2002-274
Vorlage an den Landrat |
Titel:
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Jahresrechnungen des Universitäts-Kinderspitals beider Basel (UKBB) 1999 und 2000; Beschlüsse des Landrates vom 7. Februar 2002
(LRB Nr. 1481 und Nr. 1482); Bericht über die Umsetzung der insgesamt 4 Empfehlungen
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vom:
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5. November 2002
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Nr.:
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2002-274
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Bemerkungen:
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Acrobat (PDF):
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Vorlage
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Am 7. Februar 2002 hat der Landrat den Bericht der Geschäftsprüfungskommission (GPK) vom 17. Januar 2002 betreffend Universitäts-Kinderspital beider Basel (UKBB), Vorlage 2001/017 , Jahresbericht und Jahresrechnung 1999, sowie Vorlage 2001/241 , Jahresbericht und Jahresrechnung 2000, beraten. Er stimmte den Empfehlungen der GPK mit Ausnahme von Punkt 4.3. zu und beauftragte den Regierungsrat, bis Ende Juni 2002 über deren Umsetzung Bericht zu erstatten.
Empfehlung 4.1.
Der Regierungsrat hat die nötigen organisatorischen und personellen Ressourcen zur angebrachten Wahrnehmung seiner Aufsichtsfunktion im Kinderspitalrat sicherzustellen.
Die Empfehlung steht im Zusammenhang mit der Rechnungslegung des UKBB der Jahre 1999 und 2000 und der Feststellung der Geschäftsprüfungskommission, dass im Kinderspitalrat die Bereiche Finanzen und Management zu verstärken sind. Im Jahre 2001 erfolgten je ein Rücktritt eines von der Regierung Basel-Landschaft und eines von der Regierung Basel-Stadt gewählten Mitgliedes. Mit der Berufung von Dr. Hanspeter Meister, ehemals Departementssekretär und Leiter Planung des Sanitätsdepartementes Basel-Stadt, per Mitte August 2001, und von Dr. Martin Thomann, ehemals Finanzverwalter des Kantons Basel-Landschaft, per Anfang Januar 2002, konnten die Sitze mit zwei Persönlichkeiten besetzt werden, die sich rasch in die Materie einzuarbeiten wussten.
Empfehlung 4.2
Der Staatsvertrag soll dahingehend geändert werden, dass die Oberaufsicht über das UKBB allein zu den Aufgaben der beiden Kantonsparlamente gehört. Gleichzeitig ist eine gemeinsame Oberaufsicht der beiden Geschäftsprüfungskommissionen Basel-Stadt und Basel-Landschaft organisatorisch festzuschreiben.
Die Kompetenzen, Zusammensetzung, Amtsdauer und Beaufsichtigung des Kinderspitalrates wurden teilweise neu gestaltet. Dies machte Anpassungen der §§ 15a und 15c des Spitalgesetzes Basel-Landschaft respektive der §§ 9a und 9c des Spitalgesetzes Basel-Stadt sowie Anpassungen der §§ 5,6 und 19 des Kinderspitalvertrages notwendig. Die Empfehlung des Landrates bildete eine Grundlage für die dem Landrat mit Vorlage 2002/136 vom 28. Mai 2002 unterbreiteten Anträge betreffend Änderung der Spitalgesetze der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft; Genehmigung der Änderung des Kinderspitalvertrages (partnerschaftliches Geschäft).
Empfehlung 4.4
Falls der Bereich Finanz- und Rechnungswesen mitsamt einem entsprechenden Controlling bis Ende April 2002 nicht zufriedenstellend funktioniert, sind die nötigen Schritte zur Eingliederung in die Verwaltung eines Spitals mit voll funktionsfähigen Verhältnissen einzuleiten.
Am 12. April 2002 bestätigte Ernst & Young als Revisionsstelle, dass die Buchführung und die Jahresrechnung 2001 des UKBB den schweizerischen Gesetzen, Reglementen und den weiteren zu beachtenden Vorschriften entspricht und empfahl die Jahresrechnung 2001 ohne Einschränkung zur Genehmigung. Damit wurde der erste Teil der Empfehlung der GPK erfüllt.
Am 8. Mai 2002 wurde durch das UKBB ein Reporting bis April 2002 vorgelegt, in welchem insbesondere folgende Punkte dokumentiert wurden: Stand der stationären und der ambulanten Leistungserfassung, des Mahnwesens und ein Soll-Ist-Vergleich zu den erbrachten Pflegetagen.
Im September 2002 wurde ein detailliertes Leistungsreporting nach Organisationseinheiten eingeführt, welches vertiefte Analysen ermöglicht. Ausserdem sind bis Ende Oktober 2002 folgende Stände der Arbeiten zu vermelden:
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Die
stationäre
Leistungserfassung 2002 ist permanent aktualisiert. Die Fakturierung ist im Prinzip aktuell, allerdings konnten aufgrund von fehlenden IV-Entscheiden Leistungen in der Grössenordnung von ca. 4 Mio. Fr. noch nicht verrechnet werden. Das UKBB ist daran, eine Lösung für dieses Problem zu erarbeiten.
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Die
ambulante
Leistungserfassung 2002 ist bis Mitte Oktober 2002 abgeschlossen. Die Leistungen bis zum 30. September 2002 sind nahezu zu 100% fakturiert.
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Das Mahnwesen läuft planmässig und automatisiert.
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Der Regierungsrat ist der Ansicht, dass somit die gravierenden Missstände im Rechnungswesen des UKBB behoben sind und eine Eingliederung des UKBB in die Verwaltung eines Spitals mit voll funktionsfähigen Verhältnissen nicht angezeigt ist.
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Empfehlung 4.5
Die Mitglieder des Spitalrates werden zum Rücktritt aufgefordert. Die beiden Regierungen sorgen anschliessend für eine kompetente Neubesetzung des Spitalrates.
Der Landrat hat diese Empfehlung im Zusammenhang mit der Rechnungslegung des UKBB der Jahre 1999 und 2000 formuliert. Entsprechend richtet sie sich an den Kinderspitalrat in seiner damaligen Zusammensetzung. Der Regierungsrat hat die Empfehlung, unter Hinweis auf diesen Zusammenhang, den Mitgliedern des Kinderspitalrates mit Schreiben vom 4. Juni 2002 formell zur Kenntnis gebracht und im Herbst 2002 mündlich erneuert.
Die Berichterstattung zur Umsetzung der Empfehlungen erfolgt aufgrund grosser Arbeitsbelastung verspätet. Der Regierungsrat ersucht Sie höflich um Verständnis und dankt Ihnen für die Kenntnisnahme des Berichtes.
Im Namen des Regierungsrates
die Präsidentin:
der Landschreiber:
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