Vorlage an den Landrat


5. Beschränkung der Abzugsfähigkeit von freiwilligen Zuwendungen

In eine ähnliche Stossrichtung wie bei den vorstehend erwähnten Krankheits-, Unfall- und Invaliditätskosten geht es bei den freiwilligen Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen sowie an solche mit öffentlichen Zwecken. Hier sind jedoch die berechneten Steuerausfälle für den Kanton mit rund Fr. 1 Mio. pro Jahr weitaus geringer. Trotzdem sollte auch aus Gründen der Vereinfachung und Veranlagungsökonomie die Bundessteuerlösung gewählt werden, indem Zuwendungen unter Fr. 100.- pro Jahr und solche über 10% des Reineinkommens nicht abgezogen werden können. Das Steuerharmonisierungsrecht räumt den Kantonen ein, solche Abzüge " bis zu einem nach kantonalem Recht bestimmten Ausmass " zuzulassen.


Im vorgeschlagenen Gesetzesentwurf wurde aber auch die Möglichkeit vorgesehen, dass in begründeten Einzelfällen der Regierungsrat auf Gesuch hin diese Limite von 10% nach oben öffnen kann, sodass die Abzugsfähigkeit von freiwilligen Zuwendungen auch über 10% des Reineinkommens erhalten bleibt. Es wird dabei vor allem an Zuwendungen gedacht, die auch im Kantonsinteresse liegen. Ein Rechtsanspruch auf eine derartige erweiterte Abzugsfähigkeit besteht jedoch nicht.




6. Ausblick auf die neue Ehe- und Familienbesteuerung


Im aktuellen Zeitpunkt zeichnet sich auf Bundesebene eine Verzögerung der zukünftigen Ehegatten- und Familienbesteuerung ab. Der Nationalrat hat dem neuen Steuerpaket bekanntlich bereits zugestimmt. Die ständerätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben macht jedoch ihren Entscheid noch von zusätzlichen Abklärungen abhängig. Die kantonale Steuerverwaltung hat mit dem vorgeschlagenen Modell des Teilsplittings mit einem Faktor 1,9 (Gesamteinkommen beider Ehegatten zum Steuersatz eines Einkommens geteilt durch 1,9), wie es derzeit für die direkte Bundessteuer vorgeschlagen wird, so weit überhaupt möglich bereits grobe Hochrechnungen über die damit verbundenen Steuerfolgen gemacht. Dabei zeigte es sich, dass die Belastungsunterschiede und die ausgleichenden Korrekturmassnahmen umfassende Neuberechnungen nötig machen. Zudem ist die Bundeslösung, die von den Kantonen inskünftig umgesetzt werden müsste, noch nicht beschlossen. Ein Zuwarten in dieser Sache ist auch aus diesem Grund noch nötig.



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