2002-144

Der am 28. Januar 1997 zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft ratifizierte und vom Landrat mit grossem Mehr genehmigte Kulturvertrag regelt das finanzielle Engagement des Kantons Basel-Landschaft gegenüber den wichtigen Kulturinstitutionen in Basel-Stadt auf der Basis eines Staatsvertrags. Die BL-Subventionen an baselstädtische Kulturinstitutionen sind auf 1% der Steuererträge der natürlichen Personen plafoniert.


Das Theater Basel beschäftigt rund 750 Menschen der Region. Seit Beginn der Saison 2001/2002 und mit der Eröffnung des neuen Schauspielhauses sind die Besucherzahlen erfreulicherweise deutlich gestiegen (um ca. 13%). Wiederholt wurden Aufführungen der Basler Theater ausgezeichnet.


An der Verwaltungsratssitzung der Theatergenossenschaft vor einem Monat wurde für die nächste Saison 2002/2003 ein Budget bewilligt, das ein Defizit von Fr. 300'000.- ausweist.


Obwohl auch die Wirtschaft und Gemeinden Beiträge zahlen, wurde mit dem Staatsvertrag dokumentiert, dass die Unterstützung des Basler Theaters vorab Sache des Kantons ist.


Nun sind aber die Steuereinnahmen der natürlichen Personen im Kanton Basel-Landschaft seit der einjährigen Veranlagungsperiode zurückgegangen - also auch die für den Kulturvertrag zur Verfügung stehenden Mittel. Andererseits scheint eine befremdliche Praxis bei der Berechnung zu bestehen, welche AusländerInnen nicht zu den natürlichen Personen zählt.


Ich bitte deshalb den Regierungsrat zu prüfen, ob der Vertragstext bei der Berechnung des Kulturprozentes grosszügiger als bisher ausgelegt werden kann.
Insbesondere sollen die Quellensteuer der Ausländer und andere Einnahmen, die man ebenfalls als «Steuer natürlicher Personen» interpretieren kann, zukünftig in die Berechnung einbezogen werden.



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