2002-146
Parlamentarischer Vorstoss |
Titel:
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Postulat der CVP-Fraktion: Gezielte Steuerentlastung für AHV-Rentnerinnen und -Rentnern mit kleinem Einkommen
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Autor/in:
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CVP-Fraktion
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Eingereicht am:
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6. Juni 2002
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Nr.:
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2002-146
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Nach den per 1. 1.2001 im Zuge der Steuerharmonisierung in Kraft getretenen neuen Bestimmungen des kantonalen Steuergesetzes können von den AHV-Renten keine Abzüge mehr gemacht werden. Der Wegfall dieses Abzuges (Fr. 7000.-- für Alleinstehende und Fr. 10'000.-- für Ehepaare) bedeutet für alle AHV-Berechtigten in unserem Kanton eine Steuermehrbelastung. Zudem werden Rentnerinnen und Rentner, die Ergänzungsleistungen (EL) erhalten - und demnach nachweislich bedürftig sind - neu wieder besteuert. Besonders belastend ist die neue kantonale Steuermassnahme für jene (alleinstehenden) Steuerpflichtigen - meistens Alt-Rentnerinnen und Alt-Rentner ohne 2. Säule und ohne Vermögen - die am bzw. unter dem Existenzminimum situiert sind und ausschliesslich vom AHV-Einkommen leben müssen oder bei grosser Bedürftigkeit auf Ergänzungsleistungen angewiesen sind.
Zumindest diese groteske Besteuerung der in Armut lebenden Alt-Rentnerinnen und Alt-Rentner sollte dringend korrigiert werden, zumal sie per Saldo wohl zu keinen ins Gewicht fallenden Mehreinnahmen für den Staat führt, sondern z.B. mehr Steuererlassgesuche und damit verbunden administrativer Verwaltungsmehraufwand verursacht. Mittel und Wege zu einer gezielten Steuerentlastung bzw. -befreiung gibt es nach dem Beispiel anderer Kantone durchaus und trotz der sogenannten Steuerharmonisierung.
Der Regierungsrat wird deshalb aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, wie die stossende neue Steuerbelastung für an/unter der Armutsgrenze lebende Alt-Rentnerinnen und Alt-Rentner (ohne 2. Säule, nur AHV- oder AHV/EL-Beziehende) gezielt und umgehend eliminiert werden kann.
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