2002-163
Parlamentarischer Vorstoss |
Titel:
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Interpellation von Thomi Jourdan: Alkohol - Verfügbarkeit ohne Grenzen - Jugend ohne Schutz?
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Autor/in:
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Thomi Jourdan, EVP
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Eingereicht am:
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20. Juni 2002
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Nr.:
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2002-163
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Aktuelle Studien zum Alkoholkonsum bei Jugendlichen zeigen, dass zwar der durchschnittliche Konsum desselben seit 1986 nicht zugenommen hat, wohl aber die Häufigkeit von Alkoholräuschen. Die Folgeproblematiken des übermässigen Alkoholkonsums sind offensichtlich. Der Staat scheint sich dieser Problematik bewusst und versucht durch die Gesetzgebung das Problem in den Griff zu bekommen: Bier und Wein sollen nur an Jugendliche ab 16 Jahren, Spirituosen und Alcopops erst an über 18-Jährige verkauft werden. Einmal mehr scheint die gesetzliche Grundlage jedoch in der Realität nicht genügend zu greifen. Verstärkte Präventionsbemühungen auf allen Ebenen (Schule, Freizeit, Sport) sollen deshalb diesbezüglich weitere Verbesserungen bringen. Prävention kann aber nur erfolgreich sein, wenn die gesetzlichen Grundlagen eine solide Basis dazu bieten.
Seit 1998 engagiert sich die Gesundheitsförderung Baselland in Zusammenarbeit mit privaten Anbietern zum Thema 'Jugend und Alkohol'. Anlass war laut der Leitung der Gesundheitsförderung BL die 'Besorgnis erregende Entwicklung' der jugendlichen Trinkgewohnheiten: Vor allem das 'Rauschtrinken' habe in den letzten Jahren bei 15-Jährigen deutlich zugenommen. Generell hätten auch die Mädchen beim Alkoholkonsum 'kräftig aufgeholt', und zwar vorab 'dank' der Alcopops.
An verschiedenen Orten in unserem Kanton sind in den letzten Monaten Läden eröffnet worden welche die Möglichkeit bieten, bis spät in die Nacht Einkäufe zu tätigen. Ohne Zweifel wird mit solchen Angeboten den gesellschaftlichen Veränderungen Rechnung getragen. Problematisch ist hingegen wenn diese Möglichkeit dazu führt, dass Jugendliche vermehrt die Gelegenheit erhalten, auf einfachste Art und Weise und in nächstem Umkreis ihrer Freizeittreffpunkte Alkohol einkaufen zu können. So ist denn auch feststellbar, dass nach Eröffnung von solchen Einkaufsmöglichkeiten in nächster Nähe zu Jugendfreizeiträumen oder -treffpunkten, sich der Konsum von alkoholischen Getränken bei den Jugendlichen massiv erhöht hat. Erhöhte Verfügbarkeit scheint auch hier zu höherem Konsum zu führen, ein altes ökonomisches Gesetz wird damit bestätigt.
Weder das Gesetz (die Käuferin, resp. der Käufer muss nicht gleichbedeutend mit der oder dem Konsumierenden sein), noch die Prävention scheinen auf diese Situation direkt Einfluss nehmen zu können. Zu nah ist die Einkaufsmöglichkeit, zu tief der Preis der verkauften Getränke. Die Bemühungen präventiv tätig zu sein, positive Lebensinhalte zu vermitteln und sich für einen bewussten Umgang mit Genussmitteln einzusetzen, werden damit geradezu untergraben.
Diese Tatsache ist insofern beunruhigend, als dass die vermeintliche Einkaufs-Freiheit oft gerade jenen Jugendlichen zu einem weiteren Fallstrick wird, welche grundsätzlich schon in schwierigen Lebensphasen und -situationen stehen. Jugendliche, welche sich nahe am Rand unserer Gesellschaft bewegen, junge Menschen oft ohne Arbeit und oft nur mit vager Perspektive.
Ich bitte daher den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:
1.
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Ist sich der Regierungsrat dieser negativen Begleiterscheinung zur Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten bewusst? Und sieht der Regierungsrat auf diesem Gebiet Handlungsbedarf?
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2.
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Sieht der Regierungsrat die Möglichkeit, die rechtlichen Grundlagen zu verbessern, respektive die bestehenden besser durchzusetzen, sodass junge Menschen besser geschützt werden können?
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3.
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Sieht der Regierungsrat allenfalls die Möglichkeit, ein Verkaufsverbot für alkoholische Getränke an jenen Orten und zu jenen Zeiten durchzusetzen, wo sich die Einkaufsmöglichkeit in unmittelbarer Nähe zu Jugend- und Freizeittreffpunkten befindet?
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4.
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Welche weiteren Möglichkeiten sieht der Regierungsrat zur Eindämmung dieser Problematik?
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