2002-106 (1)
Vorlage an den Landrat |
Titel:
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Beantwortung der Interpellation 2002/106 von Madeleine Göschke vom 18. April 2002, Ausbildung zur Primarlehrkraft
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vom:
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9. Juli 2002
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Nr.:
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2002-106
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Bemerkungen:
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Acrobat (PDF):
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Vorlage
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Am 18. April 2002 hat Frau Landrätin Madeleine Göschke eine Interpellation betr. Ausbildung zur Primarlehrkraft eingereicht.
Der Interpellationstext lautet:
Noch dieses Jahr soll die neue gemeinsame Ausbildung der Kantone Baselland und Baselstadt zur Primarlehrkraft beginnen. Dabei werden die Ausbildungen zur Kindergarten- und zur Primarlehrkraft zusammengelegt. In verschiedenen Gremien wurde festgehalten, dass auch Textiles Werken neu in diese Ausbildung integriert werden soll.
Zur Geschichte: Die vierjährige Ausbildung zur Fachlehrkraft für Textiles Werken (Qualifikation zum Unterricht von der ersten bis zur zwölften Klasse) wurde in unserer Region nur in Baselstadt angeboten. Mit Beginn der neuen Sekundarstufen I - Lehrkräfteausbildung wurde dieser Ausbildungsgang in Basel sistiert. Zur Überbrückung konnten in Basel Primarlehrkräfte die Qualifikation zum Unterricht des Textilen Werkens in der TAPS-Ausbildung mit einem Aufwand von ca. 320 Lektionen erwerben. Zur Zeit kann am Seminar Liestal fakultativ eine Nachdiplomausbildung zur Lehrkraft für Textiles Gestalten absolviert werden. Folglich werden die neu ausgebildeten Primarlehrkräfte sehr unterschiedliche Voraussetzungen zur Unterrichtung des Textilen Werkens mitbringen.
Den gestaltenden Fächern wie Textiles und Nichttextiles Werken und Zeichnen kommt in der Primarschule grosse Bedeutung zu. Dabei wird nicht nur die Feinmotorik geschult, sondern auch die Ganzheitlichkeit des Kindes angesprochen. Studien belegen, dass die
Befähigung zur Lösung intelektueller Aufgaben durch gestalterische und musische Fächer vergrössert wird. Heute verbringen die Kinder einen grossen Teil der Freizeit vor dem Fernseher und dem Computer. Aus diesem Grunde ist es besonders wichtig Alternativen aufzuzeigen und Freude an der Kreativität zu fördern.
Eine ausreichende Qualifikation der Lehrkräfte ist Voraussetzung, um eine Technik mit Freude und Wissen zu vermitteln.
Ich bitte den Regierungsrat um schriftliche Beantwortung folgender Fragen:
1.
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Wie wird das Textile Werken in die Primarlehrkraftausbildung integriert?
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2.
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Wieviele Ausbildungs-Lektionen stehen für die Fächer Zeichnen, Werken und Textiles Werken zur Verfügung.
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a) im Vergleich zu den andern Fächern
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b) im Vergleich zur früheren Ausbildung
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3.
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Ist ein qualifizierter Unterricht, der den Bildungsauftrag erfüllt und den Schülerinnen und Schülern die Freude am Gestalten vermittelt, weiterhin gewährleistet?
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4.
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Wie gross ist die Gefahr, dass anspruchsvollere Techniken mangels ausreichender Ausbildung der Lehrkräfte im Lehrplan gestrichen und somit das Textile und Nichttextile Werken insgesamt vernachlässigt werden?
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5.
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Auf welchen Basiszielen der Primarschülerinnen und -schüler können die weiterbildenden Schulen in Zukunft aufbauen?
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6.
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In vielen Berufen gilt die manuelle Geschicklichkeit und Kreativität als Voraussetzung für einen erfolgreichen Abschluss der Berufsausbildung. Wurde dieser Aspekt bei der Ausarbeitung der neuen Primarlehrkraft-Ausbildung miteinbezogen?
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Eine Interpellation mit gleicher Zielsetzung wird im Grossen Rat des Kantons Basel Stadt eingereicht.
Antwort des Regierungsrates
Frage 1
Wie wird das textile Werken in die Primarlehrkräfteausbildung integriert?
Antwort
Das textile Werken wird auf dieselbe Art und Weise - inhaltlich, formal und aufwandmässig - wie bisher in die Primarlehrpersonenausbildung integriert. Bisher meint: wie seit der Seminarreform von 1996, die in Bezug auf das Textile Werken deutliche Ausbauschritte gebracht hat.
a.
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Die Grundausbildung bringt für alle Studierenden die Lehrberechtigung Textiles Werken auf der Unterstufe.
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b.
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Mit einem wahlweise zu absolvierenden Anteil von ca. 160 Lektionen in der Grundausbildung und einem nach der Ausbildung zu belegenden Kursteil von weiteren 160 Lektionen wird das Nachdiplom Textiles Gestalten absolviert. Der gesamte Kurs von ca. 320 Lektionen steht für alle Lehrpersonen offen. Ab 2000 wurden und werden regelmässig ca. 12-16 Diplome pro Jahr erteilt. Diese berechtigen zum Unterrichten in der Mittelstufe.
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c.
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Dieses System wird auch in der HPSABB beibehalten. Mit der Weiterführung des parallelen TAPS-Angebotes von Basel-Stadt ergeben sich zusammen damit ca. 30 Diplome pro Jahr.
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Frage 2
Wieviele Ausbildungs-Lektionen stehen für die Fächer Zeichnen, Werken und Textiles Werken zur Verfügung.
a)
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im Vergleich zu den andern Fächern?
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b)
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im Vergleich zur früheren Ausbildung?
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Antwort
a.
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Für die Fächer Zeichnen, Werken und Textiles Werken stehen 13 Semesterwochenstunden zur Verfügung. Dieselbe Dotation haben z.B. Mathematik, Musik und Bewegungsausbildung. Erziehungswissenschaften, Allgemeine Didaktik, Deutsch und Mensch-Gesellschaft-Umwelt haben 1 oder 2 Semesterwochenstunden mehr.
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b.
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In der Seminarkonzeption 96 wurden für die Visuelle Ausbildung 12 Semesterwochenstunden eingesetzt, was einer leichten Ausweitung im Vergleich zur Stundentafel 92 gleichkam. (Wie bisher kommen auch weiterhin die Wahlangebote für Textiles Werken und Museumspädagogik und Anteile in div. Studienwochen hinzu.)
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Frage 3
Ist ein qualifizierter Unterricht, der den Bildungsauftrag erfüllt und den Schülerinnen und Schülern die Freude am Gestalten vermittelt, weiterhin gewährleistet?
Antwort
Ein qualifizierter Unterricht ist, was die Qualifikation der Dozierenden betrifft, wie was die infrastrukturelle Seite angeht, in mindestens der Güte weiterhin garantiert, wie es bisher schon der Fall war. Die systematisch erhobenen Befragungsdaten der Studierenden wie auch der Ehemaligen (zwei Jahre nach dem Diplom) bestätigen eine grosse Zustimmung und insbesondere ein gutes Lern- und Arbeitsklima aus der Sicht der Studierenden.
Frage 4
Wie gross ist die Gefahr, dass anspruchsvollere Techniken mangels ausreichender Ausbildung der Lehrkräfte im Lehrplan gestrichen und somit das Textile und Nichttextile Werken insgesamt vernachlässigt wird?
Antwort
Die unterrichtliche Seite der Ausbildung der Lehrpersonen wurde seit 1996 in einigen Bereichen - z.B. der berufspraktischen Ausbildung - ausgebaut. Die Zustimmung und die Lernhaltung der Studierenden sind seitdem nachweislich sehr positiv. Eine allfällige Gefährdung des Textilen Werkens oder generell von anspruchsvolleren Techniken im Schulunterricht, wie die Interpellantin befürchtet, ist seitens der Ausbildung nicht gegeben.
Frage 5
Auf welchen Basiszielen der Primarschülerinnen und -schüler können die weiterbildenden Schulen in Zukunft aufbauen?
Antwort
Die Überführung der Ausbildung der Lehrpersonen Kindergarten/Primarstufe hat keine Auswirkung auf die bestehenden Lehrpläne oder "Basisziele" der Primarschule. Für die weiterbildenden Schulen ergeben sich darum wegen der Lehrpersonenausbildung auch keine Veränderungen.
Frage 6
In vielen Berufen gilt die manuelle Geschicklichkeit und Kreativität als Voraussetzung für einen erfolgreichen Abschluss der Berufsausbildung. Wurde dieser Aspekt bei der Ausarbeitung der neuen Primarlehrkraft-Ausbildung miteinbezogen?
Antwort
Die Ausbildung der Lehrpersonen Kindergarten/Primarstufe ist auf Ebene der Stundentafeln auftragsgemäss kostenneutral in die Hochschule für Pädagogik und Soziale Arbeit überführt worden. D.h. eine Ausweitung der dozierenden geleiteten Semesterwochenlektionen findet nicht statt. Dies bedeutet anderseits, dass seit nunmehr gut 10 Jahren die gleichen Quantitäten und Strukturen in den Stundentafeln gelten. Die Rückmeldungen - Befragungen von Schulpflegen und Schulinspektorat - zur Arbeit der Junglehrpersonen ergeben ein durchwegs positives Bild. Darin eingeschlossen sind auch die Angaben zum Werken insgesamt.
Liestal, 9. Juli 2002
Im Namen des Regierungsrates
Die Präsidentin: Schneider-Kenel
Der Landschreiber: Mundschin
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