2002-92 (1)


1. Allgemeines

Art. 236 OR ermächtigt die Kantone ausdrücklich, in den Schranken der Bundesgesetzgebung weitere Vorschriften über die öffentliche Versteigerung aufzustellen. Von öffentlichen Versteigerungen wird gesprochen, wenn diese öffentlich ausgekündigt wurden und jedermann ein freies Bietrecht zusteht. Davon zu unterscheiden sind die Zwangsversteigerungen im Rahmen des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts einerseits und Privatversteigerungen andererseits. Bei Letzteren fehlt es am Kriterium der Öffentlichkeit.


Heute sind die Gemeinden für die öffentlichen Versteigerungen zuständig, welche dafür eine sog. Gantbeamtung zu wählen haben. Diese Organisationsform ist als nicht mehr zeitgemäss erkannt worden und die Gesetzesrevision verfolgt das Ziel, das heute von den Gemeinden im Milizsystem oder im Nebenamt durchgeführte Gantwesen hinsichtlich der Fahrnisganten zu privatisieren und hinsichtlich der Liegenschaftsganten zu professionalisieren. Einer Tradition folgend sollen die Gemeinden zwar nach wie vor Holzversteigerungen durchführen können, darüber hinaus soll die Versteigerung von Fahrnis inskünftig vollumfänglich durch Private aufgrund einer Bewilligung der Justiz-, Polizei- und Militärdirektion durchgeführt werden können. Öffentliche Grundstückversteigerungen hingegen sollen aus Gründen des Sachzusammenhangs und des Sachverstands durch die Bezirksschreibereien durchgeführt werden.




2. Organisation der Kommissionsberatungen


Die Justiz- und Polizeikommission (JPK) hat die Revision des Gesetzes über die Einführung des Obligationenrechts anlässlich ihrer Sitzungen vom 27. Mai, 10. Juni und 12. August 2002 im Beisein von Herrn Regierungsrat Andreas Koellreuter und Herrn Wolfgang Meier, stv. Generalsekretär der Justiz-, Polizei- und Militärdirektion beraten.




3. Beratungen zum Eintreten




4. Detailberatungen




5. Antrag


Die JPK beantragt dem Landrat einstimmig, gemäss beiliegendem Gesetzesentwurf zu beschliessen.


Lausen, den 22. August 2002


Im Namen der Justiz- und Polizeikommission
Der Präsident: Dieter Völlmin



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