2002-103
Parlamentarischer Vorstoss |
Titel:
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Interpellation: Geruchsimmissionen in Pratteln
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Autor/in:
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Ruedi Brassel, SP Fraktion
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Eingereicht am:
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18. April 2002
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Nr.:
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2002-103
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Ende März 2002 erhielten die Anwohner der Rohner AG in Pratteln ein Flugblatt, in dem sich die Chemiefirma für massive Geruchsimmissionen in den zurückliegenden Wochen entschuldigte, die bei der Fabrikation eines neuen Produkts aufgetreten sind. Gleichzeitig zeigte sie sich zuversichtlich, dass es gelinge, die Gerüche zum Verschwinden zu bringen.
Dies ist bisher nicht der Fall gewesen. Die eingegangenen Beschwerden haben sogar zugenommen (vgl. BaZ vom 17. April 2002). Die Häufung der Geruchsimmissionen, aber auch der Umgang mit den eingehenden Beschwerden bei der Geruchsmeldestelle und der geruchsverursachenden Firma geben Anlass zu Fragen, um deren Beantwortung ich den Regierungsrat bitte.
1.
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Um was für ein Produkt handelte sich bei dieser Fabrikation und welche Chemikalien verursachten den Gestank?
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2.
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Wird diese Produktion weitergeführt?
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3.
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Bestand und besteht eine Gefährdung der Gesundheit der umliegenden Bevölkerung?
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4.
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Erfolgte die Fabrikation dieses neuen Produkts in jener Produktionsanlage (Bau 9), die mit einer Sondergenehmigung noch bis Ende 2002 weitergeführt werden darf, obwohl die Übergangsfrist für die Sanierung gemäss den Bestimmungen der Luftreinhalteverordnung seit Jahren abgelaufen ist?
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5.
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Welche Verpflichtungen bestehen für die lokalen Geruchsmeldestellen und für die geruchsverursachenden Firmen, eingegangene Beschwerden an die zuständigen lokalen und kantonalen Behörden weiterzuleiten bzw. diesen davon Kenntnis zu geben?
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6.
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Welche Verpflichtungen bestehen seitens der lokalen Behörden, das
Lufthygieneamt
über Geruchsimmissionsmeldungen zu informieren?
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7.
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Sind die entsprechenden Vorschriften in diesem Fall eingehalten worden? Wenn nein: Welche Konsequenzen werden gezogen?
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8.
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Genügen die bestehenden Vorschriften über eine Meldepflicht, um eine wirksame Kontrolle zu ermöglichen?
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