2002-162

Eine jahrelange Diskussion um die gesetzliche Regelung des Schwangerschaftsabbruches findet mit dem JA zur Fristenlösung vom 2. Juni 2002 einen Abschluss. Die Grundlagen für die Änderung des Strafgesetzbuches in Bezug auf die Entkriminalisierung der Abtreibung in den ersten zwölf Wochen wurden nun endlich beschlossen. Gemäss der vom Volk gutgeheissenen Änderung ist der Arzt verpflichtet, die schwangere Frau über die existierenden unentgeltlichen Schwangerschaftsberatungsstellen zu informieren. Gemäss Gesetz und Verordnung für Schwangerschaftsberatungsstellen verlangt der Bund von den Kantonen, dass sie spezialisierte Beratungsstellen einrichten. Die Wichtigkeit von freiwilligen Beratungen in dieser Sache ist unbestritten. Denn sie können zu einer Stabilisierung oder gar zu einer Reduktion von Schwangerschaftsabbrüchen führen. Letztlich sind sie auch ausschlaggebend in Sachen Prävention. Daher bitte ich um Beantwortung der folgenden Fragen:



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