Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
Titel: | A: Gewährung eines Kredits für die Vorprojektphase für die Errichtung eines Neubaus des Universitätskinderspitals beider Basel (UKBB) | |
vom: | 28. Mai 2002 | |
Nr.: | 2002-136 | |
Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
4. Räumliche Integration der Poliklinik der KJUP
4.1 Ausgangslage
Die Kinder- und Jugendpsychiatrische Universitätsklinik und -poliklinik (KJUP) des Kantons Basel-Stadt wurde bei der Gründung des UKBB per 1. Januar 1999 ausgegliedert und zu einer selbständigen Organisationseinheit des Sanitätsdepartements Basel-Stadt umgestaltet. Um eine für die KJUP wirtschaftlich und organisatorisch tragbare Lösung zu finden, wurde ein Management- und Dienstleistungsvertrag zwischen dem UKBB und dem Kanton Basel-Stadt abgeschlossen. Die Dienstleistungen des UKBB an die KJUP umfassen heute die Personal- und Patientenadministration, das Finanz- und Rechnungswesen/Controlling, sowie den technischen Dienst, die Reinigung, den Notfall- und Telefondienst, die Informatik, die Küche und das Krankengeschichte-Archiv.
Das UKBB betreibt derzeit am Standort Basel 6 akutpsychiatrische Betten. Die ärztlichen Leistungen werden von der KJUP erbracht. Gleiches gilt für den UKBB-Standort Bruderholz mit 6 akutpsychiatrischen Betten: Die ärztlichen Leistungen werden beim Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst (KJPD) Basel-Landschaft eingekauft. Auch künftig wird das UKBB am neuen Standort in Basel im stationären Bereich etwa 12 akutpsychiatrische Betten betreiben. Die 12 Psychiatriebetten sind deshalb im Raum- und Funktionsprogramm des Neubaus UKBB berücksichtigt. Die Regelung der künftigen ärztlichen Versorgung der psychiatrischen Patientinnen und Patienten im Neubau UKBB ist bis zum Zeitpunkt des Baubezugs zu klären.
4.2 Regelung der ambulanten Versorgung
Im Gegensatz zur stationären wird die ambulante Versorgung mit kinder- und jugendpsychiatrischen Leistungen auch in Zukunft ausserhalb des UKBB erfolgen. Die KJUP-Standorte KPA (kinderpsychiatrisch-psychotherapeutische Abteilung an der Alemannengasse 60) sowie JPA (Jugendpsychiatrische Abteilung an der Röschenzerstr. 5+7) und die dezentralen Abteilungen des KJPD sollen erhalten bleiben, da sich die Behandlungen an den jetzigen Standorten bewährt haben und nicht in eine Spitalstruktur passen.
Anders ist die Situation der Poliklinik der KJUP (heutiger Standort ist am Schaffhauserrheinweg 55) zu beurteilen. Für eine räumliche Zusammenführung der Poliklinik der KJUP mit dem UKBB sprechen die medizinischen und universitären Synergien, die sich durch die Nähe der Poliklinik zur stationären Versorgung in der Kinder- und Jugendpsychiatrie ergeben. Heute ist dies durch die unmittelbare Nähe am Rhein gegeben. Am heutigen UKBB-Standort an der Römergasse wird die medizinische Leistung für die akutpsychiatrischen stationären Patienten von den Ärzten der KJUP erbracht. Danach wäre dies auf Grund der Distanz nicht mehr effizient. Die Zusammenführung erleichtert ebenso die Aufgaben in der Lehre und Forschung. Ferner werden heute auch verschiedene betriebliche und administrative Dienstleistungen gemäss dem geltenden Management- und Dienstleistungsvertrag vom UKBB für die KJUP erbracht, die danach wegen der Distanz die KJUP anderweitig beschaffen oder selbst erbringen müsste.
Die Poliklinik der KJUP am Schaffhauserrheinweg 55 ist in einem prächtigen Gebäude (Villa) untergebracht, das auch für Wohnzwecken genutzt werden könnte. Der im Raumprogramm mit 1047 m2 HNF angegebene Raum entspricht in etwa der heutigen Raumkapazität am Rhein. Dieser Wert wird nach dem Entscheid für die räumliche Integration kritisch überprüft.
Die Unterbringung der Poliklinik der KJUP im Neubau UKBB kann räumlich und finanziell getrennt vom eigentlichen UKBB erfolgen, sodass dies nicht direkt das partnerschaftliche Geschäft zwischen den beiden Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft für einen Neubau UKBB tangiert. Der Entscheid für eine Verlegung der Poliklinik der KJUP in den Neubau UKBB auf dem Areal Schanzenstrasse/Schällemätteli muss aber gleichzeitig gefällt werden, da dies im Raum- und Funktionsprogramm des Gesamtgebäudes UKBB berücksichtigt werden muss.
4.3 Kosten der räumlichen Integration
Die räumliche Integration der Poliklinik der KJUP im Neubau UKBB beansprucht gemäss aktuellen Angaben einen Raum von 1'047 m2 Hauptnutzfläche (HNF) bzw. 1'750 m2 Bruttogeschossfläche (BGF). Die geschätzten Kosten für diese Raumerstellung belaufen sich auf ca. Fr. 11,0 Mio., die allein vom Kanton Basel-Stadt zu tragen sind. In der vorliegenden Planungsphase, also vor der Projektierung, können die Kosten nicht mit hoher Genauigkeit geschätzt werden, sodass die Kosten noch um 10% nach oben (12 Mio.) oder nach unten (10 Mio.) variieren können. Der Betrag von Fr. 11 Mio. teilt sich auf die BKP-Positionen wie folgt auf:
Geschätzte Anlagekosten der Poliklinik der KJUP (Stand Mai 2002)
BKP | Fr. | |
0 | Grundstück | 1'800'000.-- |
1 | Vorbereitungsarbeiten | 95'000.-- |
2 | Gebäudekosten | 6'290'000.-- |
3 | Betriebseinrichtungen | 1'260'000.-- |
4 | Umgebung | 125'000.-- |
5 | Gebühren, Finanzierung | 780'000.-- |
Mehrwertsteuer | 650'000.-- | |
Total | 11'000'000.-- |
Die räumliche Integration der Poliklinik der KJUP im Gebäude Neubau UKBB soll in der Vorprojektphase für den Neubau UKBB berücksichtigt, aber finanziell separat vom partnerschaftlichen Geschäft geführt werden.
Angesichts dieser relativ hohen Kosten für den Kanton Basel-Stadt sollen in den folgenden Planungsschritten der Vorprojektphase auch alternative Lösungen zur räumlichen Integration geprüft werden. Insbesondere ist zu evaluieren, ob ein anderer Standort für die Poliklinik der KJUP in der Nähe des Neubaus UKBB realisierbar wäre.
Fortsetzung >>>
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