2002-106 (1)


Am 18. April 2002 hat Frau Landrätin Madeleine Göschke eine Interpellation betr. Ausbildung zur Primarlehrkraft eingereicht.

Der Interpellationstext lautet:


Noch dieses Jahr soll die neue gemeinsame Ausbildung der Kantone Baselland und Baselstadt zur Primarlehrkraft beginnen. Dabei werden die Ausbildungen zur Kindergarten- und zur Primarlehrkraft zusammengelegt. In verschiedenen Gremien wurde festgehalten, dass auch Textiles Werken neu in diese Ausbildung integriert werden soll.


Zur Geschichte: Die vierjährige Ausbildung zur Fachlehrkraft für Textiles Werken (Qualifikation zum Unterricht von der ersten bis zur zwölften Klasse) wurde in unserer Region nur in Baselstadt angeboten. Mit Beginn der neuen Sekundarstufen I - Lehrkräfteausbildung wurde dieser Ausbildungsgang in Basel sistiert. Zur Überbrückung konnten in Basel Primarlehrkräfte die Qualifikation zum Unterricht des Textilen Werkens in der TAPS-Ausbildung mit einem Aufwand von ca. 320 Lektionen erwerben. Zur Zeit kann am Seminar Liestal fakultativ eine Nachdiplomausbildung zur Lehrkraft für Textiles Gestalten absolviert werden. Folglich werden die neu ausgebildeten Primarlehrkräfte sehr unterschiedliche Voraussetzungen zur Unterrichtung des Textilen Werkens mitbringen.


Den gestaltenden Fächern wie Textiles und Nichttextiles Werken und Zeichnen kommt in der Primarschule grosse Bedeutung zu. Dabei wird nicht nur die Feinmotorik geschult, sondern auch die Ganzheitlichkeit des Kindes angesprochen. Studien belegen, dass die


Befähigung zur Lösung intelektueller Aufgaben durch gestalterische und musische Fächer vergrössert wird. Heute verbringen die Kinder einen grossen Teil der Freizeit vor dem Fernseher und dem Computer. Aus diesem Grunde ist es besonders wichtig Alternativen aufzuzeigen und Freude an der Kreativität zu fördern.


Eine ausreichende Qualifikation der Lehrkräfte ist Voraussetzung, um eine Technik mit Freude und Wissen zu vermitteln.


Ich bitte den Regierungsrat um schriftliche Beantwortung folgender Fragen:


Eine Interpellation mit gleicher Zielsetzung wird im Grossen Rat des Kantons Basel Stadt eingereicht.



Antwort des Regierungsrates

Frage 1


Wie wird das textile Werken in die Primarlehrkräfteausbildung integriert?


Antwort


Das textile Werken wird auf dieselbe Art und Weise - inhaltlich, formal und aufwandmässig - wie bisher in die Primarlehrpersonenausbildung integriert. Bisher meint: wie seit der Seminarreform von 1996, die in Bezug auf das Textile Werken deutliche Ausbauschritte gebracht hat.




Frage 2


Wieviele Ausbildungs-Lektionen stehen für die Fächer Zeichnen, Werken und Textiles Werken zur Verfügung.


Antwort




Frage 3


Ist ein qualifizierter Unterricht, der den Bildungsauftrag erfüllt und den Schülerinnen und Schülern die Freude am Gestalten vermittelt, weiterhin gewährleistet?


Antwort


Ein qualifizierter Unterricht ist, was die Qualifikation der Dozierenden betrifft, wie was die infrastrukturelle Seite angeht, in mindestens der Güte weiterhin garantiert, wie es bisher schon der Fall war. Die systematisch erhobenen Befragungsdaten der Studierenden wie auch der Ehemaligen (zwei Jahre nach dem Diplom) bestätigen eine grosse Zustimmung und insbesondere ein gutes Lern- und Arbeitsklima aus der Sicht der Studierenden.




Frage 4


Wie gross ist die Gefahr, dass anspruchsvollere Techniken mangels ausreichender Ausbildung der Lehrkräfte im Lehrplan gestrichen und somit das Textile und Nichttextile Werken insgesamt vernachlässigt wird?


Antwort


Die unterrichtliche Seite der Ausbildung der Lehrpersonen wurde seit 1996 in einigen Bereichen - z.B. der berufspraktischen Ausbildung - ausgebaut. Die Zustimmung und die Lernhaltung der Studierenden sind seitdem nachweislich sehr positiv. Eine allfällige Gefährdung des Textilen Werkens oder generell von anspruchsvolleren Techniken im Schulunterricht, wie die Interpellantin befürchtet, ist seitens der Ausbildung nicht gegeben.




Frage 5


Auf welchen Basiszielen der Primarschülerinnen und -schüler können die weiterbildenden Schulen in Zukunft aufbauen?


Antwort


Die Überführung der Ausbildung der Lehrpersonen Kindergarten/Primarstufe hat keine Auswirkung auf die bestehenden Lehrpläne oder "Basisziele" der Primarschule. Für die weiterbildenden Schulen ergeben sich darum wegen der Lehrpersonenausbildung auch keine Veränderungen.




Frage 6


In vielen Berufen gilt die manuelle Geschicklichkeit und Kreativität als Voraussetzung für einen erfolgreichen Abschluss der Berufsausbildung. Wurde dieser Aspekt bei der Ausarbeitung der neuen Primarlehrkraft-Ausbildung miteinbezogen?


Antwort


Die Ausbildung der Lehrpersonen Kindergarten/Primarstufe ist auf Ebene der Stundentafeln auftragsgemäss kostenneutral in die Hochschule für Pädagogik und Soziale Arbeit überführt worden. D.h. eine Ausweitung der dozierenden geleiteten Semesterwochenlektionen findet nicht statt. Dies bedeutet anderseits, dass seit nunmehr gut 10 Jahren die gleichen Quantitäten und Strukturen in den Stundentafeln gelten. Die Rückmeldungen - Befragungen von Schulpflegen und Schulinspektorat - zur Arbeit der Junglehrpersonen ergeben ein durchwegs positives Bild. Darin eingeschlossen sind auch die Angaben zum Werken insgesamt.


Liestal, 9. Juli 2002


Im Namen des Regierungsrates
Die Präsidentin: Schneider-Kenel
Der Landschreiber: Mundschin



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