2002-73
Parlamentarischer Vorstoss |
Titel:
|
Postulat von Roland Plattner: Spitex wie weiter?
|
|
Autor/in:
|
Roland Plattner, SP (Abt, Aeschlimann, Brassel, Chappuis, Fuchs, Halder, Hilber, Jäggi, Joset, Meschberger, Münger, Nussbaumer, Plattner, Portmann, Rudin Christoph, Rudin Karl, Schmied, Stöcklin, Wüthrich und Ziegler)
|
|
Eingereicht am:
|
14. März 2002
|
|
Nr.:
|
2002-073
|
|
Diese und andere Tendenzen stellen vielfältige Herausforderungen an das Individuum, Familie, Gesellschaft und Politik. Besonders herausgegriffen sei hier die spitalexterne Kranken- und Hauspflege, die gemäss kantonalem Recht nach dem Prinzip der Subsidiarität primär den Gemeinden überbunden ist und von diesen in der Regel privaten örtlichen Organisationen anvertraut wird. Die Spitex bewegt sich in einem starken Wachstumsmarkt. In der gesamten Palette des Gesundheitswesens nimmt sie einen wichtigen und in ihrer Bedeutung inskünftig stark zunehmenden Anteil ein.
Landauf und landab stellen sich den (ex lege) gemeinnützigen Spitexorganisationen allerdings erhebliche Finanzierungsprobleme, bewirkt die Ertragsstruktur (Einnahmen aus den Pflegeleistungen und hauswirtschaftlichen Leistungen, Verkauf und Vermietung, Mahlzeitendienst etc. / ordentliche und ausserordentliche Gemeindebeiträge, Bundesbeiträge nach AHV-G, Mitgliederbeiträge, Spenden und sonstige freiwillige Zuwendungen Dritter) Defizite in den laufenden Rechnungen. Über kurz oder lang kommt es zur Erschöpfung der eigenen Mittel und damit zu Liquiditätsproblemen. Dies selbst dann, wenn die Möglichkeiten zur Optimierung der Betriebe (Abbau von Overhead, Vermeidung von allfälligen Doppelspurigkeiten, aufgabengerechte Personaldisposition) und zur Ertragssteigerung (bspw. im Bereich der frei gestaltbaren Tarife bei der Hauspflege, Wegpauschale, Vermietung von Krankenutensilien) weitgehend ausgereizt sind. Ggfs. sind, wie das in jüngerer Zeit erfolgt ist, Situationen zu erkennen und zu nutzen, in welchen Betriebs-Fusionen zweckmässig sind.
Die Politik muss sich dieser Problematik annehmen, nicht zuletzt auch im Hinblick auf den sich mit dem neuen Finanzausgleich des Bundes abzeichnenden Wegfall der Bundessubventionen aus der AHV-Kasse, heute einem beachtlichen Beitrag an die Personalkosten. Hier wird zu entscheiden sein, wie und durch wen der entstehenden Verbreiterung der Finanzierungslücke begegnet werden kann/soll.
Es stellt sich aus der Optik des Kantons die Frage, ob nicht geeignete Funktionen (Personalwesen, Rechnungswesen, Einkauf) vermehrt zentralisiert werden sollen (regional, kantonal) und die (historisch begründete) Vereinsstruktur als Trägerschaft überdacht werden muss. Eine allfällige mittelfristige Übernahme der strategischen und operativen Führung der Spitex durch die Gemeindebehörden im Rahmen der anstehenden Änderungen aufgrund des neuen Finanzausgleichs des Bundes - mit Konsequenzen im innerkantonalen Finanzausgleich - sollte von einer vorausblickenden Politik bereits heute angedacht werden.
Im Sinne des Subsidiaritätsprinzipes ist die kommunale zweifellos die für die Aufgabenerfüllung geeignete politische Ebene. Dem Verbund bzw. der Vernetzung mit den stationären und ambulanten Dienstleistern im Gesundheitswesen und der Betagtenpflege ist allerdings grösste Beachtung zu schenken. Die Gemeinden müssen hier von der übergeordneten kantonalen Ebene in geeigneter Weise unterstützt werden (Koordination, evtl. Zentralisierung von Teilaufgaben).
Die geltende Spitexgesetzgebung reagierte 1996 auf die ausgangs der 80-er und zu Beginn der 90-er Jahre eingetretene Situation. Die Dynamik der Entwicklung im Bereich der spitalexternen Pflege zu Hause sollte zum heutigen Zeitpunkt gründlich analysiert und soweit antizipiert werden, dass die erforderlichen Kurs-Korrekturen ohne Verzug und nachhaltig an die Hand genommen werden können.
Der Regierungsrat wird gestützt auf § 35 Landratsgesetz eingeladen, zu prüfen sowie darüber zu berichten und Antrag zu stellen, ob bzw. inwiefern das kantonale Spitexgesetz in Bezug auf die Aufgaben der Gemeinden bzw. dessen Handhabung in Bezug auf zentrale Aufgaben des Kantons zu ändern ist. In diese Prüfung sind insbesondere
-
|
die Spitexaufgabenverordnung und -ausbildungsverordnung mit einzubeziehen
|
-
|
der Vernetzung unter den Anbietern im Gesundheitswesen und der Betagtenpflege besonders Rechnung zu tragen und
|
-
|
die Leistungsfinanzierung durch die Krankenversicherer zu hinterfragen
|
-
|
die Szenarien nach einem Wegfall der Bundessubventionen (neuer Finanzausgleich des Bundes (NFA)) darzustellen und zu bewerten.
|
Back to Top