Vorlage an den Landrat
Geschäfte des Landrats || Parlament | Hinweise und Erklärungen |
Vorlage an den Landrat |
Titel: | Änderung des Steuer- und Finanzgesetzes vom 7. Februar 1974; Steuergesetzrevision 2002 | |
vom: | 19. März 2002 | |
Nr.: | 2002-085 | |
Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
8. Vernehmlassungsergebnisse
Sowohl die Steuergesetzrevision 2002 als auch die Wiedereinführung des Kinderabzugs vom Steuerbetrag, die beide in je separaten Vorlagen in die Vernehmlassung geschickt wurden, haben insgesamt eine mehrheitliche Zustimmung erfahren. Dazu die zwei folgenden Übersichten:
8.1. Steuergesetzrevision 2002 - Übersicht
Pro | Contra |
CVP; FDP; SD | (SP (1) ); SVP (2) ; EVP (3) |
HEV (5) ; Handelskammer beider Basel (6) | Mieterinnen- und Mieterverband (4) ; Gewerkschaftsbund (4) |
VBLG und alle nicht separat aufgeführten Gemeinden | Gemeinden Waldenburg, Seltisberg Gemeinde Aesch (nur gegen die Erhöhung der Eigenmietwerte) (7) |
Verband Gemeindesteuerpersonal | 4 verschiedene Organisationen für behinderte Menschen (8) |
JPMD (9) ; EKD; Frauenrat | VSD (10) |
- | (1) Die SP gibt ihre Zustimmung nur unter dem Vorbehalt , dass ein unabhängiges Expertengutachten die Verfassungsmässigkeit der neuen Lösung bestätigt, die Neuordnung beim Eigenmietwert nicht Bundesrecht widerspricht, und zudem eine Übergangslösung zugunsten der Mieter bis zur Inkraftsetzung der Neuordnung gefunden wird. |
- | (2) Die SVP lehnt jegliche Erhöhung der Eigenmietwerte ab. Zustimmung gibt sie jedoch zum neuen Selbstbehalt von 5% bei der Abzugsfähigkeit der Krankheitskosten. Bei der Begrenzung der Abzugsfähigkeit von freiwilligen Zuwendungen schlägt sie statt der 10% eine grosszügigere Obergrenze von 20% vor. |
- | (3) Die EVP lehnt eine Erhöhung der Eigenmietwerte ab. Auch spricht sie sich gegen eine obere Begrenzung des Spendenabzugs aus, weil gerade gemeinnützige Organisationen vielfach Aufgaben übernehmen würden, die sonst der Staat tragen müsste. Die finanziellen Zuwendungen sollen deshalb steuerlich nicht beschränkt werden. |
- | (4) Der Mieterverband bezeichnet die Vorlage zwar als einen Schritt in die richtige Richtung, bekräftigt aber auch seine bisherige Ansicht, dass der Mietkostenabzug aufgrund seiner eigenen Berechnungsart zu gering ausfalle; ferner plädiert er für eine rückwirkende Übergangslösung zugunsten der Mieter. Das Gleiche bringt der Gewerkschaftsbund vor. |
- | (5) Der Hauseigentümerverband steht der Vorlage zwar grundsätzlich postitiv gegenüber, empfindet die Anhebung der Eigenmietwerte um 12% aber als zu hoch bzw. als an der obersten Grenze liegend. |
- | (6) Die Handelskammer spricht sich gegen eine Begrenzung der freiwilligen Zuwendungen aus. |
- | (7) Von einzelnen Gemeinden wurde auch vorgebracht, dass eine Erhöhung der Eigenmietwerte nicht angebracht sei (Aesch und Waldenburg), oder dass die Frage des Systemwechsels auf Bundesebene abgewartet werden solle (Ettingen). Eine Gemeinde verzichtete ausdrücklich auf eine Stellungnahme (Niederdorf). |
- | (8) Verschiedene Organisationen für behinderte Menschen sprechen sich bei den abzugsfähigen Krankheits-, Unfall- und Invaliditätskosten entschieden gegen die Einführung eines Selbstbehalts von 5% aus. Auch plädieren sie für einen pauschalierten Abzug von eigenen Pflege- und Unterstützungsleistungen innerhalb der Familie (z.B. Betreuung durch den Ehegatten). Der Schweizerische Invalidenverband wünscht wie der Mieterverband einen höheren als den vorgeschlagenen Mietkostenabzug. |
- | (9) Die JPMD spricht sich gegen eine Begrenzung des Spendenabzugs aus, weil damit die finanzielle Unterstützung gemeinnütziger Organisationen gefährdet würde. |
- | (10) Die VSD lehnt eine Erhöhung der Eigenmietwerte ab, da dies der Wohneigentumsförderung zuwiderlaufe. |
8.2. Wiedereinführung des Kinderabzugs vom Steuerbetrag - Übersicht
Pro | Contra |
CVP (4) ; FDP; SP; SD | SVP (1) |
HEV; Mieterinnen- u. Mieterverband | VBLG und übrige Gemeinden (2) |
Grüne Baselland; Jungfreisinnige | Verband Gemeindesteuerpersonal (2) |
24 Gemeinden mit eigener Stellungnahme | 20 Gemeinden mit eigener Stellungnahme (3) |
(Handelskammer; Volkswirtschaftsbund) (5) | |
Gewerkschaftsbund | |
Schweiz. Invalidenverband | |
Seniorenverband NW |
- | (1) Die SVP ist gegen eine Rückgängigmachung der damaligen Änderung. Sie hält am neu eingeführten Kinderabzug vom Einkommen fest, da dies die mehrheitlich davon betroffene Mittelschicht begünstige. |
- | (2) Der Verband Basellandschaftlicher Gemeinden lehnt die Wiedereinführung des alten Kinderabzugs entschieden ab. Eine gründliche Analyse bringe hervor, dass gerade die finanziell schwächsten Familien kaum steuerlich entlastet würden - die Mehrheit aller Familien mit Kindern hingegen (rund 3/4) würden durch die vorgeschlagene Neuregelung steuerlich mehr belastet. Der Verband und die übrigen Gemeinden ohne eigene Stellungnahme stellen deshalb die damit verbundene Familienpolitik in Frage. Die gleiche Ansicht vertritt der Verband Gemeindesteuerpersonal. |
- | (3) Die Gemeinden mit eigener ablehnender Stellungnahme sprechen sich gegen die (Rück-) Änderung des harmonisierten Steuergesetzes aus. Ferner wird dort auch bemängelt, dass nur aus finanzpolitischen Motiven heraus eine solche Anpassung angestrebt werde, oder dass damit keine familienfreundliche Politik betrieben werde, weil die überwiegende Mehrheit der Familien vom aktuellen Kinderabzug vom steuerbaren Einkommen mehr profitiere. |
- | (4) Die CVP befürwortet zwar eine Rückkehr zum Kinderabzug vom Steuerbetrag, verlangt aber gleichzeitig eine Erhöhung auf Fr. 700.-. |
- | (5) Die Handelskammer beider Basel sowie der Basler Volkswirtschaftsbund empfinden die bisherige Lösung als für den Kanton sowie für gute Steuerzahler attraktiver. Sie opponieren jedoch unter dem sozialen Aspekt nicht gegen die vorgeschlagene Änderung. |
- | In einigen Stellungnahmen wird in grundsätzlicher Art das "Hin und Her" bei der Steuergesetzgebung bemängelt. Unter den befürwortenden Stellungnahmen wurde verschiedentlich auch gewünscht, eine Erhöhung auf Fr. 600.- pro Kind vorzunehmen. |
Zu ergänzen bleibt, dass seit 1. Januar 2001 der Kinderabzug durch einen Abzug vom Einkommen in der Höhe von Fr. 5'000.- pro Kind geltend gemacht werden kann. Bei der Festsetzung des Betrags von Fr. 5'000.- wurde damals darauf geachtet, dass im Vergleich zum früher geltenden Abzug von Fr. 400.- vom Steuerbetrag keine Familien mit Kindern schlechter gestellt werden. Die vom Regierungsrat nun vorgeschlagene Wiedereinführung des Kinderabzugs von Fr. 500.- vom Steuerbetrag stellt im Vergleich zum damaligen Kinderabzug von Fr. 400.- eine Erhöhung von 25% dar. In verschiedenen ablehnenden Vernehmlassungen wird hingegen festgehalten, dass durch die Einführung des Kinderabzugs von Fr. 500.- vom Steuerbetrag im Vergleich zur aktuell geltenden Abzugsregelung rund 3/4 aller Familien steuerlich mehr belastet würden. Zudem könne ein erneuter Wechsel des Kinderabzugssystems nicht im Sinne der formellen Steuerharmonisierung liegen, da zur Zeit in immerhin 25 Kantonen der Schweiz der Abzug vom Einkommen vorgenommen wird
Bezogen auf beide Vorlagen ergibt sich bei einer Gesamtbetrachtung eine Mehrheit aller Stellungnahmen für die vom Regierungsrat vorgeschlagenen Änderungen. Deshalb werden die beiden Vernehmlassungsentwürfe in einer einzigen Vorlage zusammengefasst , so wie es auch die SP in ihrer Stellungnahme beantragt hat. An den einzelnen Vorlagen wurden aufgrund der Vernehmlassungsergebnisse hingegen keine Abänderungen vorgenommen, mit folgender Ausnahme: Bei der neuen Begrenzung der Abzugsfähigkeit von freiwilligen Zuwendungen wurde eine Regelung eingefügt, wonach in begründeten Einzelfällen der Regierungsrat auf Gesuch hin von der gesetzlich vorgesehenen Limite von 10% abweichen kann.
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, der Änderung des Steuer- und Finanzgesetzes gemäss beiliegendem Entwurf zuzustimmen. Die Volksinitiative "Gerechte Steuern für Mieterinnen und Mieter" vom 6. April 1998 ist abzulehnen.
Folgende politische Vorstösse sind abzuschreiben:
- Motion Roland Laube (SP) vom 22. November 2001 (
2001/283
)
- Postulat Peter Brunner (SD) vom 9. November 1992 (
1992/249
)
Liestal, 19. März 2002
IM NAMEN DES REGIERUNGSRATES
der Präsident: Schmid
der 2. Landschreiber: Achermann
Back to Top