2002-91 (1)


1. Einleitung

1.1 Gesetzliche Grundlagen, Aufsichtsdispositiv


1.1.1 Gemäss § 12 des Gesetzes über die Basellandschaftliche Kantonalbank (Kantonalbank-gesetz) vom 17. Juni 1957 wird die Oberaufsicht über die Bank von Regierungsrat und Landrat ausgeübt. Letzterem steht auf Antrag des Regierungsrates die Genehmigung des vom Bankrat jährlich erstatteten Geschäftsberichtes und der Jahresrechnung zu.


1.1.2 Im Rahmen des gesetzlichen Aufsichtsdispositivs beauftragt der Regierungsrat neben bzw. im Rahmen der Oberaufsicht durch die kantonale Exekutive und Legislative gestützt auf § 18 Kantonalbankgesetz (in Kraft seit 01.08.1999) eine von der eidgenössischen Bankenkommission anerkannte Revisionsstelle mit der fachlichen Prüfung der Jahresrechnung. Der Bericht der Revisionsstelle zuhanden Regierung und Landrat umfasst folgende Punkte:


1.1.3 Zur Überwachung der Geschäftsführung setzt der Bankrat zudem, ebenfalls gestützt auf § 18 Kantonalbankgesetz, gemäss Bundesgesetz über die Banken und Sparkassen das Inspektorat als Interne Revisionsstelle ein.


1.1.4 Sowohl Regierungsrat als auch Landrat basieren zur Ausübung ihrer Oberaufsicht in fachlicher Hinsicht auf den Ergebnissen der Prüfungen durch die dafür zuständigen internen und externen Fachorgane, welche ihre Prüfungsarbeiten untereinander koordinieren.


1.1.5 In seiner Vorlage 2002/091 betreffend Jahresbericht und Rechnung für das Jahr 2001 der Basellandschaftlichen Kantonalbank nimmt der Regierungsrat "mit Genugtuung davon Kenntnis, dass der Kanton Basel-Landschaft am Gewinn mit 25 Mio. Franken (Vorjahr 25 Mio. Franken) partizipiert" und stellt den Antrag, Geschäftsbericht und Jahresrechnung der Basellandschaftlichen Kantonalbank seien zu genehmigen.



1.2 Aufgabenstellung


Die Aufgabe des Landrates besteht im Rahmen des oben skizzierten Aufsichtsdispositives in erster Linie darin, sich über die Prüfungsergebnisse der Fachorgane zu informieren und diese nach Massgabe der Möglichkeiten kritisch zu würdigen. Daneben bleibt Raum für eine vertiefte Auseinandersetzung mit der aktuellen Geschäftspolitik und -strategie der Bank.


Die Führung von Unternehmen wird in jüngster Zeit vermehrt unter dem Blickwinkel der sogenannten "Corporate Governance" (s. dazu auch unten 3.2) beleuchtet, welche Fragen der Oberleitung und Überwachung eines Unternehmens unter Einbezug der verschiedenen Anspruchsgruppen in das Zentrum rückt. Die Finanzkommission hat sich bei ihrem periodischen Audit im Rahmen ihrer oberaufsichtsrechtlichen Funktion schwergewichtig über das Thema Risk Management und Bilanzbewirtschaftung sowie das Management der Kreditrisiken orientieren lassen (s. 4.).



1.3. Kommissionsberatung


An der Sitzung vom 24.04.2002 waren neben den Mitgliedern der Finanzkommission folgende Personen anwesend:


Nach eingehender Information über das abgelaufene Geschäftsjahr der Basellandschaftlichen Kantonalbank durch die zuständigen Personen hat die Kommission einstimmig beschlossen, auf die Vorlage 2002/091 einzutreten.


Die wichtigsten in der Kommissionsberatung erörterten Themen werden in den beiden folgenden Abschnitten 2, 3 und 4 kurz dargestellt. Weitere Einzelheiten und zusätzliche Erläuterungen lassen sich dem offiziellen Geschäftsbericht 2001 entnehmen.



2. Jahresrechnung 2001

2.1 Wirtschaftliches Umfeld


Weniger als erwartet haben sich die politischen und wirtschaftlichen Ereignisse des Berichtsjahrs in den Beurteilungen der Baselbieter Wirtschaft ausgewirkt. Das Jahr 2001, dem nach dem Superjahr 2000 optimistisch entgegengeblickt wurde, hat einen Einbruch der Umsätze und Erträge mit sich gebracht. Auch sind die Auftragsbestände gegenüber dem Vorjahr rückläufig. Als wesentliche Probleme werden von den seitens der BLKB befragten Unternehmen die Preise, die Überkapazitäten sowie die Konkurrenz aus dem EU-Raum erkannt.



2.2 Expansion AAM, AAA und Zusammenfassung sowie Neugruppierung der internen Dienste


Das Berichtsjahr ist unter anderem geprägt


2.2.1 durch eine weitere Expansion der Atag Asset Management (AAM), die im Jahre 2000 als Tochter-gesellschaft erworben den Wandel der basel-landschaftlichen Kantonalbank zum Konzern gebracht hat. Ende Juni erwarb die AAM die im Markt bestens eingeführte Vermögensverwaltungsfirma Gräff Capital Management AG (CGM) sowie die ATAG Private Client Services AG (ATAG PCS), letztere zu 75%.


2.2.2 durch die Erlangung des Triple-A der international tätigen und anerkannten Ratingagentur Standard & Poor's. Dieses Top-Prädikat ist u.a. auf ein pro-fessionelles Betreiben des Geschäfts zurückzuführen, wozu auch ein sorgfältiger Umgang mit den damit zwangsläufig verbundenen Risiken gehört.


2.2.3 durch eine Zusammenfassung und Neu-gruppierung der für den Bankbetrieb entscheidend wichtigen internen Dienste. Die Bildung des Geschäfts-bereichs Corporate Services bewirkt eine klare Fokussierung auf interne Dienstleistungen auf der einen und auf die Kundschaft ausgerichtete Dienstleistungen in den drei Geschäftsbereichen Privatkunden, Kredit- und Firmenkunden sowie Anlagekunden auf der anderen Seite.



2.3 Erfolgsrechnung


Die Übernahme der AAM hat zur Folge gehabt, dass die bisherige Rechnung der BLKB zu einer Stammhausrechnung wurde. Daneben existiert neu eine Konzernrechnung. Letztere gibt über die wirtschaftliche Leistung der aus BLKB und AAM bestehenden Gruppe Auskunft, während erstere - unter Einbezug der Dividende aus der AAM - weiterhin für die Ermittlung des Jahresgewinns und der Ausschüttung der Gewinnanteile an den Kanton sowie an die InhaberInnen von Kantonalbankzertifikaten massgeblich ist. Im Vergleich mit den Mitbewerbern hat sich die AAM in einem schwierigen Marktumfeld gut behauptet.


Für das zweite Konzernjahr können die nachfolgenden Kennzahlen im Vorjahresvergleich angegeben werden (vgl. Geschäftsbericht S. 44):


Nach wie vor wichtigste Einnahmequelle bildet der Erfolg aus dem Zinsengeschäft , der um 6% (Vorjahr beinahe 10%) zugenommen hat und mit 63% (Vorjahr 55%) am Betriebsertrag partizipiert.


Das (sog. indifferente) Kommissions- und Dienstleistungsgeschäft partizipiert mit 30% (Vorjahr 33%) am Betriebsertrag. Bei einer Abnahme im Konzern um 15% erfolgte eine Abnahme im Stammhaus von 20%.


Nach einer Abnahme im Handelsgeschäft (Devisen, fremde Sorten, Edelmetalle, Wertschriften) um 32% partizipiert dieses am Betriebsertrag mit 4.5% (Vorjahr 6%).


Der Betriebsertrag liegt mit CHF 336 Mio um 7.2% unter dem Vorjahreswert. Aus der obigen Darstellung lässt sich erkennen, dass die Hauptursache im gegenüber dem Vorjahr deutlich tieferen Kommissions- und Dienstleistungsgeschäft liegt.


Gesamthaft kann die Kantonalbank somit einen Konzerngewinn von CHF 66 Mio ausweisen, der um einen Viertel hinter dem Vorjahreswert bleibt.



2.4 Bilanz


Nachstehend sind verschiedene Kennzahlen aus der Konzern-Bilanz präsentiert (dieses Jahr erstmals mit Vergleichsmöglichkeit):


Der Konzern verfügt im Vergleich zur Geschäftstätigkeit über ausreichende Eigenmittel. Am 31. Dezember 2001 überstiegen die anrechenbaren Eigenmittel die erforderlichen Eigenmittel um CHF 268.8 Mio oder 45.6%. Die regierungsrätliche Vorgabe, welche einen Eigenmittel-Überschuss von minimal CHF 200 Mio über der gesetzlich vorgeschriebenen Eigenmitteldeckung verlangt, wird eingehalten.


Die Produktion im Hypothekargeschäft nahm erneut zu und die Summe der ausstehenden Hypothekarkredite übersteigt die Marke von zehn Milliarden.



2.5 Gewinnverwendung


Für den Kanton Basel-Landschaft ergibt sich analog zum Jahr 2000 eine Zuweisung aus dem Kantonalbank-Gewinn von CHF 25 Mio (1999: CHF 22 Mio, 1998: CHF 19 Mio).


Die ZertifikatsinhaberInnen haben im Jahre 2001 Anspruch auf eine Dividende je Zertifikat von CHF 21.00 (analog Vorjahr).


Der Bilanzgewinn 2001 wird im Überblick wie folgt verwendet:



2.6 Bericht des Konzernprüfers und der banken-gesetzlichen Revisionsstelle


Die bankengesetzliche Revisionsstelle empfiehlt in ihrem Bericht vom 04. Februar 2002 (vgl. Geschäftsbericht, S. 79) die vorbehaltlose Genehmigung der Jahresrechnung 2001. Buchführung und Jahres-rechnung sowie der Antrag über die Verwendung des Bilanzgewinns entsprechen schweizerischem Gesetz und den reglementarischen Vorschriften.


Gemäss Bericht vom 28. Februar 2002 des Konzernprüfers (vgl. Geschäftsbericht, S. 67) vermittelt die vorliegende konsolidierte Jahresrechnung 2001 ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage in Übereinstimmung mit den für Banken anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften und entspricht diese schweizerischem Recht. Es wird ebenfalls vorbehaltlos Genehmigung empfohlen.


Den Mitgliedern der Finanzkommission lag der Bericht der bankengesetzlichen Revisionsstelle an den Regierungsrat zuhanden des Landrates über die Prüfung der Jahres- und Konzernrechnung 2001 der Basellandschaftlichen Kantonalbank vom 25. März 2002 vor. Wie sich aus der Zusammenfassung dieses Berichts ergibt, liegen die im Stammhaus erzielten Renditen etwa auf dem Niveau vergleichbarer Kantonalbanken. Insgesamt resultierte ein gegenüber dem Vorjahr um 2.8% tieferer Jahresgewinn. Auf Konzernstufe ergeben sich mehrheitlich dieselben Beurteilungen wie im Stammhaus. Der Konzerngewinn war um 24.3% tiefer als das Vorjahresergebnis.


Zur Risikolage wird ausgeführt, dass die Risiken unter anderem mit den monatlichen Risk Reports in angemessener Weise überwacht werden. Die Risikosituation von Stammhaus und Konzern bewegt sich nach Beurteilung der Prüfer in einem geordneten und normalen Rahmen und die per 31.12.2001 gebildeten Wertberichtigungen und Rückstellungen reichen aus, um alle am Bilanzstichtag erkennbaren Risiken und Verpflichtungen abzudecken.



3. Fragen zu Stammhaus und Konzern

Die aktuellen Fragen der Finanzkommission befassten sich im wesentlichen mit dem Konzentrationsprozess im Bankensektor und dessen Auswirkungen, der Corporate Governance, dem Status der AAM, den leicht rückläufigen Rentabilitätskennzahlen und dem Niederlassungsnetz.



3.1 Konzentrationsprozess


Die BLKB bewegt sich in einem Gewerbe, das nach wie vor Strukturänderungen hin zur Konzentration unterworfen ist. Sie analysiert das entsprechende Änderungspotential und zieht daraus ihre Schluss-folgerungen. So hat sich bspw. in jüngster Zeit ins-besondere das e Banking, von dessen Möglichkeiten und Vorteilen heute jeder sechste Bankkunde Gebrauch macht, als richtige Investition zur rechten Zeit entpuppt.


Nicht unmittelbar mit dem nach wie vor im Gang befindlichen Konzentrationsprozess verbunden ist für die Bankvertreter die Frage der Rechtsform. Nach eigener Einschätzung ist die BLKB im Rechtskleid der selbständigen öffentlichrechtlichen Körperschaft durch-aus in der Lage, im Wettbewerb heute und auch morgen zu bestehen. Andere Rechtsformen wiesen gegenüber der geltenden keine Vorteile auf, welche eine Änderung geböten. In jedem Fall - also auch bei einer allfälligen Änderung der Rechtsform - soll der Kanton hauptsächlicher Träger der Kantonalbank bleiben und die Dominanz des Kantons unangetastet bleiben.



3.2 Corporate Governance


3.2.1 Im Bericht wird auf S. 10ff das Thema der Corporate Governance dargestellt. Als oberstes Organ wird der Bankrat in seiner Zuständigkeit für die strategische Oberleitung und Aufsicht dargestellt. Die (neu gegliederte) Geschäftsleitung, unterstützt durch die interne Kontrollstelle, führt das tägliche operative Geschäft. Unter dem Begriff "Compliance" wird in einem systematischen, unternehmensspezifisch aus-gestalteten Konzept im wesentlichen sichergestellt, dass die Bank


Weitere zentrale Bereiche im Zusammenhang mit der Corporate Governance sind das Risk Management auf Grundlage der vom Bankrat genehmigten Risikopolitik sowie Human Ressources. Drei Ausschüsse nehmen sich den Bereichen finanzielle Risiken auf Gesamt-bankstufe, Kredite und Sicherheit an. Im Bereich Human Ressources wird speziell auf die Zufriedenheit und Motivation der Mitarbeitenden Wert gelegt.


3.2.2 Eine wichtige Funktion in der Überwachung der Geschäftstätigkeit übernimmt die (externe) banken-gesetzliche Revisionsstelle (aktuell Ernst & Young AG). Im Zusammenhang mit der Tätigkeit der Revisionsstelle wird darauf hingewiesen, dass zwecks Verhinderung einer allfälligen "Betriebsblindheit" bereits heute ein periodischer Wechsel des Mandatsleiters (im Minimum im Rhythmus von sieben Jahren) vorgenommen wird. Dies entspricht auch modernen Forderungen der eid-genössischen Bankenkommission.


3.2.3 Zur Rolle der politischen Oberaufsichtsorgane wird aus Optik Kantonalbank darauf hingewiesen, dass ein ausgewogenes System der Checks and Balances und begründetes gegenseitiges Vertrauen wichtig sei.


Der Bereich Oberaufsicht ist Gegenstand der aktuellen Revisionsbestrebungen und generell Schwerpunkt im Zusammenhang mit der nicht nur für die BLKB geltenden sog. Agenturproblematik. Die Finanz-kommission ist in diesem Zusammenhang bestrebt, ihre Sichtweise ebenfalls zu definieren und in den hängigen Prozess einzubringen.



3.3 Atag Asset Management (AAM)


Der Zusammenschluss mit der AAM erfolgte mit der doppelten Zielsetzung der Erhöhung von Marktanteilen und einer Verbreiterung personeller Fachkompetenz. Nach Auffassung der Bankvertreter belegt die Perfomance, dass sich die AAM im schwierigen Umfeld des vergangenen Jahres gut zu behaupten vermochte und insgesamt die Vorgaben erreicht werden dürften. Nach der zusätzlichen Marktabdeckung mit Filialen in Aargau, Luzern und St. Gallen sowie dem Erwerb der Gräff Capital Management und der Atag PCS ist jetzt eine Phase der Konsolidierung und der prozess-orientierten Analyse der Nutzung von Synergien angesagt. Die Verbindung BLKB / AAM erweist sich für ein bestimmtes Kundensegment als interessant und kann der längerfristigen Kundenbindnung dienen.


Neben dem Stammhaus präsentiert sich die AAM aktuell wie folgt (s. auch Konsolidierungsschema S. 41 Jahresbericht):


Wie im letztjährigen Bericht der Finanzkommission (2001/086) bereits festgehalten fällt die Tochter-gesellschaft einer Kantonalbank nicht unter die Kantonsgarantie gemäss § 2 Abs. 2 Kantonalbankgesetz. Im Falle von Verlusten der AAM wären zur Deckung primär deren Eigenmittel heranzuziehen. Darüber hinaus besteht ein faktischer Beistandszwang des Stammhauses. Die Auswirkung von Verlusten auf die BLKB bestünde damit allenfalls in einer Reduktion der Dividende, nicht aber in einer Beanspruchung der Staatsgarantie.



3.4 Rentabilität


Gemäss Bericht steht einer Abnahme des Bruttogewinns pro Mitarbeitenden (-TCH 42) eine Zunahme des Geschäftsaufwandes pro Mitarbeitenden (+TCHF 25) gegenüber. Die damit verbundene Problematik geniesst die volle Aufmerksamkeit der Geschäftsleitung.


In Bezug auf die Personalpolitk wird betont, dass sich Banken in der Grössenordnung der BLKB eine "Stop-and-go"-Politik nicht leisten können. Qualifiziertes Fachpersonal lässt sich, einmal abgebaut, nur schwer wieder rekrutieren. Die BLKB setzt auf eine Stabilisierung des Personalkörpers verbunden mit einer restriktiven Ersatzpolitik, um die Personalkosten unter Kontrolle zu halten. Ähnlich wird im Bereich Sachkosten gehandelt, in welchem im Bau- und Informatiksektor diverse Vorleistungen erbracht wurden, deren Konsolidierung nun absehbar ist.


Während die Jahre 1998-2000 als starke Bankenjahre bezeichnet werden können, zeigte der Markteinbruch im Jahre 2001 zwangsläufig seinen Niederschalg in der Rentabilität. Aufgrund der zusätzlich zu erwartenden Erträge im Jahre 2002 wird erwartet, dass das Gleichgewicht zwischen Aufwand und Ertrag wieder hergestellt werden kann.



3.5 Niederlassungsnetz


In Bezug auf die Aussenstellen der Bank ("BLKB - Die Bank in Ihrer Nähe") wird darauf hingewiesen, dass es in kleineren Niederlassungen nicht mehr in jedem Fall möglich ist, die vorgeschriebenen Kontrollfunktionen zu gewährleisten. Dies hat im Sinne einer optimalen Nutzung der Synergien dazu geführt, dass bei einigen Niederlassungen die Administration in eine Filiale mit bestehender Infrastruktur ausgelagert wurde. Die selbständige Führung verblieb aber bei den betroffenen Niederlassungen. So wurden die Filialen Birsfelden und Allschwil in diesem Sinne neu den Niederlassungen Muttenz bzw. Binningen unterstellt.



4. Risk Management

Die Finanzkommission liess sich insbesondere über das Thema Risk Management informieren. Neben all-gemeinen Überlegungen, die auch im Jahresbericht wiedergegeben sind (S. 13), wurde speziell der Kreditbereich beleuchtet, welcher für eine Bank regelmässig das herausragende Risiko darstellt. Dabei wurden speziell die nachfolgenden Aspekte beleuchtet:



4.1 Kreditgewährung und -überwachung


Die Professionalität der Bank besteht darin, Kredite zu vergeben, aus denen keine Verluste resultieren bzw. auf diejenigen Geschäfte zu verzichten, die ein Verlustrisiko bergen. Letztere können nicht ganz verhindert werden, deren Anteil darf aber einen bestimmten Prozentsatz nicht übersteigen. Um Risiken bspw. im Zusammenhang mit Faktoren wie kon-junkturellen Bedingungen oder Managementwechseln frühzeitig zu erkennen, werden die kommerziellen Kredite jährlich, in kritischen Fällen halb- oder vierteljährlich, begleitet, analysiert und ggfs. mit entsprechenden Massnahmen sekundiert. Klumpen-risiken werden von vornherein ausgeschlossen.


Die zehn grössten Schuldner der BLKB zusammen erreichen gesamthaft ein risikogewichtetes Volumen von 2.5% des gesamten Kreditvolumens.



4.2 Betreuung von Problempositionen


Die BLKB erachtet es als Teil ihres volkswirt-schaftlichen Auftrages, bei in wirtschaftliche Schwierig-keiten geratenen KMU-Kunden in erster Linie Problem-lösungen anzustreben, welche sowohl für die Bank als auch für die Kundschaft tragbar sind.



4.3 Einzelwertberichtigungen


Seit fünf Jahren erfolgen im Zusammenhang mit den Krediten Rückstellungen nach klaren Vorgaben aufgrund eines Ratingsystems. Auf diese Weise können die erforderlichen Wertberichtigungen nahezu vollständig gestützt auf die getätigten Rückstellungen vorgenommen werden. Im Quervergleich mit den schweizerischen Kantonalbanken belegt die BLKB diesbezüglich einen Spitzenrang.


Gestützt auf diese Ausführungen ist die Finanzkommission überzeugt, dass die baselland-schaftliche Kantonalbank im Bereich Management der Kreditrisiken in äusserst professioneller Weise agiert und das gegebene Risikopotential verantwortungs-bewusst und souverän handhabt.



5. Antrag

Die Finanzkommission beantragt dem Landrat einstimmig, den Geschäftsbericht und die Jahresrechnung 2001 der Kantonalbank zu genehmigen.


Sie verbindet mit diesem Antrag den Dank an Personal, Geschäftsleitung und Bankrat für den im vergangenen Jahr geleisteten Einsatz.



Namens der Finanzkommission
Der Präsident: Roland Plattner-Steinmann



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