2002-153 (1)
Bericht Nr. 2002-153 an den Landrat |
Bericht der:
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Finanzkommission
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vom:
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15. November 2002
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zur Vorlage Nr.:
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Titel des Berichts:
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Neue Informatikanwendungen für die kantonale Steuerverwaltung
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Bemerkungen:
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Landratsbeschluss
(Fassung der Kommission)
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1. Ausgangslage
1.1 Inhalt der Vorlage
In Vorlage 2002/153 wird dem Landrat ein Geschäft unterbreitet, welches die Ablösung der bei der kantonalen Steuerverwaltung eingesetzten Informatikanwendungen betrifft. Es bestehen folgende Teil-Zielsetzungen (zu Einzelheiten vgl. auch Ziffer 4.2 Vorlage):
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Erwerb einer Standardsoftware und der Ablösung des Host (zentralen Grossrechners),
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Einführung eines integrierten Systems
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gemeinsamer Steuerbezug
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Erhöhung der Betriebssicherheit
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Verbesserung von Auswertungs- und Simulationsmöglichkeiten
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Steigerung der Arbeitsqualität und -produktivität
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Optimierung der Ablauforganisation
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Unter dem Projektnamen CENSUS wird dem Landrat ein Kredit von CHF 13'500'000 beantragt, der sich im Grob-Überblick wie folgt aufschlüsselt:
Investitions- und Beratungskosten
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CHF 11'310'000
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Betrieb während Projektlaufzeit
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CHF 2'190'000
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Total
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CHF 13'500'000
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Die jährlichen Betriebskosten der neuen Lösung sind gemäss Vorlage ca. CHF 1.7 Mio tiefer als der Betrieb mit den heute eingesetzten Programmen, so dass die Investitions- und Beratungskosten (exkl. Verzinsung) in ca. 7 Jahren wieder eingespart werden können. Weitere Einsparungen sollen sich aus der mit dem Betrieb der sogenannt NEuen STeuerlösung (NEST) verbundenen Ablösung des Host ergeben.
Weitere Details zur Begründung, zum Aufbau und zur Durchführung des Projekts sowie zur Projektorganisation und den Projektkosten sind der umfassend und gut verständlich formulierten Vorlage zu entnehmen.
1.2 Diskussionsumfeld
Das Diskussionsumfeld des vorliegenden Geschäfts ist im wesentlichen von folgenden Faktoren geprägt:
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Skepsis und teilweise negative Erfahrungen gegenüber neuen technischen Anwendungen im Bereich Informatik in Bezug auf die Funktionalität, das Projektmanagement und die Kostendisziplin
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Sachkundenot in der Finanzkommission in Bezug auf Fragestellungen im Bereich Informatik
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Hängige Abklärungen durch die Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK-EDV).
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1.3 Grad der Handlungsfreiheit
Ein rechtlicher oder unmittelbarer faktischer Handlungszwang zur Durchführung des vorgeschlagenen Projektes besteht nicht. Abgeleitet aus den (in Ziffer 5 Vorlage) beschriebenen Risiken bei Nichtrealisierung resultiert allerdings rational eine überzeugende Begründung zur Verwirklichung desselben.
Nimmt man die Wirtschaftlichkeit und den Nutzen (vgl. Ziffer 6 Vorlage) des Projektes als weiteren Beurteilungsmassstab hinzu, erzeugt die kalkulierte mittel- bis langfristige Kostenneutralität zusätzlich einen erheblichen Handlungsdruck.
Ein risikoorientierter Beurteilungsansatz ergibt sodann zusätzlich, dass das Risiko bei Nichtrealisierung des Projektes als entscheidend höher einzustufen ist als das Projektrisiko selbst.
2. Kommissionsberatung
2.1 Einleitung
Die Finanzkommission behandelte die Vorlage an ihren Sitzungen vom 11. und 18. September, vom 23. Oktober und 13. November 2002 in Anwesenheit von Herrn Regierungsrat Adrian Ballmer sowie der Herren Peter B. Nefzger, Leiter Steuerverwaltung sowie dessen Stellvertreter (und interner Projektverantwortlicher) Werner Flückiger, Frau Yvonne Reichlin, Finanzverwalterin und Roland Winkler, Vorsteher Finanzkontrolle.
Entlang einer vorgegebenen Diskussionsstruktur wurden in der ersten Sitzung reine Verständnisfragen sowie Fragen zum Leistungsprofil, zu Auswahlverfahren und Konkurrenzprodukten, zum Projektablauf/-management, zur Kostenproblematik, zu den Auswirkungen auf die Gemeinden und auf das Personal, zu allfälligen Projektweiterungen (Anschaffung Hardware und drgl.) sowie zu erfolgskritischen Faktoren erörtert. Die anwesenden Vertreter der Steuerbehörden gaben zu diesen Fragen bereitwillig und kompetent Auskunft.
Das Eintreten auf die Vorlage war im Grundsatz unbestritten und wurde an der Sitzung vom 18. September einstimmig beschlossen .
Dagegen stellte die Finanzkommission nicht zuletzt vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Situation im Bereich Informatik und eigenen Erfahrungen im Rahmen der Behandlung von Informatikprojekten fest, dass es angesichts der Komplexität der Materie und in Ermangelung von ausgewiesenem Informatik-Know-How in den eigenen Reihen zweckmässig ist, zur vertieften Beurteilung der Angelegenheit im Sinne einer "2 nd opinion" externen Sachverstand zu Rate zu ziehen.
Eine Arbeitsgruppe bestehend aus Urs Wüthrich (FF), Walter Jermann, Juliana Nufer und Helen Wegmüller, wurde deshalb beauftragt, ein Experten- und Anwender-Hearing zu organisieren, welches die relevanten Fragestellungen abzudecken vermag.
2.2 Beizug externer Sachverstand
Anlässlich des Hearings vom 23. Oktober wurden Fragestellungen zu folgenden Punkten erörtert:
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Produktentscheid (Ausschreibung, Auswahl)
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Projektorganisation
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Erfahrungen (Nutzeroptik, Weiterentwicklung)
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Schnittstellenproblematik
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Projektabwicklung (Meilensteine, Reporting)
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Othmar Bucher, Leiter Informatik kantonale Steuerverwaltung Luzern
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Josef Stalder, Präsident Steuergemeindeverband Kanton Luzern
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Werner Stohler, Mitglied Projektteam NEST Basel-Stadt
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Erich Kleinhans, Leiter KMS (Lieferantin)
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2.3 Ergebnisse Hearing
Das Hearing produzierte für die Finanzkommission im wesentlichen folgende Beurteilung durch die Fachleute und lieferte im Sinne der Vertrauensbildung wichtige Entscheidinformationen bezüglich der vorgeschlagenen NEST-Lösung:
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Für mittlere und grosse Kantone sowie für die Gemeinden ist die am Markt bestens etablierte Lösung empfehlenswert.
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Mit seinen offenen Standards nutzt sie sämtliche heute am Markt verfügbaren Technologien und profitiert dabei von ihrer langjährigen Erfahrung.
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Als Verbund-Lösung ist sie jeder anderen und erst recht einem Alleingang vorzuziehen.
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Die Zusammenarbeit unter den angeschlossenen Kantonen sowie mit der Lieferfirma wird in nachvollziehbarer Weise als gut qualifiziert.
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Aus der Anwenderoptik beurteilt liegt ein sehr modernes, zuverlässiges und bewegliches System vor, welches auf hohe Akzeptanz stösst.
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Es besteht ein verlässliches Releasemanagement, welches die Durchführung intensiver Tests garantiert und die Qualität hochhält.
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Die Behebung allfälliger Software-Fehler wird effizient und kulant gehandhabt.
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Für zusätzliche Applikationen bzw. Sonderwünsche ist die Lösung bei Einhaltung eines genügenden zeitlichen Vorlaufs gut zugänglich.
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Die offerierten Projektkosten werden seitens der Lieferantin regelmässig eingehalten.
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Das Projektmanagement ist nach anerkannten und erprobten Standards organisiert.
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Datenmigration: Diese stellt die grösste Herausforderung im Projekt dar und bedingt in einer umfassenden Konzipierung unter anderem eine einwandfreie Definition der Daten. Mit der bestehenden Standardimportstruktur ist allerdings nach Aussage der Lieferantin sichergestellt, dass die Datenübernahme korrekt abgewickelt werden kann.
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Der mit dem Projekt einhergehenden tatsächlichen Aufgabenverlagerung ist als ebenfalls ernstzunehmende Herausforderung entsprechend grosses Augenmerk zu schenken.
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2.4 Würdigung durch die Finanzkommission
Vor dem Hintergrund der Abklärungen und eingeholten Auskünfte gelangt die Finanzkommission zum Schluss, dass dem Projekt in der vorliegenden Form zugestimmt werden kann. Sämtlichen von der Finanzkommission als kritisch identifizierten Punkte konnte seitens der verwaltungsinternen und externen Fachleute mit guten Begründungen begegnet werden. Die Plausibilitätsprüfung ergibt ein durchwegs positives Bild, so dass aus sachlichen Überlegungen der Geschäftsrealisierung nichts entgegensteht.
3. Politische Diskussion und Detailberatung
In der politischen Diskussion wurde festgestellt, dass das Projekt apolitisch ist und die ungeteilte Zustimmung aller Fraktionen findet.
Im Jahresprogramm ist das Projekt in Ziffer 2.02.08 deutlich ausgewiesen und somit solide in die Planung des Regierungsrates eingebettet. Das Projekt löst eine erste Tranche von CHF 3,5 Mio aus und ist im Voranschlag 2003 abgebildet.
Zusammenfassend ist damit die Finanzkommission der einhelligen Überzeugung, dass das Projekt CENSUS betreffend neue Informatikanwendungen für die kantonale Steuerverwaltung gemäss Vorlage realisiert wer- den kann und soll. Die Voraussetzungen für einen Projekterfolg sind mit dem aufgebauten Projektmanagement geschaffen und mit dem implementierten Controlling und Reporting kann davon ausgegangen werden, dass das Projekt ordnungsgemäss durchgeführt und abgeschlossen werden kann.
Die Finanzkommission wird den Prozess über ein mit der Projektleitung vereinbartes Projektmonitoring begleiten.
Demnach stellt die Finanzkommission dem Ratsplenum folgenden
4. Antrag
Die Finanzkommission beantragt dem Landrat einstimmig, dem Landratsbeschluss gemäss Beilage zuzustimmen.
Namens der Finanzkommission
Der Präsident: Roland Plattner-Steinmann
Reigoldswil, 15. November 2002
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