Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
Titel: | Revision des Gesetzes über die Einführung des Obligationenrechts (EG OR) | |
vom: | 9. April 2002 | |
Nr.: | 2002-092 | |
Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
3. Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens
3.1 Ueberblick
Gesamthaft kann festgehalten werden, dass der Vernehmlassungsentwurf auf eine breite Zustimmung gestossen ist. Die Professionalisierung des Gantwesens durch Privatisierung der Fahrnisversteigerungen und Uebertragung der Grundstückversteigerungen auf die Bezirksschreibereien wurde als sinnvoll und zweckmässige Lösung erachtet. Hinsichtlich der Holzganten wurde aus traditionellen Gründen mehrheitlich die Beibehaltung der heutigen Gemeindekompetenz gefordert.
3.2 Gemeindeverband und Gemeinden
Der Verband Basellandschaftlicher Gemeinden begrüsst es grundsätzlich, dass die Fahrnisversteigerungen spezialisierten Privaten zu überlassen. Jedoch sollen die Gemeinden nach wie vor die Möglichkeit haben, die Fahrnisganten der Gemeinden (Holz) ohne Bewilligung durchzuführen. Die Grundstückversteigerungen sollen ebenfalls grundsätzlich den Bezirksschreibereien übertragen werden, doch sollen auch hier spezialisierte Private diese durchführen können. Unterstützt werde auch die Aufhebung der beschränkten Klagbarkeit von Forderungen aus Kleinvertrieb geistiger Getränke und für Wirtshauszeche.
26 Gemeinden schlossen sich ausdrücklich der Stellungnahme des Gemeindeverbandes an. Gemäss Generalversammlungsbeschluss des Gemeindeverbands vom 15. März 2001 schliessen sich diejenigen Gemeinden, die keine eigene Stellungnahme abgegeben haben, stillschweigend der Vernehmlassung des Gemeindeverbands an. Demzufolge stimmen die restlichen 41 Gemeinden stillschweigend ebenfalls dieser Vernehmlassung des Gemeindeverbands zu.
9 Gemeinden begrüssen den Vernehmlassungsentwurf vollumfänglich, 8 Gemeinden wollen, dass die bisherige Zuständigkeit der Gemeinden für Fahrnisversteigerungen (Holz etc.) hinsichtlich der Holzganten bleiben soll. 1 Gemeinde will die Fahrnisganten als kommunale Angelegenheit belassen und auch bei den Liegenschaftsversteigerungen neben den Bezirksschreibereien private Versteigerer zulassen. 1 Gemeinde verzichtet auf eine Stellungnahme.
3.3 Politische Parteien
Die CVP ist mit dem Entwurf grundsätzlich einverstanden. Was die Holzganten angehe, so sollen aber die Gemeinden weiterhin frei sein, diese durchzuführen, ohne dass sie beim Kanton ein Bewilligungsgesuch stellen müssen.
Die FDP ist der Meinung, dass das aus dem Jahre 1911 stammende kommunale Gantwesen überholt sei. Liegenschaftsganten seien den Bezirksschreibereien zu übertragen und Fahrnisganten zu privatisieren, wobei aber die traditionellen Holzganten im bisherigem Umfang weitergeführt werden sollen. Zugestimmt werde auch der Aufhebung der Klagbarkeit von Forderungen aus dem Kleinvertrieb geistiger Getränke und für Wirthauszeche.
Die Jungfreisinnigen Baselland begrüssen sowohl die Privatisierung der Fahrnisversteigerungen als auch die Professionalisierung der Liegenschaftsversteigerungen, die von den Bezirksschreibereien, die zwingend in das Handänderungsverfahren involviert sind, kompetent durchgeführt würden.
3.4 Verbände
Der Basler Volkswirtschaftsbund meint, dass die Privatisierung der Fahrnisversteigerungen zu begrüssen sei. Die Abwicklung der Grundstückversteigerungen durch die Bezirksschreibereien sei sinnvoll, weil deren Erfahrung und Kompetenz im Grundstücksbereich genutzt werde und somit Synergien geschaffen würden.
Der Gewerkschaftsbund Baselland teilt sein Einverständnis zur Vorlage mit und stellt keine ergänzenden Anträge.
Die Handelskammer beider Basel findet die Uebertragung der Fahrnisversteigerungen an private Auktionsfirmen und die Verlagerung der Liegenschaftsversteigerungen auf die Bezirksschreibereien ebenfalls richtig.
3.5 Direktionen und Gerichte
Die Bau- und Umweltschutzdirektion, die Erziehungs- und Kulturdirektion und die Finanz- und Kirchendirektion waren vorbehaltslos mit der Vernehmlassungsvorlage einverstanden. Die Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion stimmte der Vorlage ebenfalls zu und wünschte hinsichtlich der Kündigungstermine und der Normalarbeitsverträge Präzisierungen, die übernommen werden konnten.
Das Obergericht teilte schriftlich mit, dass es auf eine Vernehmlassung verzichte.
3.6 Bundesamt für Justiz
Das Bundesamt für Justiz teilte im Sinne eines Vorprüfungsberichts sein grundsätzliches Einverständnis mit und bemerkte zusätzlich, dass die bisherige Kompetenz des Gemeinderates zur Bewilligung der Versteigerung von Fundgegenständen (§ 12 EG ZGB) ebenfalls geändert werden müsse.
Fortsetzung >>>
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