2002-108 (1)
Bericht Nr. 2002-108 an den Landrat |
Bericht der:
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Bau- und Planungskommission
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vom:
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13. August 2002
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zur Vorlage Nr.:
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Titel des Berichts:
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Umwidmung und Ersatzbeschaffung für den Polizeiposten Aesch
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Bemerkungen:
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Landratsbeschluss
(Fassung der Kommission) [PDF-Format]
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1. Einleitung
Die Bau- und Planungskommission hat die Vorlage an der Sitzung vom 30. Mai 2002 im Beisein des Generalsekretärs der BUD Pascal Payllier, der Kantonsarchitektin Marie-Theres Caratsch, dem Leiter ALV Heinz Berger sowie dem Leiter Ausbau und Unterhalt Thomas Gentsch beraten.
2. Vorstellen der Vorlage
Die für den alten Polizeiposten am Landjägergässlein seit Jahren diskutierten Umbaupläne wurden stets wieder verworfen, da der Kosten-Nutzen-Effekt als zu gering eingestuft wurde und diverse Schwachpunkte im Betriebsablauf - keine Besucherparkplätze in unmittelbarer Nähe, Büros auf drei Stockwerke verteilt mit eingeschränkten Raumhöhen etc. - nicht optimiert werden konnten.
Zudem wurde bald deutlich, dass ein Umbau des alten, verwinkelten und kleinmassstäblichen Gebäudes sehr teuer zu stehen käme.
Mit der Verlegung der Kantonspolizei in den Neubau der Gemeinde können die von der Polizei geforderten Verbesserungen nun realisiert werden.
Der Raumbedarf für die künftig 11 MitarbeiterInnen konnte nach den Weisungen und Richtlinien der kantonalen Verwaltung umgesetzt werden.
Im Untergeschoss des Gebäudes konnten zum Preis von je Fr. 28'000.-- sieben Parkplätze erworben werden.
1999 fällte der Regierungsrat den Entscheid, den Polizeiposten an der Hauptstrasse zu verkaufen und sich mit 1,2 Mio. Franken als Miteigentümer in das neue Verwaltungsgebäude einzukaufen. Die Nettofinanzierung von Fr. 400'000.-- erfolgt dabei über ein ordentliches Konto der Investitionsrechnung des Hochbauamtes.
Bei Krediten gelangt das Bruttoprinzip zur Anwendung, was in diesem Fall einen Landratsbeschluss notwendig macht.
Der Bezug der Räumlichkeiten erfolgte per 31.5.2002 unter dem Vorbehalt, dass der Landrat der Vorlage zustimmt. Sollte das Geschäft in der vorliegenden Form abgelehnt werden, müssten mit der Gemeinde Aesch neue Vertragsverhandlungen aufgenommen werden.
3. Kommissionsberatung
Nach kurzer Beratung kommt die BPK zum Schluss, dass es sich um ein sinnvolles und gutes Geschäft handelt, bei dem sowohl die Gemeinde Aesch als auch der Kanton profitieren. So verbessert die Konzentration von Verwaltungsbetrieben und Kantonspolizei die Kundenfreundlichkeit und die Nutzung der Synergien führt zu Kosteneinsparungen.
4. Antrag
Die Bau- und Planungskommission beantragt dem Landrat einstimmig, dem vorliegenden Landratsbeschluss zuzustimmen.
Oberdorf, 13. August 2002
Im Namen der Bau- und Planungskommission
Der Präsident: Karl Rudin
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