2002-84 (1)
Protokoll der Landratssitzung vom 12. September 2002 |
Nr. 1671
31 2002/043
Verfahrenspostulat von Roland Laube vom 7. Februar 2002: Änderung der Reihenfolge der Traktanden
Landratspräsidentin
Ursula Jäggi
erklärt, dass das Büro dem Landrat mit 5:2 Stimmen beantragt, das Verfahrenspostulat betreffend die Änderung der Reihenfolge der Traktanden abzulehnen. Im Verfahrenspostulat wird richtigerweise festgestellt, dass das Landratspräsidium bei unvorhergesehenen Abwesenheiten von Regierungsräten/-rätinnen oder Landratsmitgliedern jeweils Umstellungen in der Traktandenliste vorgenommen oder vorgeschlagen hat, was vom Rat manchmal stillschweigend, manchmal aber auch mit etwas Murren genehmigt wurde. Solch präsidiale Umstellungen aufgrund höherer Gewalt seien im Organisationsgesetz tatsächlich nicht vorgesehen, sie widersprächen aber auch nicht dem Sinn und Zweck von § 75 Abs. 1. Sollte nun die Meinung vorherrschen, die bisherige unformalistische Praxis müsste im Organisationsgesetz explizit geregelt werden, könnte der § 75 folgendermassen abgeändert werden:
"In zwingenden Fällen kann der Landratspräsident beziehungsweise die Landratspräsidentin am Sitzungstag eine Änderung der Reihenfolge der Traktandenliste anordnen."
Das Büro beantragt das Verfahrenspostulat abzulehnen, weil eine bewährte Regelung, die im Interesse eines effizienten Ratsbetriebes vor 14 Jahren eingeführt wurde und die sich als sehr nützlich erwiesen hat, nicht einfach ausgeebnet werden sollte.
Roland Laube
ist sich im Klaren darüber, dass er mit seinem Verfahrenspostulat an den Grundfesten des Staatswesens rüttelt, was aber auch für andere Geschäfte gelte. Sein Anliegen ist es, dass die Geschäftsordnung eine verbindliche Grundlage für die Arbeit im Landrat darstellt, zurecht würden denn auch die Landratspräsidien hin und wieder auf diese Geschäftsordnung verweisen um die Landräte wieder auf den richtigen Pfad zu bringen. Deshalb sei es auch aus didaktischen Gründen nicht sinnvoll, wenn die Landratspräsidentin, wie z.B. am heutigen Morgen, praktisch gezwungen sei sich über die Geschäftsordnung hinwegzusetzen. Um dies künftig zu verhindern bittet er um Zustimmung zu seinem Vorstoss.
Roland Laube hat die schriftliche Begründung des Büros zur Kenntnis genommen. Offenbar habe das Büro davor Angst, dass es jeweils längere Diskussionen um die Reihenfolge der Traktandenliste geben würde. Um dem Rechnung zu tragen, aber trotzdem eine gültige Regelung zu erhalten, erklärt sich Roland Laube bereit, sein Verfahrenspostulat entsprechend dem von der Landratspräsidentin vorgelesenen Änderungsvorschlag abzuändern, gemäss der Formulierung, die auch im Protokoll des Büros steht.
Ernst Thöni
hält sich kurz und erläutert, dass er, obwohl die geltende Regelung aus dem letzten Jahrhundert stamme, eigentlich empfehlen wollte, das Postulat nicht zu überweisen. Er habe es noch erlebt, wie kurz nach der Einführung der neuen Regelung am Morgen jeweils trotzdem über die Reihenfolge der Traktandenliste diskutiert wurde. Das wolle man sicher nicht mehr. Aber der vorgeschlagenen Formulierung kann die FDP-Fraktion, auch in Anbetracht der Tatsache, dass man sich damit auf einer gesetzlichen Basis bewege, zustimmen.
Bruno Steiger
erklärt, die SD-Fraktion habe Verständnis für das Anliegen von Roland Laube. Es richte sich nicht gegen die Regierungsräte. Es falle diesen aber wohl kein Zacken aus der Krone, wenn sie etwas darauf achten würden, wann welche Geschäfte behandelt werden und sie anwesend sein sollten. So müssten nicht zu viele unvorhergesehene Änderungen der Traktandenliste vorgenommen werden. In diesem Sinne stimmt die SD-Fraktion dem Verfahrenspostulat von Roland Laube zu.
Landratspräsidentin
Ursula Jäggi
stellt fest, dass der Postulant bereit ist, sein Postulat abzuändern, sofern § 75 Abs. 1 des Geschäftsorganisationsgesetzes neu wie folgt lautet:
"In zwingenden Fällen kann der Landratspräsident beziehungsweise die Landratspräsidentin am Sitzungstag eine Änderung der Reihenfolge der Traktandenliste anordnen."
://: Das Verfahrenspostulat 2002/043 wird modifiziert überwiesen.
Für das Protokoll:
Seline Keiser, Landeskanzlei
Nr. 1672
32 2002/082
Verfahrenspostulat der FDP-Fraktion vom 14. März 2002: ParlamentarierInnenschulung über die Wirkungsorientierte Verwaltungsführung (WoV) Abschreibung zufolge Rückzugs
Landratspräsidentin Ursula Jäggi erklärt, dass das Verfahrenspostulat der FDP-Fraktion infolge Rückzugs abgeschrieben werden kann.
://: Das Verfahrenspostulat 2002/082 wird zurückgezogen.
Für das Protokoll:
Seline Keiser, Landeskanzlei
Nr. 1673
33 2002/084
Verfahrenspostulat von Olivier Rüegsegger vom 14. März 2002: Untersuchung der Vorfälle im Zusammenhang mit dem Deponiebericht durch die Geschäftsprüfungskommission
Landratspräsidentin Ursula Jäggi führt aus, dass der Postulant das Postulat mit einer Erklärung zurückziehen wolle.
Olivier Rüegsegger erklärt, er habe dieses Postulat eingereicht, weil er den dringenden und nicht ganz unbegründeten Verdacht hatte, dass im Zusammenhang mit der Untersuchung von Deponien in Muttenz die Aufsichtsbehörde, nämlich das Amt für Umweltschutz und Energie, die Untersuchungen nicht mehr unabhängig beaufsichtigen konnte. Er wollte, dass die GPK dem nachgeht und allfällige Schlüsse für die weitere Untersuchungsperiode daraus hätte ziehen können. Gleichzeitig mit der Einreichung des Postulats habe nun aber das AUE seine Schlüsse aus der ersten Untersuchungsperiode gezogen, zusammen mit der Gemeinde Muttenz eine neue Projektorganisation vorgestellt und sich in seine Aufsichtsfunktion zurückgezogen. Das Postulat habe somit sein Ziel erreicht bevor es überwiesen wurde. Die neuen Strukturen ermöglichen eine unabhängige Aufsichtsfunktion. Ob diese auch greifen, werde man nach Abschluss der nächsten Periode sehen. Olivier Rüegsegger zieht sein Postulat zurück.
://: Das Verfahrenspostulat 2002/084wird zurückgezogen.
Für das Protokoll:
Seline Keiser, Landeskanzlei
Nr. 1674
34 2002/056
Verfahrenspostulat von Ruedi Brassel vom 28. Februar 2002: Elektronisches Abstimmungsverfahren
Landratspräsidentin Ursula Jäggi teilt mit, dass das Büro nach Abwägung der Vor- und Nachteile einer elektronischen Abstimmungsanlage mit 4:3 Stimmen beschlossen hat, dem Landrat zu beantragen, dieses Verfahrenspostulat abzulehnen. Das Hochbauamt unterbreitete dem Büro einen Kostenvoranschlag für eine elektronische Abstimmungsanlage, welcher sich auf Investitionskosten in der Höhe von Fr. 600'000.-- beziffert.
Ruedi Brassel führt aus, dass wohl alle Anwesenden schon einmal Unklarheiten bei Abstimmungen erlebt haben. Es habe zum Teil merkwürdige Vorgänge geben, so hätten z.B. bei Wiederholung eines Abstimmungsganges infolge Unklarheiten einzelne Personen anders gestimmt als beim ersten Durchgang, ein Vorgehen, das er persönlich besonders stossend finde. Solche Begebenheiten dürften nicht vorkommen, da das Parlament sich selbst ernst nehmen müsse und ernst genommen werden soll. Es müsse Klarheit über den Verlauf des Abstimmungsprozederes bestehen, darüber, wie ausgezählt wird. Allfällige Munkeleien darüber, dass nicht korrekt ausgezählt wurde, seien wenig hilfreiche Beiträge zum parlamentarischen Betrieb.
Aufgrund der Erfahrungen, die andernorts gemacht wurden, ist Ruedi Brassel der Ansicht, dass ein elektronisches Abstimmungsverfahren ein probates Mittel darstelle, in das zu investieren sich lohne. Die Sicherheit, Klarheit und Transparenz der Landratsentscheidungen gewinne damit und das Prozedere könne vereinfacht werden. Die Alternative sei die Abstimmung unter Namensaufruf, ein kompliziertes und langwieriges Verfahren, das ab und zu notwendig werden könne. Mit dem elektronischen Abstimmungsverfahren hätte man jede Abstimmung als namentliche Abstimmung gesichert. Zudem gäbe es den Wählern und Wählerinnen sowie den am Parlamentsbetrieb interessierten Leuten die Möglichkeit, sich das Verhalten der Landräte anzusehen, ein Aspekt, der zur Überlegung anrege, was dem Landrat die demokratische Kultur Wert ist. Das Büro habe nun infolge des Einreichens des Verfahrenspostulats einen Kostenvoranschlag einholen lassen. Dieser hat primär eine Abschreckungswirkung, denn Fr. 600'000.-- ist ein hoher Betrag. Das Postulat fordert lediglich eine Vorlage, in der geprüft wird, was ein elektronisches Abstimmungsverfahren bringt und wie sich dies allenfalls gestalten könnte. Mit der Einholung einer Richtofferte sei diese Prüfung nicht erfolgt. Wer nun diesem Postulat zustimmt, sagt nicht ja oder nein zu den Fr. 600'000.--. Erst die geforderte Vorlage kann Grundlage für einen Entscheid über das elektronische Abstimmungsverfahren durch den Landrat sein.
Ruedi Brassel macht beliebt, das Verfahrenspostulat zu überweisen, damit man nicht lediglich aufgrund einer Zahl entscheidet, sondern auf einer gesicherten Grundlage.
Paul Schär weist darauf hin, dass nicht einmal die jetzigen elektrischen Einrichtungen im Landratssaal funktionierten, aber doch der gesunde Menschenverstand. Die FDP-Fraktion erachte die Investition als zu teuer und weder wünschbar noch notwendig. Man habe eine gute Kultur im Landrat und die ein-, zweimal, als es in seiner bisherigen Zeit als Landrat Probleme gab, habe man die immer lösen können. Sollte dies nicht mehr möglich sein, fehle es auch an der guten Kultur. Man wolle mit einfachen und klaren Mitteln führen. Die FDP-Fraktion ist klar gegen dieses Verfahrenspostulat.
Patrizia Bognar weist darauf hin, dass, trotz der laut ihres Vorredners herrschenden guten Kultur, das Thema jedes Jahr wieder auf dem Tisch liege. Es sei noch gar nicht so lange her, da habe man von Fr. 350'000.-- bis Fr. 400'000.-- gesprochen, nun sei man bereits bei Fr. 600'000.--. Vielleicht diskutiere man in ein paar Jahren wieder - denn dieses Thema werde trotz guter Kultur wohl immer vorhanden sein - und dann sei man bei 6 Nullen angelangt. Sie hat als Zählerin die Erfahrung gemacht, dass immer die Partei, welche verliert, den Vorwurf erhebt, es sei nicht korrekt gezählt worden. Daher sei sie eine Befürworterin der elektronischen Anlage. Die CVP/EVP-Fraktion, etwas erschrocken über den Betrag von Fr. 600'000.--, ist durchzogen in dem Sinne, dass einige das Projekt unterstützen und andere, die vielleicht früher dafür waren, nicht. Wenn man das Thema erledigt haben wolle, müsse man das Verfahrenspostulat nun unterstützen.
Esther Maag äussert namens der Grünen Fraktion ihr Erstaunen darüber, dass diskutiert wird, ob geprüft und berichtet werden soll, während gleichzeitig schon eine Prüfung und ein Bericht des Büros vorliegen, mit einer Zahl, bei der man denkt: So viel ausgeben im jetzigen Moment? Die Frage dürfe nicht allein an der Zahl oder den Ausgaben festgemacht werden, sicher könnten noch günstigere Offerten eingeholt werden. Zum einen hat es in der Vergangenheit problematische Fälle gegeben, die unklar waren; allerdings betreffe dies das Technische. Zum anderen wäre aber die Grüne Fraktion nun daran interessiert, dass gleichzeitig eine Offenlegung der Abstimmungsresultate geprüft würde. Diese Angaben auf dem Internet würden transparent machen, wer wo was gestimmt hat. Dies wäre interessant für die Leute und machbar mit einem elektronischen Abstimmungsverfahren. Die Grüne Fraktion ist absolut dafür, dass ein elektronisches Abstimmungsverfahren geprüft und darüber berichtet wird, aber gleichzeitig soll im Sinne einer Ausweitung des Verfahrenspostulats auch der eben gemachte Vorschlag geprüft und darüber berichtet werden, denn dieser führe zu einer Qualitätsverbesserung im Sinne der Transparenz den Leuten gegenüber.
Roland Bächtold ist persönlich gegen eine Überweisung des Verfahrenspostulats, denn seiner Meinung nach herrscht eine gute Kultur im Landrat und wenn man das Verfahren beibehalte, wie es bereits seit 150 Jahren laufe, sei der persönliche Kontakt eher gegeben als wenn alles auf elektronischem Weg geschehe. Eine Überweisung sei vielleicht zu einem späteren Zeitpunkt möglich. Man müsse allerdings nicht alles so machen wie die ganz Grossen, wenn es im Nationalratsaal elektronisch geht, müsse das im Landratssaal nicht auch unbedingt sein. Man rede immer von den Kantonsfinanzen, weshalb er es für verfrüht halte, etwas, das so viel Geld kostet, auch nur zu prüfen.
Dieter Völlmin ist der Meinung, dass, wenn man unter guter Kultur saubere Abstimmungen verstehe, einige der Vorrednerinnen und Vorredner dieses Jahr schon einige Male nicht anwesend gewesen seien. Es habe Anfang des Jahres im Vorfeld dieses Vorstosses zum Teil unwürdige Abstimmungen gegeben, was auch alle wüssten. Es sei nicht seriös und einem kantonalen Parlament nicht würdig, wenn aufgrund eines knappen Abstimmungsergebnisses behauptet wird, es sei nicht korrekt gezählt worden, was zu einer gewissen Unruhe führt, woraufhin eine Wiederholung der Abstimmung angeordnet wird. Zwischenzeitlich betreten Landräte erneut den Saal, wodurch die Karten für die Wiederholungsabstimmung sowieso ganz neu gemischt würden. Ein elektronisches Abstimmungsverfahren sei die einzige Möglichkeit, solche Vorfälle zu verhindern. Ob es transparenter ist, ist eine nächste Frage. Man sei es sich unter den Spielregeln der Demokratie, die sich durch möglichst sauber gefällte Mehrheitsentscheide definiere, schuldig, seriös abzuklären, was eine solche Anlage kosten würde und welche Folgen für die Arbeit des Landrats sie hätte. Er bittet um Überweisung des Verfahrenspostulats, allerdings weiss er nicht, ob dies namens der SVP-Fraktion gilt.
Peter Tobler erinnert an das Theater, das man jeweils mit der Lautsprecheranlage gehabt habe und äussert daher eine gewisse Skepsis betreffend einer absolut korrekten Anzeigetafel. Er bittet, das Postulat abzulehnen und stattdessen die Energie darauf zu verwenden, die Abstimmungsverfahren relativ diszipliniert durchzuführen. Ruedi Brassel argumentiere, dass manche Räte zuerst so und dann anders stimmten. Dies könne durch ein elektronisches Abstimmungsverfahren nicht verhindert werden. Das sehe man beim Nationalrat, der obwohl er ein elektronisches Abstimmungsverfahren hat, manchmal eine Abstimmung wiederholen müsse. Es sei nicht verboten, dass ein Landrat sich zwischen zwei Abstimmungsgängen eines besseren besinnt und sich umentscheidet. Schliesslich stimmen die Landräte ohne Instruktionen. Neben der Ablehnung des Postulats führt Peter Tobler aus, dass er den Vorschlag von Esther Maag betreffend Transparenz bei den Landratsabstimmungen überhaupt nicht unterstützen kann, wobei er seine Verwunderung darüber äussert, dass dieser Vorschlag von einer Partei komme, die den Datenschutz als eines der prioritären Grundrechte des Menschen betrachte.
Ruedi Brassel stellt fest, dass im "Steinzeit-Baselbiet" offenbar nicht möglich sein wird, was andernorts keine Probleme verursacht, nämlich funktionierende elektronische Abstimmungsverfahren einzurichten. Er sehe auch nicht ein, weshalb man ein solches Verfahren nicht seriös evaluieren und die Einführung prüfen wolle. Darum geht es im Verfahrenspostulat. Die Abklärungen des Büros seien nicht ausreichend.
An Peter Tobler gerichtet erklärt Ruedi Brassel, dass es doch wohl nicht der Normalfall sei, dass ein Landrat zwischen dem ersten und dem zweiten Abstimmungsgang sein Damaskuserlebnis habe und vom Saulus zum Paulus werde. Dies sei nicht der Normalfall einer demokratischen Willensbildung. Vollends für verfehlt halte er es schliesslich, wenn man Datenschutz verlange für das Abstimmungsverhalten für vom Volk gewählte Parlamentarier und Parlamentarierinnen. Es sei geradewegs ein demokratisches "must", die individuellen Entscheide der Landräte dem Volk gegenüber transparent zu machen.
Roland Laube versteht das Misstrauen von Paul Schär und Peter Tobler in das Gewerbe nicht. Er hat vollstes Vertrauen, dass das Gewerbe es schafft, eine funktionierende Anlage zu installieren.
Esther Maag erwidert gegenüber Peter Tobler, dass es für sie nicht eine Frage des Datenschutzes, sondern der Demokratie sei. Sie steht zu ihrer Meinung nicht nur innerhalb des Landrats, sondern auch gegenüber den Leuten.
Madeleine Göschke bezieht sich ebenfalls auf das Votum von Peter Tobler und führt aus, dass all diejenigen Daten geschützt sind, die privater Natur sind und wo ein Landrat sich nicht stellvertretend für die Wähler äussert. Sie findet es überlegenswert, dass die Leute erfahren sollen, wie die einzelnen Landräte gestimmt haben. Denn in den Berichterstattungen der Medien seien nie alle Landräte aufgeführt.
Eva Chappuis fragt, wie die Leute auf der Strasse wissen sollen, wer wie abstimmt, wenn sie selbst es manchmal nicht wisse. Ein elektronisches Abstimmungsverfahren würde auch zur Transparenz innerhalb des Parlaments beigetragen.
Peter Tobler entschuldigt sich für seine Bemerkung, die offenbar eine demokratische Grundempörung ausgelöst habe. Von ihm dürften alle alles wissen.
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor und Ursula Jäggi lässt somit über das Verfahrenspostulat 2002/056 abstimmen..
://: Das Verfahrenspostulat 2002/056 wird mit 36:31 Stimmen überwiesen.
Landratspräsidentin Ursula Jäggi schliesst die Sitzung um 15.20 Uhr und erklärt, dass um 15.30 Uhr die Orientierung der FHBB beginnt.
Für das Protokoll:
Seline Keiser, Landeskanzlei
Die nächste Landratssitzung findet statt am 19. September 2002
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