Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
Titel: | Neue Informatikanwendungen für die kantonale Steuerverwaltung | |
vom: | 18. Juni 2002 | |
Nr.: | 2002-153 | |
Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
5. Risiken bei Nichtrealisierung
Falls das Projekt nicht realisiert werden kann, muss mit folgenden Auswirkungen gerechnet werden:
- | Die Kosten für die Informatik der Steuerverwaltung (Host und Covela 2,2 bis 2,4 Millionen Franken pro Jahr) werden weiter steigen, weil der Unterhalt und die nötigen Anpassungen der Software immer komplizierter und fehleranfälliger werden. Gleichzeitig wird der Nutzen aus diesen Anwendungen kleiner und der manuelle Aufwand mit den umfangreicheren Fehlerlisten wird grösser. |
- | Das Fachwissen für die Betreuung und den Betrieb der Host-Applikationen ist nur noch bei ganz wenigen, externen Personen vorhanden. Das damit verbundene Betriebsrisiko wird immer grösser. |
- | Die notwendigen Anpassungen und Weiterentwicklungen (gemeinsamer Steuerbezug, Veranlagung juristische Personen, Internet-Veranlagung, Workflow-Management) lassen sich nicht oder nur mit sehr hohen Kosten realisieren. |
- | Mögliche Synergien und Kosteneinsparungen erzielt durch die gemeinsame Konzeption, Bereitstellung und Finanzierung von neuen Softwareversionen lassen sich nicht realisieren. |
- | Die im Kapitel 4.2. dargestellten Zielsetzungen können nicht realisiert werden. |
6. Wirtschaftlichkeit und Nutzen
Die Wirtschaftlichkeit des Projektes ergibt sich einerseits aus dem Wegfall der heutigen hohen Betriebskosten für die Aufrechterhaltung der "lebenswichtigen" Funktionalitäten (Steuerregister, Steuerbezug) und andererseits aus der Reduktion zukünftiger Kosten durch die Aufteilung unter den beteiligten Kantonen. Im Einzelnen können zur Wirtschaftlichkeit und zum Nutzen folgende Aussagen gemacht werden:
- | Die Betriebskosten der neuen Lösung sind im Vergleich mit den heutigen Betriebskosten um ca. 1,7 Millionen Franken pro Jahr tiefer. Die Investitionskosten von rund 11 Millionen Franken können demnach, ohne Berücksichtigung der Verzinsung, mit den Einsparungen aus ca. sieben Betriebsjahren wieder ausgeglichen werden. |
- | Mit dem Betrieb von NEST kann der Host abgelöst werden. Damit wird ein weiteres, beträchtliches Einsparungspotential erschlossen. |
- | Durch den Einsatz einer Standardlösung müssen die Aufwendungen für zukünftige Entwicklungen nicht mehr alleine getragen werden. Anpassungen an die nationale Steuergesetzgebung, die Entwicklung von Schnittstellen zu gesamtschweizerischen Projekten und Anpassungen an neue Technologien können unter den beteiligten Kantonen aufgeteilt werden. |
- | Mit dem Projekt Census können Geschäftsprozesse, welche historisch gewachsen und teilweise durch die Altsysteme oder die zweijährige Veranlagungsperiode vorgegeben waren, optimiert werden. |
- | Mit dem Ersatz der heutigen Eigenentwicklungen durch eine Standardlösung wird die Steuerverwaltung in Zukunft wesentlich weniger mit technischen Aufgaben konfrontiert sein, und sie kann sich vermehrt auf ihre fachlichen Aufgaben konzentrieren. |
Das beantragte Projekt ist im Regierungsprogramm und im Finanzplan zum Regierungsprogramm berücksichtigt.
Gemäss § 35 des Finanzhaushaltsgesetzes (3) gibt der Regierungsrat bei finanzwirksamen Vorlagen folgendes an:
- | Die Mehrausgaben für die Beschaffung und Einführung (ohne Betriebskosten) betragen wie beantragt 11'310'000 Franken. |
- | Aus dem Projekt entstehen keine Mehreinnahmen. |
- | Nach Abschluss des Projektes sind die jährlichen Betriebskosten 1,7 Mio. Fr. tiefer als beim Betrieb mit den abzulösenden Programmen. |
- | Finanzierungsart: Die effizientere Bewirtschaftung der Steuern führt zu einem Nutzen für die ganze Verwaltung. Die Ausgaben sind daher im Gesamtsaldo der laufenden Rechnung zu berücksichtigen. Dies bedeutet, dass der projektbezogene Aufwand über die gesamte Verwaltung ausgeglichen werden muss und demzufolge der Gesamtsaldo der laufenden Rechnung nicht verändert wird. |
Der Regierungsrat stellt dem Landrat den Antrag, folgende Beschlüsse zu fassen:
1. | Die Finanz- und Kirchendirektion wird mit der Umsetzung des Projektes "Census" gemäss dem vorliegenden Bericht beauftragt. | ||
2. | Für die Einführung neuer Informatikanwendungen bei der kantonalen Steuerverwaltung wird zu Lasten folgender Konti ein Verpflichtungskredit von Fr. 11'310'000 bewilligt: | ||
2100.318.83 | ("Lizenzen und Softwareverträge") (4) | Fr. 4'195'000 | |
2100.318.81 | ("EDV-Dienstleistungen") (5) | Fr. 3'160'000 | |
2120.318.20 | ("Gutachten, Expertenkosten") | Fr. 3'955'000 | |
Total | Fr. 11'310'000 | ||
3. | Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum gemäss § 31 Absatz 1 Buchstabe b der Kantonsverfassung. |
Liestal, 18. Juni 2002
Im Namen des Regierungsrates
Die Vizepräsidentin: Schneider-Kenel
Der Landschreiber: Mundschin
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Fussnoten:
4 inkl. Anteil Projektreserve Fr. 380'000
5 inkl. Anteil Projektreserve Fr. 260'000