2002-60 (1)
Bericht Nr. 2002-060 an den Landrat |
Bericht der:
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Bau- und Planungskommission
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vom:
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21. März 2003
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zur Vorlage Nr.:
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Titel des Berichts:
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Kantonaler Nutzungsplan Rheinhäfen
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Bemerkungen:
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Landratsbeschluss
(Fassung der Kommission)
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1. Organisation der Kommissionsberatung
Die Bau- und Planungskommission hat die Vorlage an den Sitzungen vom 16. Mai, 22. August, 24. Oktober und 7. November 2002 sowie am 27. Februar 2003 beraten.
Anlässlich der ersten Sitzung vom 16. Mai 2002 machte die Kommission einen Rundgang durch das Hafenareal.
An der Sitzung vom 22. August 2002 fand eine Anhörung des Geschäftsführers der Pro Natura Urs Chrétien sowie der Herren Rudolf Feierabend und Rolf Vokt der Schweizerischen Vereinigung für Schifffahrt und Hafenwirtschaft statt.
An die Sitzung vom 24. Oktober 2002 wurden Andreas Rohner vom Rechtsdienst der BUD und Jörg Rickenbacher vom Sicherheitsinspektorat eingeladen.
Beratend standen der Kommission Regierungsrätin Elsbeth Schneider-Kenel, Jean-Pierre Cappeletti, Leiter Rheinhafen BL und Hans-Georg Bächtold, Leiter des Amtes für Raumplanung zur Seite.
2. Vorstellen der Vorlage
1997 beschloss der Regierungsrat den Kantonalen Nutzungsplan Rheinhäfen zuhanden des Landrates. Dieser genehmigte die Vorlage mit wenigen Aenderungen. Als Reaktion auf das öffentliche Planauflageverfahren gingen zwei Einsprachen von Naturschutzorganisationen ein. Zuständig für deren Behandlung sowie für die Inkraftsetzung des Nutzungsplanes ist der Regierungsrat.
Streitpunkt bildete der Schutz des Rheinuferbordes, welches als wichtigste Schnittstelle für die wirtschaftlichen Aktivitäten im Rheinhafen eine stark gefährdete Orchideenart beherbergt.
Nach diversen Einigungsverhandlungen zwischen den Einsprechern, der Leitung der Rheinhäfen und dem Amt für Raumplanung konnte eine Lösung gefunden und in den Entwurf der regierungsrätlichen Verordnung aufgenommen werden.
Wesentlicher Punkt der Einigung bildete der Auftrag an die Universität Basel, im Rahmen des Beschaffungsgesetzes für geeignete Ersatzflächen zu sorgen. Dafür wurde ein Betrag in Höhe von Fr. 150'000.-- gesprochen.
Damit war die Möglichkeit geschaffen, Naturschutz und Hafenbetrieb zu entflechten und den wirtschaftlichen Betrieb der Rheinhäfen für die Zukunft sicher zu stellen.
Unter der Bedingung, dass die Verordnung in der Form verabschiedet wird, haben die Einsprecher ihre Einsprachen zurück gezogen.
Der Rechtsdienst des Regierungsrates kam jedoch zum Schluss, dass die Regelung von Detailbestimmungen mit einer regierungsrätlichen Verordnung nicht möglich sei, worauf der Regierungsrat beschloss, die Einsprachen gut zu heissen und den Kantonalen Nutzungsplan mit den Inhalten der Verordnung zu ergänzen und mit Anhängen zu versehen.
Der neu formulierte Nutzungsplan legt als wesentliche Aenderung im Reglement - anstelle des Verweises auf den Regierungsrat - die Schutzziele und Massnahmen für den Betrieb, Neubau und Unterhalt in den Anhängen direkt fest.
Daraus ergaben sich vier wesentliche Aenderungen zwischen dem ersten Nutzungsplan und der heutigen Vorlage:
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Es wurde eine ca. 40a grosse ökologische Ausgleichsfläche ausgeschieden, welche als Ersatzstandort die unterschiedlichen Ansprüche befriedigen soll.
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Zur Trennung von Hafenbetrieb und Naturschutz wurde der Uni Basel der Auftrag erteilt, im Rahmen von § 19 lit. h Beschaffungsgesetz, nach einer geeigneten Ersatzfläche zur Umsiedlung der bedrohten Orchideenart zu suchen.
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Seitens des Naturschutzes wurde zusätzlich die Forderung aufgestellt, dass min. 10% der Fläche auf dem Hafenareal naturbelassen bleiben muss, d.h. der Boden darf nicht versiegelt werden.
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Eine jährliche Begehung der Leitung der Rheinhäfen und der Fachstelle für Natur- und Landschaftsschutz unter Beizug einer externen Fachperson ist Bedingung. Dabei wird die Umsetzung der Ziele beurteilt sowie erforderliche Massnahmen aufgezeigt.
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3. Kommissionsberatung
Die Anhörungen und die Kommissionsberatungen haben deutlich das Spannungsfeld zwischen den wirtschaftlichen Aufgaben, die der Rheinhafen zu erfüllen hat und dem Natur- und Landschaftsschutz aufgezeigt.
Interessanter Aspekt ist dabei, dass auch der Umweltschutz zum Natur- und Landschaftsschutz in einem Zwiespalt steht, da der Güterverkehr auf dem Wasser unbestritten als ökologisch am Sinnvollsten gilt.
Grösstes Problem war der Umstand, dass die Vernetzungsflächen, die der Natur- und Landschaftsschutz benötigt, sich in der Rheinuferzone und damit genau an der Stelle des intensivsten Güterumschlags befinden.
Die mit dem neuen Zonenplan erreichte Entflechtung wurde sowohl von den Betreibern des Hafens als auch den Naturschutzorganisationen und den Kommissionsmitgliedern begrüsst.
Folgende Punkte wurden in der BPK eingehend diskutiert:
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Der Nutzungsplan weist einen hohen Detaillierungsgrad auf; jede Aenderung des Anhangs muss vom Landrat genehmigt werden.
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Die spezifische Problematik der Vorlage besteht darin, dass die Einwände der Naturschutzorganisationen im Anhang respektive mit den Ausführungsbestimmungen der Regierung zu regeln sind.
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Basierend auf einem Verwaltungsgerichtsentscheid müssen Gebietsbeschränkungen mittels RRB festgeschrieben werden. Dies bedeutet für den Nutzungsplan, dass allfällige Beschränkungen bereits mit der Zonenplanung festzulegen sind.
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Die Kommission hat ausserdem zur Kenntnis genommen, dass die Rheinhäfen aufgrund ihres hohen Aufkommens an feuergefährlichen und explosiven Materialien zu den gefährlichsten Betrieben im Kanton gehören.
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Obwohl in den letzten Jahren grosse Investitionen in die Sicherheit getätigt wurden, wäre es aus sicherheitstechnischen Ueberlegungen sinnvoll den Permenweg (Rheinuferweg) für die Oeffentlichkeit zu schliessen.
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Die Schliessung ist jedoch eine rein politische Frage und steht in keinem direkten Zusammenhang mit dem Nutzungsplan.
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Die Diskussion bezüglich der Sicherheit führte zum Kommissionsantrag, unter §8 zusätzlich folgenden Wortlaut ins Zonenreglement aufzunehmen:
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"In allen Zonen gehen die Sicherheitsbelange der betrieblichen und ökologischen Nutzung vor."
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Unter § 15 der Regierungsvorlage (neu § 16), Absatz 2 wird die Geleiseerweiterung beschränkt bis zu Rheinkilometer 161.37, da ab dort die Orchideenpopulation beginnt.
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Da inzwischen ein Ersatzstandort gefunden wurde, beschloss die Kommission, die Beschränkung aufzuheben und in diesem Zusammenhang auch die Absätze 3 und 4 zu streichen.
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Unter § 17 (neu § 18) haben die Absätze 3 und 4 folgende Aenderungen erfahren:
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Absatz 3 wurde gestrichen.
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Bei Absatz 4 Regierungsvorlage (neu Absatz 3) - er entstand als Kompromisslösung nach den Verhandlungen mit den Einsprechern - wurde der 2. Satz, der verlangt, dass bei Baugesuchen zwingend ein Umgebungsgestaltungsplan einzureichen ist, gestrichen.
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Auch der Vorschlag einer abgeschwächten
Kann-Version
wurde von der Kommission mit 6:3 Stimmen bei einer Enthaltung abgelehnt.
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Die Fragen, ob für getätigte Investitionen und Ausgaben nicht ein Finanzbeschluss des Landrates nötig wird, konnten wie folgt bereinigt werden:
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a)
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Die jährlich wiederkehrenden Kosten für Pflege massnahmen werden, wie es das Natur- und Heimatschutzgesetz vorschreibt, ins Budget eingestellt.
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b)
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Die Ersatzflächen im Brüglingerfeld und in der Hagnau wurden nicht gekauft; Besitzer sind die CMS und der Kanton. Die Unterschutzstellung wird von der CMS gutgeheissen. Ein Finanzbeschluss ist daher nicht erforderlich.
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c)
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Die Kosten für die Finanzierung der Untersuchungen der Uni Basel sowie ein allfälliger zusätzlicher Landerwerb im Gesamtbetrag von Fr. 150'000.-- werden je hälftig von der VSD und der BUD getragen.
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4. Antrag
Die Bau- und Planungskommission beantragt dem Landrat einstimmig, dem beiliegenden Landratsbeschluss zuzustimmen.
Oberdorf, 21. März 2003
Im Namen der Bau- und Planungskommission
Der Präsident: Karl Rudin
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