2002-64

In der Basler Zeitung vom 2./3. März 2002 (Nr.52) werden in einem Brandartikel, schwere Vorwürfe, Anschuldigungen an das Amt für Umweltschutz ( AUE ) und seinen Leiter sowie an die Arbeitsgruppe (Deponien Feldreben) erhoben, die einiges an Brisanz ausweisen. Der Inhalt eines Berichtes des privaten Geotechnischen Institutes über die Altlasten in Muttenz, die ehemaligen Deponien Feldreben sei mehreremale überarbeitet und im Sinne der Interessevertreter, der Chemie und des Kantons, verändert worden. Der Kanton wollte seine bisherige Arbeit nicht allzu sehr in Zweifel gezogen haben, und die Industrie strebe an, nicht als einziger Lieferant von Problemabfällen dazustehen. Noch drastischer stellt sich das Ganze bei Greenpeace dar. Die IG der chemischen Industrie und der Kanton Baselland hätten gemeinsam an den Formulierungen des Untersuchungsberichtes herumgebastelt, um das Wesentliche unter den Tisch zu kehren, nämlich die Sanierungsbedürftigkeit der Deponien Feldreben und Rothausstrasse. Dass diese alten Deponien eine Gefahr für die Trinkwassergewinnung in der Hard darstellten, wisse man aber schon seit mehr als 40 Jahre. Happige Vorwürfe also und sicher etwas, dass nicht einfach stillschweigend übergangen werden kann. Von Seite der betroffene Gemeinde, von der Hardwasser AG hat man keine Vorwürfe in diesem Sinne gehört. Was ist wirklich geschehen? Ist das Trinkwasser wirklich bedroht? Soll wirklich etwas unter den Tisch gekehrt werden?

Im weiteren erstaunt es, dass der Bericht über die Untersuchungen der Presse zugänglich ist, jedoch im Landrat oder in der zuständigen landrätlichen Kommission (UEKO) bis jetzt nicht vorgestellt wurde. Es stellt sich die Vertrauensfrage, wenn Beratungen in Kommissionen, Arbeitsgruppen so an die Öffentlichkeit gelangen.


Ich bitte den Regierungsrat die nachfolgenden Fragen zu beantworten, wissend das man ein Teil der Antworten in der schriftlichen Interpellationsbeantwortung 2002/004 (Interpellation J. Halder) findet, oder schon gegenüber den Medien gegeben wurden. Der Landrat hat meiner Ansicht nach ein Anrecht auf direkte Auskunft, nicht zuletzt auch im Interesse des Angegriffenen Amtes.


Ich bitte den Regierungsrat um Antwort auf die nachstehenden Fragen:

Für die Beantwortung der Fragen danken ich dem Regierungsrat im voraus.



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