Bericht an den Landrat - Landratsbeschluss (Entwurf)
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Bericht an den Landrat - Landratsbeschluss (Entwurf) |
Bericht Nr: | 2002-138 | |
vom: | 2. September 2002 | |
Titel des Berichts: | Änderung des Sachversicherungsgesetzes zur Aufhebung der Versicherungspflicht für Fahrhabe | |
Bemerkungen: | Verlauf dieses Geschäfts |
Gesetz über die Versicherung von Gebäuden, Grundstücken und Fahrhabe (Sachversicherungsgesetz)
Änderung vom
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
I.
Das Gesetz vom 12. Januar 1981
1
über die Versicherung von Gebäuden, Grundstücken und Fahrhabe (Sachversicherungsgesetz) wird wie folgt geändert:
Titel
Gesetz über die Versicherung von Gebäuden und Grundstücken (Sachversicherungsgesetz)
§ 1 Zweck
Dieses Gesetz bezweckt eine umfassende Regelung der Versicherung von Gebäuden und Grundstücken.
§ 3 Absatz 2
2
Aufgehoben
§ 28 Absatz 1 Buchstabe d
1
Für die Schadenermittlung gelten folgende Grundsätze:
d. Bei beschädigten, gesunden Obst- und Zierbäume werden die Kosten für die Wiederbeschaffung der Jungpflanzen gleicher Art sowie die anerkannten Räumungs- und Wiederinstandstellungskosten vergütet.
Abschnittstitel E sowie §§ 52 - 54
Aufgehoben.
II.
Der Regierungsrat beschliesst das Infkrafttreten dieser Änderung.
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Fussnote: