2002-83

Disziplinarverfahren nach § 59 bis62 laut Personalgesetz


Bekanntlich hat Silvan Ulrich ein Mandat für eine ukrainische Firma übernommen, welche am Internet Fotos von nackten Kindern anbietet. Die Verletzung der Sorgfaltspflicht ist das mindeste, was sich Herr Ulrich vorwerfen lassen muss. Dies allein genügt, um ihn als Richter zu disqualifizieren. An der Integrität einer Richterpersönlichkeit dürfen keinerlei Zweifel bestehen.


Die bisherigen Berichte in den Medien, einschliesslich der Äusserungen des betroffenen Richter Ulrichs, bestärken uns in der Forderung nach seinem Rücktritt.


Wir bitten den Landrat ein Disziplinarverfahren gegen den Richter Silvan Ulrich einzuleiten. (Disziplinarverfahren nach § 59 bis 62 laut Personalgesetz)



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