2002-70
Parlamentarischer Vorstoss |
Titel:
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Motion von Remo Franz: Für eine Begrenzung der Staatseinnahmen über Bussengelder
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Autor/in:
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Remo Franz, CVP
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Eingereicht am:
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14. März 2002
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Nr.:
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2002-070
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Seit einigen wenigen Jahren betreibt der Kanton Basel-Landschaft - durch einzelne Gemeinden unterstützt - eine beispiellose Jagd auf Automobilisten und knöpft ihnen hohe Bussengelder ab. Gegen offensichtliche Missachtung der Geschwindigkeitsbegrenzungen ist nichts einzuwenden, allerdings gibt es vernünftigere Standorte für Messungen - und weniger vernünftige. Weniger vernünftig sind Standorte, bei denen weder unmittelbare Gefahren noch Lärmimmissionen bestehen. Sehr vernünftig sind Standorte, in deren Nähe sich ein heikles Verkehrsgeschehen abwickelt und bei denen insbesondere schwächere Verkehrsteilnehmer in Gefahr sind. Mobile Polizeistreifen sind zudem heute in der Lage, gezielt gegen Raser vorzugehen.
Zu denken gibt allerdings die Tatsache, dass die Polizei ihre Einnahmen-Budgets jedes Jahr massiv erhöht und auf diese Weise in der Lage ist, bedeutende Geldsummen für die Verwaltung hereinzuspielen. Hier stellt sich die Frage, ob eine solche wunderbare Bussenvermehrung dem haushälterischen Umgang mit Geldern und einer effizienten Aufgabenerfüllung noch dient. Ferner, wohin überschüssige Gelder wandern, und ob es grundsätzlich richtig ist, dass die Justiz- Polizei- und Militärdirektion steigende Personalaufwendungen auf diese Weise verbergen kann.
Im Jahre 1998 sind noch rund 3,4 Millionen Franken an Bussengeldern durch die Polizei eingenommen worden, 1999 waren es 4,8 Millionen, im Jahre 2000 bereits 6,9 Millionen. Im Budget 2001 sind 10,9 Millionen vorgesehen. Für 2002 aber bereits 13,5 Millionen Franken. Das ist Steigerung um 280 Prozent innerhalb von nur vier Jahren!
Gleichzeitig sind die Löhne der Polizei in dieser Zeit (von Rechnung 1998 bis Budget 2002) von 38,1 Mio. auf 46,8 Mio. angewachsen. Das ist ein Zuwachs von 23 Prozent. Dieses Spiel mit den produktiven Beamten könnte in letzter Konsequenz bedeuten, dass wir eines Tages die gesamten Steuereinnahmen über Bussengelder beschaffen.
Ohne einer Verwilderung im Strassenverkehr das Wort zu reden und in Anerkennung der diesbezüglich schwierigen Aufgabe für die Polizei meine ich, dass ein Schlusspunkt unter eine Entwicklung gesetzt werden muss, die ausser Kontrolle zu geraten scheint.
Aus diesem Grunde beauftrage ich die Regierung, das Finanzhaushaltsgesetz und/oder eine andere geeignete Grundlage mit folgender - im Sinne von § 8 (Finanzausgleich) des Gesetzes über die Aufgabenverteilung zu organisierenden - Regelung zu versehen-.
Jährliche Mehrerträge aus Bussen (Konto 437.00), die gesamthaft über 10 Millionen Franken liegen, werden zusätzlich in den Finanzausgleich zu Gunsten der Gemeinden überführt und erhöhen dort als ausserordentlicher Beitrag die gesamthaft zur Verfügung stehende Summe. Diese Regelung soll ab 2003 eingeführt werden und kann, was die Grenze der 10 Millionen betrifft, ab 2004 der Teuerung angepasst werden.
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