2002-275 (1)


I. Organisation der Kommissionsberatung

Die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission hat die Vorlage anlässlich ihrer Sitzung vom 6. Dezember 2002 in Anwesenheit von Regierungsrat Erich Straumann; Generalsekretär Rosmarie Furrer und Juliana Nufer, Präsidentin SubKo 1 Finanzkommission beraten. Zur Anhörung waren anwesend: Dr. Konrad Widmer, Direktor UKBB und René Gröflin, Finanzchef UKBB.




II. Zielsetzung und Inhalt der Vorlage


Die rechtlichen Grundlagen für die Realisierung und die partnerschaftliche Trägerschaft des Universitäts-Kinderpitals UKBB wurden durch die Ergänzung der beiden kantonalen Spitalgesetze sowie mit einem Staatsvertrag geschaffen. Gemäss Letzterem dient eine Leistungsvereinbarung als Grundlage für die Bemessung der Beiträge der Trägerkantone. Die Beiträge (Globalbudgets) werden durch die Kantonsparlamente genehmigt.


§ 16 des Staatsvertrages regelt die einzelnen Elemente des dreigliedrigen Beitragssystems:




Aktuelle betriebliche Situation


Die Betriebsjahre 2001/2002 waren in verschiedener Hinsicht sehr bewegt. Einerseits erfolgte ein Wechsel in der Spitalleitung, indem Dr. Konrad Widmer den langjährigen Spitaldirektor Dr. Peter Oeschger ablöste. Andererseits musste das Rechnungswesen des UKBB stark verbessert werden. Dank externer Unterstützung konnten griffige Massnahmen im Finanz- und Rechnungswesen erfolgen. Damit konnte z.B.


Im Sog der Schwierigkeiten im Finanz- und Rechnungswesen fand die Tatsache, dass das UKBB die hohe Qualität seiner medizinischen Leistungen unter Beweis stellte, kaum Beachtung. So konnte die Zahl der Patienten und Patientinnen sowohl im stationären als auch im teilstationären Bereich angehoben werden. Das UKBB konnte sich hinter dem Kinderspital Zürich ganz klar als Nummer zwei unter den Kinderspitälern der Schweiz etablieren und besitzt das fachspezifische medizinische und pflegerische Potenzial, diese Position auch zu halten. Mit einem Gutachterteam der Vereinigung für Qualität im Gesundheitswesen (VQG) konnte ein zweites Akkreditierungsgespräch erfolgreich durchgeführt werden. Erfreulich auch ist - trotz schwieriger Umstände - die äusserst geringe Fluktuation des Personals. Bedingt durch die Schwierigkeiten des Mehrstandortbetriebes erfolgte in den Jahren 2000 und 2001 eine substantielle Aufstockung des Personals. Diese erfolgte schwergewichtig in der Pflege. Es gilt, die Sicherstellung des Betriebes auf qualitativ hohem Niveau und die Erhaltung der Motivation aller Mitarbeitenden bis zur Realisierung des Einstandortebetriebes zu erhalten.


Auf den Bereich Planung des Neubauvorhabens sei auf die am 11.12.02 im Landrat genehmigte Vorlage 2002/136 verwiesen. Die Prüfung eines Provisoriums an einem Standort kommt zur Schlussfolgerung, dass die betrieblichen und auch kostenmässigen Probleme des UKBB auf Grund des Mehrstandorte-Betriebs nicht mit einem befriedigenden Provisorium behoben werden können. Einerseits muss das UKBB nun weitere Verbesserungen prüfen und realisieren, andererseits muss die raschmöglichste Realisierung des Neubaus UKBB angegangen werden.




Leistungsvereinbarung 2003/2004


Die Leistungsvereinbarung für die Jahre 2001/2002 wurde überarbeitet und den neuen Erfordernissen angepasst, ohne dass sie in ihren Grundzügen Änderungen erfuhr. Obwohl der Staatsvertrag einen Dreijahreszyklus vorsieht, soll vorläufig - der speziellen Umstände wegen - die Gültigkeitsdauer auch diesmal auf zwei Jahre beschränkt werden.




Globalbeiträge für die Jahre 2003/2004


Die finanzielle Konsolidierung (siehe auch Vorlage 2002/277 "Abtragung der aufgelaufenen Finanzierungslücken der Jahre 1999 bis 2002" fusst auf den folgenden Pfeilern:


Damit konnte auf der Basis realistischer Vorgaben ein ausgeglichenes Betriebsbudget erarbeitet werden.


Der Gesamtaufwand des UKBB beläuft sich gemäss des vom Kinderspitalrates genehmigten Budget 2003 auf rund 93,3 Mio. Franken. 72% oder 67,1 Mio. Franken entfallen auf die Personalkosten. Die restlichen rund 26,2 Mio. Franken ergeben sich als Summe der Sachkosten. Heute muss festgestellt werden, dass - bedingt durch den Mehrstandortebetrieb - der Stellenplan ursprünglich zu restriktiv ausgestaltet wurde. Eine Korrektur war unumgänglich. Im Budget 2003 ist keine Erhöhung der Stellendotation mehr vorgesehen und es ist das erklärte Ziel, die Personalkosten in den Jahren 2003/2004 zu stabilisieren.


Die Tarifeinnahmen richten sich nach der Anzahl stationärer Pflegetage sowie nach der Zahl ambulanter Konsultationen. Basierend auf den Erfahrungszahlen der letzten zwei Jahre wird mit 40'000 Pflegetagen budgetiert. Bei den ambulanten und teilstationären Behandlungen rechnet man mit einem etwas verlangsamteren Wachstum als in den letzten zwei Betriebsjahren. Gesamthaft werden die Tarifeinnahmen auf rund 54,2 Mio. Franken veranschlagt (+ 4,4 Mio. Franken). Es wird auch mit einer deutlichen Tarifanpassung für die Abgeltung der stationären Behandlung durch die Krankenversicherer gerechnet.


Der Globalbeitrag für die klinische Lehre und Forschung bleibt unverändert bei 12,8 Mio. Franken. Nach Abzug der Bundesbeiträge von 2,2 Mio. Franken beträgt der Anteil der beiden Trägerkantone 10,6 Mio. Franken. Dabei ist zu beachten, dass Basel-Landschaft an die 5,3 Mio. Franken 1,1 Mio. Franken direkt über den Universitätsvertrag leistet.


Die Abgeltung für die stationäre Versorgung durch die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft erfolgt anteilmässig nach Pflegetagen (etwas über 40% für Basel-Stadt und knapp 60% für Basel-Landschaft). Dabei handelt es sich um die ungedeckten Kosten, welche sich aus der Differenz zwischen dem Pflegetagespreis (Bruttowert) und den Leistungen der Kranken- bzw. Unfallversicherer entstehen. Gegenüber der vergangenen Beitragsperiode musste, bedingt insbesondere durch die erhöhten Personalkosten, der Bruttowert stark angehoben werden, was sich bei den Tarifverhandlungen mit den Versicherern niederschlug.


Der Globalbeitrag für übrige Betriebsteile, gemeinwirtschaftliche Leistungen wird erstmals angehoben. Aufgrund der unverändert geltenden Rahmenbedingungen sind nicht alle Aufwendungen, die sich insbesondere aus den gemeinwirtschaftlichen Leistungen des UKBB als Notfall- und Zentrumsspital ergeben, kostendeckend zu betreiben. Die finanzielle Konsolidierung der Betriebsrechnung macht nun eine Anhebung der Globalbeiträge notwendig. Die Notfallversorgung im Rahmen des Mehrstandbetriebes ist wesentlich teurer als ursprünglich veranschlagt. Es gilt auch die in den vergangenen Jahren schrittweise erfolgte betriebsnotwendige Personalaufstockung ins nun ausgeglichene Budget miteinzubeziehen. Dies erfordert eine Anpassung von 7 auf 10 Mio. Franken für beide Trägerkantone insgesamt.


Werden die Abgeltungsbeiträge für das Betriebsjahr 2003 mit den Werten der vorangehenden Beitragsperiode 2001/2002 isoliert betrachtet, resultiert für beide Kantone zusammen ein Anstieg von rund 5 Mio Franken. Wird jedoch das Betriebsdefizit des Jahres 2001 von knapp 8 Mio. Franken einbezogen, ergeben sich für das Jahr 2003 voraussichtlich notwendige niedrigere Beitragsleistungen von rund 3 Mio. Franken.




III. Detailberatung


Die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission durfte zur Kenntnis nehmen, dass gemäss Budget 2003 mit deutlich höheren Erträgen gerechnet wird. Diese sind begründet in einer Mengenausweitung sowohl bei der stationären als auch der ambulanten Behandlung und einer spürbaren Erhöhung der Taxen. Mit der Verbesserung des Rechnungswesens ist nun auch möglich, alle Leistungen lückenlos zu erfassen. Zusammen mit diesen Mehreinnahmen aus "Abgeltung für die stationäre Versorgung BS/BL" und der deutlichen Zunahme des Globalbeitrages für übrige Betriebsteile, gemeinwirtschaftliche Leistungen" soll es nun möglich sein, die in den vergangenen Jahren regelmässig erlittene Finanzierungslücke auf Null zu bringen. Der Mehraufwand für Personalkosten ist im Gegensatz zu den vergangenen Jahren kaum erwähnenswert (weniger als + 1 Prozent). Hingegen muss die Entwicklung beim medizinischen Bedarf, speziell bei den Medikamentenkosten im Auge behalten werden. Dank der mit der Vorlage 2002/277 beabsichtigten Tilgung der aufgelaufenen Finanzierungslücke aus den Jahren 1999 bis 2001 von knapp 24 Mio. Franken können die Kapitalkosten massiv gesenkt werden. Dem Budget gemäss, sollte sich die finanzielle Belastung für die beiden Trägerkantone im nächsten Jahr um insgesamt 3 Mio. Franken verringern.


Eintreten auf die Vorlage ist unbestritten.


Was die Frage nach einer Triagestelle für Patienten und Patientinnen aus dem Oberbaselbiet betrifft, so wird zur Kenntnis genommen, dass zur Zeit eine Auftrennung der ambulanten und stationären Fälle nach Behandlungsart und Kantonszugehörigkeit (inkl. unterer oder oberer Kantonsteil BL) nicht möglich ist. Bei den ambulanten Behandlungsformen bestehe zudem grösserer Spielraum für eine Steuerung. Ferner wurde beanstandet, dass im Landratsbeschluss für die Abgeltung der klinischen Lehre und Forschung ein Globalbeitrag von 4,153 Mio. Franken aufgeführt ist. Richtig ist, dass Basel-Landschaft total 5,3 Mio. Franken bezahle, wovon Fr. 1,1 Mio. Franken über den Univertrag. Zwecks besserer Transparenz wurde angeregt, dass beim nächsten Budget "5,3 Mio. Franken abzüglich 1,1 Mio. Franken" ausgewiesen werden soll.


Die Kommission nimmt zur Kenntnis, dass in der Leistungsvereinbarung 2003/2004 und im Leistungsbeschrieb keine materiellen Veränderungen vorgenommen wurden - deren Strukturierung sich jedoch gegenüber früherer Jahre stark verändert hat.


://: Leistungsvereinbarung 2003/2004 und Leistungsbeschrieb werden mit 10 Jastimmen und 3 Enthaltungen zustimmend zur Kenntnis genommen.




IV. Antrag


Die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission stimmt mit 13-0 Stimmen dem Globalbudget für die Jahre 2003 und 2004 zu. Sie beantragt dem Landrat, dem Entwurf Landratsbeschluss zuzustimmen.


Muttenz, 20. Dezember 2002


Im Namen der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission
Die Präsidentin: Rita Bachmann-Scherer



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