Vordergrund stehen muss.
3 Leistungsvereinbarung 2003/2004
Die Trägerkantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft haben die kinder- und jugendmedizinische Spitalversorgung für ihre Einwohnerinnen und Einwohner sicherzustellen. Sie übertragen diese Aufgabe im Rahmen einer Leistungsvereinbarung (1) mit dazugehörigem Leistungsbeschrieb (2) und Leistungsauftrag (3) an das UKBB. Rechtliche Grundlage für diesen Schritt bilden die Spitalgesetze der beiden Kantone und der Staatsvertrag zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft über das UKBB vom 16.2.1998 (Kinderspitalvertrag).
Die für die Jahre 2001/2002 gültige Leistungsvereinbarung wurde überarbeitet und den neuen Erfordernissen angepasst, ohne dass sie in ihren Grundzügen Änderungen erfuhr. Angesichts der nach wie vor bestehenden Unsicherheiten über die weitere Entwicklung der Leistungserbringung soll die Gültigkeitsdauer der nächsten Globalbeitragsperiode wiederum auf zwei Jahre beschränkt werden, obwohl der Staatsvertrag jeweils mindestens einen Dreijahreszyklus vorsieht.
Fussnoten:
1 Die Leistungsvereinbarung regelt die Beziehungen zwischen den Trägerkantonen und dem UKBB. Zu diesem Zwecke enthält sie Grundsätze über die Leistungspflicht, die Finanzierung und Leistungsabgeltung durch die beiden Trägerkantone u. a.
2 Im Leistungsbeschrieb werden die Unternehmensziele des UKBB, die Versorgungsstufe (Grundversorgung / zentrumsmedizinische Verorgung / spitzenmedizinische Versorgung), die Aufgaben, die Strukturen sowie die Prozesse und das grobe Leistungsangebot beschrieben.
3 Im Leistungsauftrag wird das Leistungsangebot detailliert aufgelistet und nähere Angaben zur Versorgungsstufe, zum Leistungsumfang (Anzahl Pflegetage, Anzahl Betten) und zu Kooperationen gemacht.
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