2002-149
Parlamentarischer Vorstoss |
Titel:
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Interpellation von Agathe Schuler: Steuerbelastung von AHV-Rentnerinnen und -Rentnern in unserem Kanton
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Autor/in:
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Agathe Schuler, CVP-Fraktion
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Eingereicht am:
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6. Juni 2002
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Nr.:
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2002-149
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Um die ganze Steuerbelastungsfrage der AHV-Bezügerinnen und -Bezüger hat inzwischen eine von den Altersvereinigungen in unserem Kanton angeregte Diskussion eingesetzt. Dabei wird von der FKD geltend gemacht, dass die AHV-Berechtigten in unserem Kanton trotz dem Wegfall des Abzugs steuerlich sehr günstig dastünden. Dem steht die Tatsache gegenüber, dass die abrupte Steuermehrbelastung von vielen AHV-Bezügerinnen und -Bezüger als sehr massiv empfunden wird, zumal sie, wegen des Uebergangsjahres, sogar rückwirkend ab 1.1.2001 wirksam geworden ist. Sie hat gehörigen Unmut ausgelöst, offensichtlich auch deshalb, weil die Auswirkungen weder genügend kommuniziert noch von möglichen (wenigstens befristeten) abschwächenden Abzugselementen begleitet wurde.
Eine positive neue Regelung, die in unserem Kanton eingeführt wurde und die von der CVP sehr begrüsst wird, sei an dieser Stelle aber auch hervorgehoben, nämlich der spezielle Abzug für Personen in Alters- und Pflegeheimen, die pflegebedürftig sind und für die deshalb nach einer "Pflegestufe" abgerechnet wird. Die hohen Pflegekosten können neu ohne unnötigen administrativen Aufwand nach der einfachen 2/3-Formel vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.
Der Regierungsrat wird deshalb gebeten, zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen und zu berichten:
1.
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Wird die ökonomisch sinnvolle Regelung betreffend abziehbare Kosten für pflegebedürftige Steuerpflichtige in Pflegeheimen in unserem Kanton beibehalten?
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2.
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Worauf stützt sich die Aussage der FKD, die AHV-Bezügerinnen und -Bezüger seien im landesweiten Vergleich trotz des Abzug-Wegfalls steuerlich noch immer "sehr vorteilhaft" gestellt (BaZ vom 23.05.02)? Der Regierungsrat wird um eine entsprechende Uebersicht, Stand 2002 gebeten.
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3.
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Wie hoch beziffert der Regierungsrat die Steuermehreinnahmen infolge Wegfalls des AHV-Abzugs?
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Und als Anhang:
Was gedenkt der Regierungsrat zu unternehmen, um die Information der Steuerpflichtigen analog anderer Kantone zu verbessern und die Steuerdeklaration zu vereinfachen (positive Beispiele Kanton St. Gallen, Kanton Bern)?
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