2002-93 (1)


1. Ausgangslage

1.1 Gesetzliche Grundlage


§ 7 des Staatsvertrages zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft vom 26. Januar 1982 bestimmt, dass alle von den Basler Verkehrs-Betrieben (BVB) auf Gebiet des Kantons Basel-Landschaft bzw. von der Baselland-Transport AG (BLT) und der Autobus AG Liestal (AAGL) auf Gebiet des Kantons Basel-Stadt betriebenen Linien zu erfassen und nach Tram und Bus getrennt zu verrechnen sind. Anstelle von Zahlungen wird soweit wie möglich ein realer Ausgleich der Fahrleistungen vorgenommen. Berechnungsgrundlage für die finanzielle Abgeltung der Mehrleistungen bildet die Kostenstruktur des betriebsführenden Unter-nehmens.




1.2 Höhe des Staatsbeitrags


Der zu beschliessende Staatsbeitrag, der für das Jahr 2000 an die BVB auszurichten ist, errechnet sich zusammengefasst wie folgt:


Der zu leistende Staatsbeitrag beträgt für das Jahr 2000 präzis CHF 2'000'806. Gegenüber dem Vorjahr ist somit eine Abnahme des Staatsbeitrages um ca. CHF 0.5 Mio zu verzeichnen. Im Zusammenhang mit der Abrechnung werden als wesentliche neue Faktoren genannt, dass die BVB im Berichtsjahr neue Spezial- Busse angeschafft und Tramzüge mit Niederflurmittel-teilen ausgerüstet haben. Seit 3. Juli 2000 ist sodann die BVB-Linie 38 vom Bachgraben nach Allschwil Dorf verlängert. Seit 9. September 2000 fährt zudem die BVB-Linie 34 neu via Mittlere Rheinbrücke nach Bottmingen und die bisherige Linie 37 Bottmingen - Jakobsberg wurde per 3. Juli 2000 von der BLT in eigener Regie übernommen. Die im Jahre 1999 begonnenen Installationen der Informationsanzeigen an den Haltestellen wurden kontinuierlich weitergeführt. Aufgrund eines nachträglich erkannten Fehlers bei der Datenerhebung ergaben sich schliesslich Einsparungen für den Kanton Baselland im Betrag von CHF 427'000.


Die Entwicklung der Staatsbeiträge im Vergleich zu früheren Jahren zeigt das folgende Diagramm:


Diagramm


Zum zweiten Mal seit 1994 übersteigt der Staatsbeitrag wieder, wenn auch nur knapp, die Marke von CHF 2 Mio. Im Voranschlag 2000 sind dafür CHF 2.4 (1999 CHF 1.455 Mio) vorgesehen (Konto 2357.361.10). Eine Budgetierung gestaltet sich relativ schwierig und wird durch Trendbrüche zusätzlich erschwert. Der Beitrag für das Jahr 2000 wurde allerdings in der genannten Grössenordnung erwartet.


Dabei bleibt zu beachten, dass der Beitrag für das Jahr 2000 sich aus einem Teilbeitrag von CHF 1'676'661 für das Jahr 2000 und einem Nachtrag von CHF 324'145 für das Jahr 1999 zusammensetzt.




1.3 Gemeindeanteile


Das seit 01.01.1998 revidierte Gesetz zur Förderung des öffentlichen Verkehrs stellte die Berechnung der einzelnen Gemeindebeiträge auf eine neue Basis. Diese werden deshalb im Rahmen der Abrechnung des generellen Leistungsauftrages dargestellt.


Insgesamt haben die begünstigten Gemeinden den gesetzlichen Mindestbeitrag von 50% des Staats-beitrages bzw. CHF 1'000'403 zu entrichten (§ 8 des Gesetzes über die Förderung des öffentlichen Verkehrs vom 18.04.1985).


Ebenfalls im Rahmen der Leistungsaufträge werden die Zahlungen von Bund und Kanton Basel-Landschaft an die Linie 14 auf basellandschaftlichem Gebiet gemäss Eisenbahngesetz abgerechnet.




2. Kommisionsberatung


2.1 Einleitung


Die Finanzkommission behandelte die Vorlage 2002/093 an ihrer Sitzung vom 12. Juni 2002 in Anwesenheit von Herrn Regierungsrat Adrian Ballmer sowie Frau Yvonne Reichlin, Finanzverwalterin, Herrn Roland Winkler, Vorsteher Finanzkontrolle sowie Dr. Hans-Christoph Bächtold und Paul Kaufmann, Leiter bzw. Mitarbeiter Rechnungswesen Abteilung Öffent-licher Verkehr und Emilio Sutter, Abteilung Finanzen und Controlling Bau- und Umweltschutzdirektion.




2.2 Abrechnungstermin


Anlässlich der Abrechnung 1999 mit Datum vom 04. September 2001 (d.h. 13/4 Jahre nach dem Stichtag) wurde seitens der Finanzkommission deutliche Kritik laut und Abhilfe verlangt.


Aufgrund einer schriftlichen Auskunft der Abteilung öffentlicher Verkehr wurde davon ausgegangen, dass die Abrechnungen wie folgt vorliegen sollten:


Die Finanzkommission legte grossen Wert darauf, dass diese Termine eingehalten werden können, so dass der Landrat noch im auf das Abrechnungsjahr folgenden Jahr über den Beitrag beschliessen kann. Einerseits wurde darauf hingewiesen, dass die entsprechenden Management-Informationen auch für die Budgetierung von erheblicher Bedeutung sind, anderseits, dass auf Grundlage der Ergebnisse bei Bedarf die erforderlichen Signale gesetzt und allfällige Korrekturmassnahmen angebracht werden können.

Die vorliegende Abrechnung für das Jahr 2000 datiert vom 9. April 2002; mithin ist seit dem Stichtag bis zu diesem Zeitpunkt wiederum 11/4 Jahr verstrichen und der in Aussicht gestellte Termin signifikant überschritten worden.


Zu dieser Problematik führte der Leiter Abteilung öffentlicher Verkehr aus, dass die Abgeltungsrechnung 2000 infolge einer Korrektur aus dem Jahre 1999 nochmals erstellt werden musste. Die Entdeckung eines weiteren Fehlers in der Abgeltungsrechnung (falsche Kilometer- und Stundenangaben der BVB) führte zu weiteren Verzögerungen und dazu, dass in der Abgeltungsrechnung 2001 ein Korrekturposten ent-halten sein wird. Immerhin resultierte dadurch gegen-über der ursprünglichen Abrechnung eine Entlastung des Beitrages an die BVB für das Betriebsjahr 2000.


Seitens der Amtsleitung wurde die Finanzkommission jeweils umgehend über diese Friktionen schriftlich informiert. Dennoch hinterlässt dieser Ablauf im Abrechnungswesen bei der Finanzkommission gewisse Fragezeichen. Sie begrüsst deshalb die Bestrebungen, welche die Grundlagen für die Abrechnung möglichst einfach halten wollen und eine verbesserte Trans-parenz erzielen sollen. Ebenso werden die auf Grund-lage von Forderungen der Finanzkommission im Gang befindlichen Arbeiten zur Prüfung der Möglichkeiten für eine Kostenreduktion, welche von einer dafür einge-setzten Arbeitsgruppe der BUD unternommen werden, mit Interesse verfolgt.




2.3 Eintreten und Detailberatung


2.3.1 Die Subkommission 2 hat die Abrechnung studiert und sich auch von der Abteilung öffentlicher Verkehr informieren lassen. Sie bestätigt die Plausibilität der behördlichen Ausführungen zum späten Zeitpunkt der Rechnungslegung und zur Abrechnung selbst. Auch wird festgestellt, dass wir in unserer Region über ein leistungsfähiges öffentliches Transportsystem verfügen, welches kostengünstig funktioniert.


Das Eintreten auf die Vorlage war gestützt auf diese Abklärungen im Grundsatz unbestritten.


2.3.2 In Bezug auf den Rückgang bei den Neben-erträgen (Mieteinnahmen Kioske, Reklameeinnahmen, allgemeine Erträge) gegenüber dem Vorjahr (1999) wurden der Finanzkommission zusätzliche Angaben ge-liefert. Daraus ist ersichtlich, dass die Abnahme der Nebenerträge auf den basellandschaftlichen Linienab-schnitten der BVB-Linien mit -4.79% kleiner ist als auf den baselstädtischen Linienabschnitten der AAG/BLT-Linien (-6.45%). Die Höhe der Nebeneinnahmen re-agiert bspw. aufgrund der Festlegung auf Umsatzbasis (Kioske) empfindlich auf wirtschaftliche Schwankungen.


2.3.3 Nach wie vor bleibt darauf hinzuweisen, dass § 6 des Staatsvertrages vorsieht, dass möglichst gleich grosse reale Fahrleistungen der BVB und der BLT auf ausserkantonalem Gebiet angestrebt werden sollen.


Die bereits im Rahmen der Vorlage 95/207 angebrachte Empfehlung an die Regierung, alles zum Ausgleich der Fahrleistungen Nötige zu veranlassen, bleibt aufrechterhalten.


Ebenfalls bleibt darauf zu achten bzw. dafür zu sorgen, dass Angebotserweiterungen eine angemessen erhöhte Nachfrage gegenübersteht und rückläufigen Passagier-frequenzen engagiert entgegengewirkt wird. Nur auf diese Weise kann einer nachhaltigen Abwicklung unserer Mobilitätsbedürfnisse und geordneten Ver-hältnissen im Individualverkehr sinnvoll zum Durchbruch verholfen werden.




3. Antrag


Die Finanzkommission beantragt dem Landrat einstimmig, dem Landratsbeschluss gemäss Regierungsvorlage zuzustimmen.


Namens der Finanzkommission
Der Präsident: Roland Plattner-Steinmann


Reigoldswil, den 2. September 2002


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Abgeltungsrechnung 2000 (Beiträge an die BVB 2000)

Zeitlicher Ablauf:

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