2002-101

Das eidgenössische CO2-Gesetz gibt Ziele vor, welche vorerst mittels freiwilliger Verhaltensänderungen in der Bevölkerung und den Betrieben erreicht werden sollen. Bundesrat Leuenberger hat deshalb anfangs Jahr mit verschiedenen Schulen eine CO2-Wette abgeschlossen. Gewonnen hat die Wette eine Schule aus unserem Kanton. Es gelang den SchülerInnen Massnahmen aufzuzeigen, um den CO2-Ausstoss ihrer Schule um 7% zu senken. Die Energiewette gilt aber nicht nur für die Schüler, sie gilt auch für alle Betriebe, damit also auch für die kantonale Verwaltung als einem der grössten Betriebe in unserem Kanton.


Die kantonale Verwaltung war bis anhin nicht untätig: In verschiedenen Anläufen wurden schon zahlreiche Massnahmen ergriffen, um den Betrieb ökologisch zu optimieren. So gibt es beispielsweise verbindliche Richtlinien für den Materialeinkauf nach ökologischen Kriterien oder Anreizsysteme zur Drosselung des Energieverbrauchs in kantonalen Gebäuden.


Die bisherigen Massnahmen waren bezüglich Anwendungsbereich und Dauer allerdings meist mehr oder weniger punktuell. Ausserdem fehlt es an einem umfassenden systematischen Controlling, das heisst einer regelmässigen Überprüfung, Evaluation und anschliessenden Optimierung der Massnahmen, so dass leider immer wieder gute Ansätze im Sand verlaufen.


Die neuen Zielvorgaben des CO2-Gesetzes sollen der kantonalen Verwaltung ein Anlass sein, ihre Verantwortung gegenüber der Umwelt erneut konsequent wahrzunehmen. Es gilt, in der ganzen Verwaltung systematisch den (direkten und indirekten) Verbrauch von Energie für Heizung, Maschinen, Geräte und Beleuchtung, von Wasser und von weiteren Ressourcen sowie die Entsorgung von Materialien zu erfassen, realistische Reduktionsziele festzulegen, den Verantwortlichen in den jeweiligen Ämtern zu diesem Zweck eine Palette von möglichen Massnahmen vorzuschlagen, die Zielerreichung zu überprüfen und dann wiederum neue Ziele zu definieren. Ein solches Umweltmanagement kann nur dann systematisch durchgeführt werden, wenn es in der Verwaltung einen festen Platz erhält. Da der Vorstoss auch in Basel-Stadt eingereicht wurde, empfiehlt sich schon aus Gründen der Effizienz, ein gemeinsames Vorgehen der beiden Kantone.


Durch die Einführung eines Umweltmanagementsystems wird der Ressourcenverbrauch in der kantonalen Verwaltung ökologisch optimiert, was im Endeffekt auch ökonomischer ist. Aber nicht nur das: Auf diese Weise werden ökologische Verhaltensweisen, Produkte und Technologien in einem der grössten Betriebe des Kantons Schule machen. Die Mitarbeitenden werden vermehrt für die Umweltbelange sensibilisiert und damit auch ihr Verhalten im Privatleben nachhaltig positiv beeinflusst. So wird die Verwaltung und ihre Mitarbeitenden ökologisch fit für das 3. Jahrtausend. Sie werden ihren Beitrag leisten zur Erreichung nicht nur der Zielvorgaben des CO2-Gesetzes, sondern auch jener der internationalen Abkommen von Rio und Kyoto. Aus diesen Gründen bitten wir die Regierung zu prüfen und zu berichten, ob und wie


in der kantonalen Verwaltung - ev. in enger Zusammenarbeit mit Basel-Stadt - (unter Bereitstellung der erforderlichen finanziellen und personellen Mittel) ein umfassendes Umweltmanagementsystem eingeführt werden kann.



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