Vorlage an den Landrat


5. Risiken bei Nichtrealisierung

Falls das Projekt nicht realisiert werden kann, muss mit folgenden Auswirkungen gerechnet werden:




6. Wirtschaftlichkeit und Nutzen


Die Wirtschaftlichkeit des Projektes ergibt sich einerseits aus dem Wegfall der heutigen hohen Betriebskosten für die Aufrechterhaltung der "lebenswichtigen" Funktionalitäten (Steuerregister, Steuerbezug) und andererseits aus der Reduktion zukünftiger Kosten durch die Aufteilung unter den beteiligten Kantonen. Im Einzelnen können zur Wirtschaftlichkeit und zum Nutzen folgende Aussagen gemacht werden:




7. Finanzierung


Das beantragte Projekt ist im Regierungsprogramm und im Finanzplan zum Regierungsprogramm berücksichtigt.


Gemäss § 35 des Finanzhaushaltsgesetzes (3) gibt der Regierungsrat bei finanzwirksamen Vorlagen folgendes an:




8. Antrag


Der Regierungsrat stellt dem Landrat den Antrag, folgende Beschlüsse zu fassen:


Liestal, 18. Juni 2002


Im Namen des Regierungsrates
Die Vizepräsidentin: Schneider-Kenel
Der Landschreiber: Mundschin



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Fussnoten:


3 SGS 310 GS 29.492


4 inkl. Anteil Projektreserve Fr. 380'000


5 inkl. Anteil Projektreserve Fr. 260'000