2002-95 (2)
Protokoll der Landratssitzung vom 12. September 2002 |
Nr. 1658
18 2002/022
Berichte des Regierungsrates vom 29. Januar 2002 und der Erziehungs- und Kulturkommission vom 28. Mai 2002: Ergänzung des Dekretes zum Schulgesetz (SGS 640.1); Heilpädagogische Früherziehung und Psychomotorik-Therapie
Eugen Tanner
führt aus, dass es heute in keiner Weise um die Infragestellung der bewährten Einrichtung der Psychomotorik-Therapie geht. In aller Regel sind die Therapien IV-anerkannt. Da aber nicht alle Therapien IV-berechtigt waren, übernahmen in der Vergangenheit die Verwaltungen oft die Defizite oder machten Kostengutsprachen, obwohl keine saubere rechtliche Grundlage dazu vorhanden war. Mit dem neuen Bildungsgesetz wird eine entsprechende Rechtsgrundlage in Kraft gesetzt. Die Altlasten sollten davor noch beseitigt werden.
Aus formaler Sicht war die Bereinigung kein Problem, wohl aber die aufgetretenen Defizite und die Art und Weise der Kostenführung des pädagogisch-therapeutischen Zentrums für Kinder Baselland", ptz.
Die Erziehungs- und Kulturkommission bittet die Ergänzung des Dekrets vorzunehmen und gleichzeitig den Zusatz aufzunehmen, dem Landrat sei nach zweijähriger Erfahrung mit dem Leistungsauftrag über die Zusammenarbeit mit dem ptz Bericht zu erstatten.
Eva Chappuis
stimmt im Namen einer Mehrheit der SP-Fraktion der Vorlage zu, allerdings ohne grosse Begeisterung, weil die neue gesetzliche Grundlage auch im neuen Bildungsgesetz Wirkung entfalten und seine Gültigkeit haben wird. Psychomotorik-Therapien werden in der Regel nicht für IV- Grenzfälle angeordnet. Richtig wäre es aber, dass diese Grenzfälle therapiert werden, damit sie nicht definitiv zu IV-Fällen werden. Nun werden 100 Prozent IV-Fälle mit 50 Prozent nicht-IV-Fällen gekoppelt, ein veritabler Unsinn. Weiter wird das Angebot begrenzt, indem pro 3000 Schulkinder (KG und Primarschule) eine Stelle bewilligt wird. Im Kanton Aargau ist zwar dasselbe Verhältnis bekannt, in allen vergleichbaren Kantonen weist der Kanton Basel-Landschaft aber die grösste Referenzzahl aus. Der Kanton Luzern etwa gibt eine Stelle für die Hälfte der SchülerInnenzahl frei, der Kanton Zürich fährt mit 2200 Kindern für eine Stelle, der Kanton Basel-Landschaft findet sich somit in der Schwanzposition.
Nachdem nun das relativ gut dotierte Laufental, wo die Gemeinden die Finanzierung übernommen haben, und die Gemeinde Muttenz mit einem eigenen Dienst neu in die Gesamtrechnung einbezogen werden, wird an gewissen Orten mit einem massiven Leistungsabbau zu rechnen sein.
Weil der Kommission nach zwei Jahren ein Bericht vorzulegen ist, heisst die SP-Fraktion die neue gesetzliche Grundlage dennoch gut.
Für
Christine Mangold
stellt die Dekretsänderung die Fortführung des unbestrittenen Angebotes der Psychomotorik-Therapien auf eine saubere gesetzliche Grundlage und ermöglicht die Inanspruchnahme einer Therapie auch für Kinder ohne IV-Befund. Mit dem Inkrafttreten des neuen Bildungsgesetzes werden die Leistungen zu einem Viertel vom Kanton und zu drei Vierteln von den Gemeinden getragen. Der Abschluss einer Leistungsvereinbarung mit dem pädagogisch-therapeutischen Zentrum Baselland war unbestritten, ebenso, dass auch nicht-IV-Fälle therapiert werden sollen. Die Problematik liegt darin, dass die IV für IV-berechtigte Kinder keine kostendeckenden Beiträge leistet und die IV für Kinder ohne IV-Verfügung keine Leistungen erbringt. Die Regierung musste bisher schon die Defizite übernehmen. Unbestritten ist auch, dass die Kostentransparenz viel zu wünschen übrig lässt. Die Fraktion der FDP sieht dem bis 2004 verlangten Bericht über die Erfahrungen mit der neuen Leistungsvereinbarung mit Spannung entgegen.
Die FDP beantragt, der Dekretsänderung die Zustimmung zu erteilen.
Hans Jermann
gibt vorab bekannt, dass die CVP/EVP-Fraktion der Dekretsänderung zustimmt.
Anlass zur Änderung der gesetzlichen Grundlage bilden die Defizite des pädagogisch-therapeutischen Zentrums, ptz. Die CVP/EVP-Fraktion begrüsst insbesondere die kann-Formulierung in Absatz 2.
Das Laufental und die Gemeinde Muttenz funktionierten bisher in der Sache Psychomotorik-Therapien - rund ein Drittel aller Fälle im Kanton - bestens, daran darf nichts geändert werden. Das Laufental beansprucht für sich, unabhängig vom ptz, eine Leistungsvereinbarung mit dem Kanton abzuschliessen. Man befürchtet mit der Dekretsänderung eine Auslagerung des Angebotes mit entsprechend langen Wegen für die Laufentaler Kinder.
Unter Punkt 2.1.1 wird im Kommissionsbericht behauptet, ein Pensum von 100 Prozent pro 3000 SchülerInnen bedeute eine Aufstockung. Das Laufental erreicht aber die Zahl von 3000 Schülerinnen insgesamt nicht, führt aber eine 100 Prozentstelle. Trotz dieses Angebotes bestehen Wartefristen von eineinhalb Jahren für Kinder ohne IV-Verfügung.
Deutsche Studien belegen im Übrigen, dass die Zahl von Kindern mit Bewegungsstörungen zunimmt.
Persönlich ist Hans Jermann der Auffassung, die Psychomotorik-Therapien und die heilpädagogische Früherziehung müssten bei den Fördermassnahmen statt bei der Sonderschulung angegliedert werden. Darauf konnte er anlässlich der Beratungen krankheitshalber leider nicht Einfluss nehmen, womit sich die alte Weisheit wieder bestätigt: Les absents ont toujours tort.
Silvia Liechti
teilt mit, dass das Angebot der Psychomotorik-Therapien auch in der SVP-Fraktion unbestritten war. Unbehagen löste aus, dass sich die Psychomotorik-Therapien in einer Grauzone bewegen, weshalb es für die SVP-Fraktion von grosser Bedeutung ist, dass die Kinder, deren Therpiebedarf wirklich abgeklärt ist, als erste behandelt werden. Mit grossem Befremden nahm die SVP Kenntnis von der unbefriedigenden, intransparenten Finanzlage des ptz. Ganz besonders wichtig und unabdingbar ist für die Fraktion der für das Jahr 2004 geforderte Bericht.
Trotz der kritischen Anmerkungen stimmt eine Mehrheit der SVP-Fraktion der Vorlage zu.
Mirko Meier
dankt Kommissionspräsident Eugen Tanner für die stets guten Kommissionsberichte und stimmt der Vorlage, mit welcher eine halbe Million Franken Mehrkosten verbunden ist, ohne Begeisterung zu. Mirko Meier fragt sich, warum die IV-Fälle der Kinder derart gravierend zunehmen.
Madeleine Göschke
teilt namens der grünen Fraktion die Bedenken Eva Chappuis' und fügt bei, dass - unabhängig von einer IV-Verfügung - die Erfolgschancen der betroffenen Kinder umso grösser sind, je eher sie die Therapie in Anspruch nehmen können. Auch die grüne Fraktion ist der Auffassung, dass die Thematik nach Vorlegen des Berichts in zwei Jahren noch einmal genau unter die Lupe zu nehmen ist.
Die Grünen stimmen der Dekretsänderung zu.
Juliana Nufer
, Mutter eines Sohnes, der Psychomotorik-Therapie im Laufental bekam, tritt für die Beibehaltung des Systems im Laufental ein. Die Zunahme der nicht-IV-Fälle deutet sie als Folge der Erkenntnis, dass Fortschritte oft durch ganz bestimmte, spezifische Übungen erreicht werden können. Den 50 Prozentanteil an nicht IV-Fällen kann das Laufental nicht nachvollziehen, vielmehr muss von einem Anteil von 70 Prozent ausgegangen werden.
An die Regierung geht die Frage, ob Laufen und Muttenz in zwei Jahren einen eigenständigen Bericht zum ptz einreichen dürften.
Max Ribi
bittet RR Peter Schmid zu klären, was bei einer Annahme des Bildungsgesetzes und dessen Inkraftsetzung ab 1.8. 2003 geschehen wird? Insbesondre möchte er erfahren, ob ein neuer Vertrag ausgearbeitet werde und wie die Kosten dereinst verteilt werden sollen.
Bruno Steiger
erhält den Eindruck, dass die Feststellung, welches Kind eine Psychomotorik-Therapie benötigt, sehr schwierig ist. Man müsste deshalb vom Erziehungsdirektor erfahren, um welche Kinder es sich bei jenen handelt, die keine IV-Verfügung erhalten.
Grosse Sorgen bereitet Bruno Steiger, wenn man sich nicht mehr auf die IV verlassen können sollte, und die Psychomotorik-Therapie in der Folge zu einem Tummelfeld von Heilpädagogen, zu einem Fass ohne Boden auszuwachsen drohte. Persönlich lehne er die Dekretsänderung ab.
Eugen Tanner
stellt klar, heute gehe es darum, das bestehende Dekret anzupassen, damit die Regierung überhaupt eine gesetzliche Grundlage zur Zahlung der Therapien erhält. Die Frage, ob das Laufental und Muttenz ihr Angebot aufrecht erhalten können, stehe nicht zur Diskussion. Wenn Laufen und Muttenz auf eigene Kosten ein grösseres Angebot bereit stellen möchten, werde dies der Kanton nicht verhindern.
RR Peter Schmid
meint metaphorisch, Herr Steiger erblicke ein Fass ohne Boden, Frau Chappuis sehe dagegen den Boden des Fasses zu deutlich und die Regierungsvorlage weise wohl bis etwa in die Mitte des Fasses. Allerdings ist der Erziehungsdirektor von der Existenz des Fassbodens am richtigen Ort überzeugt.
Innerhalb des grossen Bereiches der unterstützenden Massnahmen nimmt der Psychomotorik-Bereich nur einen kleinen Raum ein, in dem aber die Therapeutinnen gute Arbeit leisten. Deutlich macht der Erziehungsdirektor, dass seine nun folgenden kritischen Gedanken nicht in Zusammenhang mit der heutigen Stiftungsratspräsidentin des ptz stehen.
Die Angelegenheit darf als Beispiel dafür gelten, dass nicht allzu schnell geschwärmt werden sollte, wenn private Trägerschaften ans Werk gehen. Dass nun kurz vor Inkafttreten des neuen Bildungsgesetzes noch eine Dekretsänderung einfliessen muss, ist auf die Dringlichkeit der Sanierung dieses Bereichs zurückzuführen. Viele kritische Anmerkungen in Bezug auf die mangelnde Transparenz sind mit Blick auf die Vergangenheit richtig. Schwierig ist das Vorfeld, jene Phase also, bis die IV die Diagnose anerkennt und Zahlungen leistet. Dabei ist insbesondere das Handling der Präventionstheorie schwierig, die den nicht-IV-berechtigten Anteil stärken möchte, um gewissermassen zu verhindern, dass es überhaupt zu einem IV-Fall kommt. Würde man Behandlungen ohne Diagnose anordnen, so würde das Feld zu weit geöffnet. Die Regierung ist deshalb der Auffassung, dass die Referenzgrösse 50 Prozent nicht-IV-Fälle für die Startphase der neuen Lösung Sinn macht.
Mit Inkrafttreten des neuen Bildungsgesetzes würde die neue Lösung übernommen. Sollten Gemeinden im Laufental oder die Gemeinde Muttenz Zusatzleistungen anbieten, so müssten sie diese selber tragen.
Zur Frage, wer denn in zwei Jahren Bericht erstatten soll, meint der Erziehungsdirektor, der zu diesem Zeitpunkt nicht mehr im Amt sein wird, er würde, falls die Thematik noch in sein Ressort fiele, einen Bericht mit Einbezug aller Beteiligten bevorzugen.
://: Eintreten ist unbestritten.
://: Der Landrat genehmigt das Dekret zum Schulgesetz (§ 25) mit grossem Mehr.
Dekret zum Schulgesetz
Änderung vom 12. September 2002
l.
Das Dekret zum Schulgesetz vom 3. Dezember 1979
1
wird wie folgt geändert:
§ 25a Heilpädagogische Früherziehung und Psychomotorik-Therapie (§ 68 Schulgesetz)
1
Für die Behandlung von Kindern mit Behinderungen und Entwicklungsauffälligkeiten werden Heilpädagogische Früherziehung und Psychomotorik-Therapie als Massnahmen der ambulanten IV-Sonderschulung angeboten.
2
Die Erziehungs- und Kulturdirektion kann mit Gemeinden und privaten, gemeinnützigen Organisationen Leistungsvereinbarungen über die Durchführung der Therapien abschliessen.
3
Die Kosten werden vom Kanton übernommen, soweit sie nicht durch Leistungen der Invalidenversicherung abgedeckt sind. Die Einwohnergemeinden beteiligen sich gemäss § 60 zu drei Vierteln an den Kosten.
ll.
Diese Änderung tritt am 1. Januar 2002 in Kraft.
://: Der Landrat stimmt dem Landratsbeschluss 2002/022 mit grossem Mehr gegen 2 Stimmen zu.
Landratsbeschluss
betreffend Ergänzung des Dekretes zum Schulgesetz (SGS 640.1) "Heilpädagogische Früherziehung und Psychomotorik-Therapie"
Vom 12. September 2002
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
1. Die Änderung des Dekretes zum Schulgesetz wird genehmigt.
2. Der Regierungsrat unterbreitet dem Landrat bis Ende 2004 einen Bericht über die Erfahrungen mit der neuen Leistungsvereinbarung zwischen der Erziehungs- und Kulturdirektion des Kantons Basel-Landschaft und der Stiftung "pädagogisch-therapeutisches Zentrum für Kinder Baselland, ptz".
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
Nr. 1659
19 2002/095
Berichte des Regierungsrates vom 16. April 2002 und der Erziehungs- und Kulturkommission vom 12. August 2002: Trinationaler Bachelor- und Masterstudiengang Bauingenieurwesen, Bau und Umwelt (Partnerschaftliches Geschäft)
Landratspräsidentin Ursula Jäggi informiert den Rat, dass dieses partnerschaftliche Geschäft an der gestrigen Sitzung vom Grossen Rat behandelt und ohne Änderungen beschlossen wurde.
Eugen Tanner führt aus, dass im Rahmen der trinationalen Ingenieurausbildung dem Bereich Bauingenieurwesen ein dritter Lehrgang beigefügt werden soll. Gemessen am Erfolg der beiden bisherigen Lehrgänge darf absolut von einem Schritt in die richtige Richtung gesprochen werden. Finanziell beteiligt sich die EU und die Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt tragen bis zum Jahr 2007 je 100'000 Franken bei. Später soll die Finanzierung über das Globalbudget der FHBB abgedeckt werden.
Die bestehende, traditionelle Ingenieurausbildung soll zwar nicht aufgegeben werden, doch wird diese Frage in Zukunft über die Nachfrage der Studierenden beantwortet. Die Kommmission beantragt einstimmig die Zustimmung zur Vorlage.
Bea Fuchs begrüsst die Einrichtung eines dritten trinationalen Studiengangs im Rahmen des Interreg-Programms. In einem siebensemestrigen Studiengang werden die Studierenden in der Schweiz und den beiden Nachbarländern fit gemacht für den internationalisierten Baumarkt. Die Absolventinnen und Absolventen werden nach Abschluss ihrer trinationalen Ausbildung auf dem Stellenmarkt als gesuchte Berufsleute mit breitem Kow-how sowie Bachelor- und Masterabschluss auftreten können.
Besonders erfreulich und gar nicht so selbstverständlich war die tolle Zusammenarbeit zwischen der FHBB, der Fachhochschule Karlsruhe und der Universität Strasbourg. Nach Auffassung der SP handelt es sich bei den trinationalen Ausbildungsgängen um Vorzeigeprojekte für geglückte regionale Zusammenarbeit.
Die SP-Fraktion stimmt dem Studiengang zu.
Christine Mangold , FDP, steht solchen trinationalen Studiengängen grundsätzlich sehr positiv gegenüber. Zu Diskussionen Anlass gab in der Fraktion die Frage des Praxisjahres. Die eidgenössische Fachhochschulkommission stellt den Antrag, dass Gymnasiasten, die in die Fachhochschule eintreten wollen, das Praxisjahr absolviert haben müssen. Die trinationale Ausbildung schliesst dieses Praxisjahr allerdings in der Ausbildung mit ein, womit eine Ungleichbehandlung zwischen den Schweizer und den Deutschen beziehungsweise Französischen Studentinnen und Studenten entstände. Der traditionelle Ausbildungsgang für Bauingenieure soll laut Fachhochschule weiterhin angeboten werden. Sollte sich die neue Ausbildung durchsetzen, dürfte der traditionelle Weg allerdings bald nicht mehr begangen werden können.
Eine Mehrheit der FDP-Fraktion stimmt dem vorliegenden partnerschaftlichen Geschäft zu.
Uwe Klein spricht sich namens der CVP/EVP-Fraktion für das partnerschaftliche Geschäft aus.
Hanspeter Wullschleger erachtet im Namen der SVP-Fraktion das Angebot des neuen Studienganges im Bauingenieurwesen als eine sinnvolle Sache und stimmt dem Antrag zu.
Olivier Rüegsegger zeigt sich erfreut über die Wirkung des Interregprogramms. Dass mit der Neuausrichtung des Studiengangs das traditionelle Angebot gefährdet wird, begrüsst Olivier Rüegsegger.
Die grüne Fraktion steht geschlossen hinter der Vorlage.
Hanspeter Frey wendet sich vorab mit dem Hinweis an Christine Mangold, dass die Fraktion der FDP einstimmig für das Geschäft eingetreten ist. Zu diskutieren gab und gibt aber das Praxisjahr. Mit der bewährten Basis "Berufsbildung und Weiterbildung" haben die Fachhochschulen sehr gute Erfahrungen gesammelt. Man will, dass die Absolventinnen und Absolventen der Fachhochschulen eine Berufsausbildung hinter sich gebracht haben, andernfalls sie zu einer Aufnahmeprüfung anzutreten haben. Für Maturandinnen und Maturanden ist ein Praxisjahr erforderlich, damit sichergestellt ist, dass sie einen Hammer, einen Backstein und einen Nagel als solche wahrnehmen können.
Mit dem neuen Studiengang soll die bewährte Lösung mit Sonderlösungen auseinander genommen und aufgespalten werden. Baufachmann Hanspeter Frey steht dieser Regelung skeptisch gegenüber, denn für jene Maturandinnen und Maturanden, die kein Praxisjahr nachweisen können, bleibe die Ausbildung an den Eidgenössischen Technischen Hochschulen von Lausanne und Zürich.
Weiter ist klar, dass mit der Einführung des neuen Studienganges die ordentliche Bauingenieurausbildung ab 2007 nicht mehr angeboten wird. Wer trotzdem den traditionellen Weg beschreiten möchte, müsste dann auswärts, in Winterthur, Burgdorf oder Windisch einen Studienplatz suchen.
Trotzdem, fügt Hanspeter Frey an, sei das Geschäft als solches für ihn nicht bestritten.
Mirko Meier warnt, dass die Schweizer Demokraten immer dann, wenn es um trinationale Geschäfte geht, vorsichtig werden. Da aber das Volk die bilateralen Verträge angenommen hat, muss die Kröte wohl geschluckt werden.
RR Peter Schmid stellt fest, dass man nie ausgelernt hat, wird über den von Mirko Meier konstruierten Zusammenhang zwischen den bilateralen Verträgen und der trinationalen Ingenieurausbildung noch ein Weilchen nachdenken müssen.
Der Erziehungsdirektor ist zum heutigen Zeitpunkt gegen einen Verzicht auf das Praxisjahr für Maturandinnen und Maturanden in dem von der Schweiz selbständig definierten Weg der Fachhochschulen. Ein trinationales Projekt komme allerdings nur zustande, wenn sich alle Beteiligten bewegen. Würde allein der universitär ausgerichtete Weg Frankreichs gelten oder der von den Schweizer Fachhochschulen vorgegebene und wenn die Berufsmatur von deutscher Seite nicht anerkannt worden wäre, dann wäre kein trinationales Projekt möglich gewesen. Aus diesem Grunde hat sich der Regierungsrat entschieden, Maturandinnen und Maturanden diesen trinationalen Ausbildungsweg zu öffnen, auch wenn sie kein Praxisjahr nachweisen können. Die Schweizerinnen und Schweizer könnten sich im Übrigen in Frankreich oder in Deutschland anmelden, wo das Praxisjahr nicht gefordert ist.
Die grenzüberschreitende Baubranche der Region wird künftig dringend auf Ingenieurinnen und Ingenieure mit der vollen Ausbildungsanerkennung aller drei Länder angewiesen sein, um zu verhindern, dass diskriminierende Elemente in die Bauverfahren und Baubewilligungen eingebaut werden.
Die traditionelle Ausbildung zur Bauingenieurin, zum Bauingenieur wird mittelfristig wohl nicht überleben, trotzdem soll sie jetzt nicht geschlossen werden, erst muss klar sein, ob der Umstieg gelingt.
Hanspeter Frey bedankt sich für die informativen Ausführungen des Regierungsrates.
://: Der Landrat beschliesst den Landratsbeschluss 2002/095 (Trinationaler Bachelor- und Masterstudiengang) einstimmig.
Landratsbeschluss
betreffend Trinationaler Bachelor- und Masterstudiengang Bauingenieurwesen, Bau und Umwelt (partnerschaftliches Geschäft der Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt)
Vom 12. September 2002
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
1. Dem Projekt der Einrichtung eines Trinationalen Bachelor- und Masterstudienganges Bauingenieurwesen, Bau und Umwelt an der Fachhochschule beider Basel wird zugestimmt.
2. Zulasten des Kontos 2005.367.00 (INTERREG III, Landeskanzlei) wird für die Laufzeit des INTERREG III-Programms ein Zusatzkredit von CHF 478'000 bewilligt, der sich wie folgt über die Jahre verteilt:
2003:
|
CHF 78'000
|
2004:
|
CHF 100'000
|
2005:
|
CHF 100'000
|
2006:
|
CHF 100'000
|
2007:
|
CHF 100'000
|
3. Der Regierungsrat wird ermächtigt, eine Vereinbarung mit den französischen und deutschen Partnern über die Einrichtung eines Trinationalen Bachelor- und Masterstudienganges an der Fachhochschule beider Basel abzuschliessen.
4. Dieser Beschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, dass der Kanton Basel-Stadt sinngemäss die gleichen Beschlüsse fasst sowie die gleichen Beträge bewilligt und dass in Deutschland und Frankreich die entsprechenden Kostengutsprachen formell bestätigt werden.
Fortsetzung >>>
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