Vorlage an den Landrat


8. Vernehmlassungsergebnisse

Sowohl die Steuergesetzrevision 2002 als auch die Wiedereinführung des Kinderabzugs vom Steuerbetrag, die beide in je separaten Vorlagen in die Vernehmlassung geschickt wurden, haben insgesamt eine mehrheitliche Zustimmung erfahren. Dazu die zwei folgenden Übersichten:


8.1. Steuergesetzrevision 2002 - Übersicht






8.2. Wiedereinführung des Kinderabzugs vom Steuerbetrag - Übersicht




Zu ergänzen bleibt, dass seit 1. Januar 2001 der Kinderabzug durch einen Abzug vom Einkommen in der Höhe von Fr. 5'000.- pro Kind geltend gemacht werden kann. Bei der Festsetzung des Betrags von Fr. 5'000.- wurde damals darauf geachtet, dass im Vergleich zum früher geltenden Abzug von Fr. 400.- vom Steuerbetrag keine Familien mit Kindern schlechter gestellt werden. Die vom Regierungsrat nun vorgeschlagene Wiedereinführung des Kinderabzugs von Fr. 500.- vom Steuerbetrag stellt im Vergleich zum damaligen Kinderabzug von Fr. 400.- eine Erhöhung von 25% dar. In verschiedenen ablehnenden Vernehmlassungen wird hingegen festgehalten, dass durch die Einführung des Kinderabzugs von Fr. 500.- vom Steuerbetrag im Vergleich zur aktuell geltenden Abzugsregelung rund 3/4 aller Familien steuerlich mehr belastet würden. Zudem könne ein erneuter Wechsel des Kinderabzugssystems nicht im Sinne der formellen Steuerharmonisierung liegen, da zur Zeit in immerhin 25 Kantonen der Schweiz der Abzug vom Einkommen vorgenommen wird


Bezogen auf beide Vorlagen ergibt sich bei einer Gesamtbetrachtung eine Mehrheit aller Stellungnahmen für die vom Regierungsrat vorgeschlagenen Änderungen. Deshalb werden die beiden Vernehmlassungsentwürfe in einer einzigen Vorlage zusammengefasst , so wie es auch die SP in ihrer Stellungnahme beantragt hat. An den einzelnen Vorlagen wurden aufgrund der Vernehmlassungsergebnisse hingegen keine Abänderungen vorgenommen, mit folgender Ausnahme: Bei der neuen Begrenzung der Abzugsfähigkeit von freiwilligen Zuwendungen wurde eine Regelung eingefügt, wonach in begründeten Einzelfällen der Regierungsrat auf Gesuch hin von der gesetzlich vorgesehenen Limite von 10% abweichen kann.




9. Antrag


Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, der Änderung des Steuer- und Finanzgesetzes gemäss beiliegendem Entwurf zuzustimmen. Die Volksinitiative "Gerechte Steuern für Mieterinnen und Mieter" vom 6. April 1998 ist abzulehnen.


Folgende politische Vorstösse sind abzuschreiben:
- Motion Roland Laube (SP) vom 22. November 2001 ( 2001/283 )
- Postulat Peter Brunner (SD) vom 9. November 1992 ( 1992/249 )


Liestal, 19. März 2002


IM NAMEN DES REGIERUNGSRATES
der Präsident: Schmid
der 2. Landschreiber: Achermann



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