2002-153 (1)


1. Ausgangslage

1.1 Inhalt der Vorlage


In Vorlage 2002/153 wird dem Landrat ein Geschäft unterbreitet, welches die Ablösung der bei der kantonalen Steuerverwaltung eingesetzten Informatikanwendungen betrifft. Es bestehen folgende Teil-Zielsetzungen (zu Einzelheiten vgl. auch Ziffer 4.2 Vorlage):


Für die Zukunft wird aufgrund der Verbundlösung mit anderen Kantonen die kostengünstige Realisation von Folgeprojekten und der bestmögliche Investitionsschutz erwartet. An das Projektmanagement werden als methodisches Projektziel hohe Ansprüche insbebesondere bezüglich Information und Controlling gestellt.

Unter dem Projektnamen CENSUS wird dem Landrat ein Kredit von CHF 13'500'000 beantragt, der sich im Grob-Überblick wie folgt aufschlüsselt:

Die jährlichen Betriebskosten der neuen Lösung sind gemäss Vorlage ca. CHF 1.7 Mio tiefer als der Betrieb mit den heute eingesetzten Programmen, so dass die Investitions- und Beratungskosten (exkl. Verzinsung) in ca. 7 Jahren wieder eingespart werden können. Weitere Einsparungen sollen sich aus der mit dem Betrieb der sogenannt NEuen STeuerlösung (NEST) verbundenen Ablösung des Host ergeben.


Weitere Details zur Begründung, zum Aufbau und zur Durchführung des Projekts sowie zur Projektorganisation und den Projektkosten sind der umfassend und gut verständlich formulierten Vorlage zu entnehmen.




1.2 Diskussionsumfeld


Das Diskussionsumfeld des vorliegenden Geschäfts ist im wesentlichen von folgenden Faktoren geprägt:


Insgesamt war für die Finanzkommission und ist für den Landrat damit eine Ausgangslage gegeben, welche a priori und losgelöst von der Qualität der konkreten Vorlage eine besonders behutsame Vorgehensweise bei der Beurteilung des komplexen Geschäfts nahelegt.



1.3 Grad der Handlungsfreiheit


Ein rechtlicher oder unmittelbarer faktischer Handlungszwang zur Durchführung des vorgeschlagenen Projektes besteht nicht. Abgeleitet aus den (in Ziffer 5 Vorlage) beschriebenen Risiken bei Nichtrealisierung resultiert allerdings rational eine überzeugende Begründung zur Verwirklichung desselben.


Nimmt man die Wirtschaftlichkeit und den Nutzen (vgl. Ziffer 6 Vorlage) des Projektes als weiteren Beurteilungsmassstab hinzu, erzeugt die kalkulierte mittel- bis langfristige Kostenneutralität zusätzlich einen erheblichen Handlungsdruck.


Ein risikoorientierter Beurteilungsansatz ergibt sodann zusätzlich, dass das Risiko bei Nichtrealisierung des Projektes als entscheidend höher einzustufen ist als das Projektrisiko selbst.




2. Kommissionsberatung


2.1 Einleitung


Die Finanzkommission behandelte die Vorlage an ihren Sitzungen vom 11. und 18. September, vom 23. Oktober und 13. November 2002 in Anwesenheit von Herrn Regierungsrat Adrian Ballmer sowie der Herren Peter B. Nefzger, Leiter Steuerverwaltung sowie dessen Stellvertreter (und interner Projektverantwortlicher) Werner Flückiger, Frau Yvonne Reichlin, Finanzverwalterin und Roland Winkler, Vorsteher Finanzkontrolle.


Entlang einer vorgegebenen Diskussionsstruktur wurden in der ersten Sitzung reine Verständnisfragen sowie Fragen zum Leistungsprofil, zu Auswahlverfahren und Konkurrenzprodukten, zum Projektablauf/-management, zur Kostenproblematik, zu den Auswirkungen auf die Gemeinden und auf das Personal, zu allfälligen Projektweiterungen (Anschaffung Hardware und drgl.) sowie zu erfolgskritischen Faktoren erörtert. Die anwesenden Vertreter der Steuerbehörden gaben zu diesen Fragen bereitwillig und kompetent Auskunft.


Das Eintreten auf die Vorlage war im Grundsatz unbestritten und wurde an der Sitzung vom 18. September einstimmig beschlossen .


Dagegen stellte die Finanzkommission nicht zuletzt vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Situation im Bereich Informatik und eigenen Erfahrungen im Rahmen der Behandlung von Informatikprojekten fest, dass es angesichts der Komplexität der Materie und in Ermangelung von ausgewiesenem Informatik-Know-How in den eigenen Reihen zweckmässig ist, zur vertieften Beurteilung der Angelegenheit im Sinne einer "2 nd opinion" externen Sachverstand zu Rate zu ziehen.


Eine Arbeitsgruppe bestehend aus Urs Wüthrich (FF), Walter Jermann, Juliana Nufer und Helen Wegmüller, wurde deshalb beauftragt, ein Experten- und Anwender-Hearing zu organisieren, welches die relevanten Fragestellungen abzudecken vermag.




2.2 Beizug externer Sachverstand


Anlässlich des Hearings vom 23. Oktober wurden Fragestellungen zu folgenden Punkten erörtert:

Zum Hearing aufgeboten wurden als externe Experten folgende Personen:



2.3 Ergebnisse Hearing


Das Hearing produzierte für die Finanzkommission im wesentlichen folgende Beurteilung durch die Fachleute und lieferte im Sinne der Vertrauensbildung wichtige Entscheidinformationen bezüglich der vorgeschlagenen NEST-Lösung:


Besonders zu beachten sind nach Meinung der Sachverständigen bei der Projektrealisierung insbesondere folgende Punkte:



2.4 Würdigung durch die Finanzkommission


Vor dem Hintergrund der Abklärungen und eingeholten Auskünfte gelangt die Finanzkommission zum Schluss, dass dem Projekt in der vorliegenden Form zugestimmt werden kann. Sämtlichen von der Finanzkommission als kritisch identifizierten Punkte konnte seitens der verwaltungsinternen und externen Fachleute mit guten Begründungen begegnet werden. Die Plausibilitätsprüfung ergibt ein durchwegs positives Bild, so dass aus sachlichen Überlegungen der Geschäftsrealisierung nichts entgegensteht.




3. Politische Diskussion und Detailberatung


In der politischen Diskussion wurde festgestellt, dass das Projekt apolitisch ist und die ungeteilte Zustimmung aller Fraktionen findet.


Im Jahresprogramm ist das Projekt in Ziffer 2.02.08 deutlich ausgewiesen und somit solide in die Planung des Regierungsrates eingebettet. Das Projekt löst eine erste Tranche von CHF 3,5 Mio aus und ist im Voranschlag 2003 abgebildet.


Zusammenfassend ist damit die Finanzkommission der einhelligen Überzeugung, dass das Projekt CENSUS betreffend neue Informatikanwendungen für die kantonale Steuerverwaltung gemäss Vorlage realisiert wer- den kann und soll. Die Voraussetzungen für einen Projekterfolg sind mit dem aufgebauten Projektmanagement geschaffen und mit dem implementierten Controlling und Reporting kann davon ausgegangen werden, dass das Projekt ordnungsgemäss durchgeführt und abgeschlossen werden kann.


Die Finanzkommission wird den Prozess über ein mit der Projektleitung vereinbartes Projektmonitoring begleiten.


Demnach stellt die Finanzkommission dem Ratsplenum folgenden




4. Antrag


Die Finanzkommission beantragt dem Landrat einstimmig, dem Landratsbeschluss gemäss Beilage zuzustimmen.


Namens der Finanzkommission
Der Präsident: Roland Plattner-Steinmann


Reigoldswil, 15. November 2002



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