2002-149

Nach den per 1.1.2001 im Zuge der Steuerharmonisierung in Kraft getretenen neuen Bestimmungen des kantonalen Steuergesetzes können von den AHV-Renten keine Abzüge mehr gemacht werden. Der Wegfall dieses Abzuges (Fr. 7'000.-- für Alleinstehende und Fr. 10'000.-- für Ehepaare) bedeutet für alle AHV-Berechtigten in unserem Kanton eine massive Steuermehrbelastung. Zudem werden Rentnerinnen und Rentner, die Ergänzungsleistungen (EL) erhalten - und demnach nachweislich bedürftig sind - neu wieder besteuert. Besonders belastend ist die neue kantonale Steuermassnahme für jene (allein-stehenden) Steuerpflichtigen - meistens Alt-Rentnerinnen und Alt-Rentner, ohne 2. Säule und ohne Vermögen, die am bzw. unter dem Existenzminimum situiert sind und ausschliesslich vom AHV-Einkommen leben müssen oder, bei grosser Bedürftigkeit, auf Ergänzungsleistungen angewiesen sind.

Um die ganze Steuerbelastungsfrage der AHV-Bezügerinnen und -Bezüger hat inzwischen eine von den Altersvereinigungen in unserem Kanton angeregte Diskussion eingesetzt. Dabei wird von der FKD geltend gemacht, dass die AHV-Berechtigten in unserem Kanton trotz dem Wegfall des Abzugs steuerlich sehr günstig dastünden. Dem steht die Tatsache gegenüber, dass die abrupte Steuermehrbelastung von vielen AHV-Bezügerinnen und -Bezüger als sehr massiv empfunden wird, zumal sie, wegen des Uebergangsjahres, sogar rückwirkend ab 1.1.2001 wirksam geworden ist. Sie hat gehörigen Unmut ausgelöst, offensichtlich auch deshalb, weil die Auswirkungen weder genügend kommuniziert noch von möglichen (wenigstens befristeten) abschwächenden Abzugselementen begleitet wurde.


Eine positive neue Regelung, die in unserem Kanton eingeführt wurde und die von der CVP sehr begrüsst wird, sei an dieser Stelle aber auch hervorgehoben, nämlich der spezielle Abzug für Personen in Alters- und Pflegeheimen, die pflegebedürftig sind und für die deshalb nach einer "Pflegestufe" abgerechnet wird. Die hohen Pflegekosten können neu ohne unnötigen administrativen Aufwand nach der einfachen 2/3-Formel vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.


Der Regierungsrat wird deshalb gebeten, zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen und zu berichten:

Und als Anhang:
Was gedenkt der Regierungsrat zu unternehmen, um die Information der Steuerpflichtigen analog anderer Kantone zu verbessern und die Steuerdeklaration zu vereinfachen (positive Beispiele Kanton St. Gallen, Kanton Bern)?



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