Vorlage an den Landrat


3. Langfristiges Leistungsprofil UKBB

3.1 Leistungsvereinbarung als Grundlage


Die Trägerkantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt haben die kinder- und jugendmedizinische Spitalversorgung für ihre Einwohnerinnen und Einwohner sicherzustellen. Sie übertragen diese Aufgabe im Rahmen einer Leistungsvereinbarung (1) mit dazugehörigem Leistungsbeschrieb (2) und Leistungsauftrag (3) an das UKBB. Rechtliche Grundlage für diesen Schritt bilden die Spitalgesetze der beiden Kantone und der Staatsvertrag zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt über das UKBB vom 16.2.1998 (Kinderspitalvertrag) .


Im Hinblick auf die Realisierung eines Neubaus UKBB wurden die aktuellen Vorlagen zum Leistungsbeschrieb und Leistungsauftrag aus dem Jahre 2000 näher analysiert. Die Aufgabe bestand darin, die Abweichungen zu den beiden Vorlagen zu bestimmen, die sich aus einer langfristigen Planung ergeben. Die Planung berücksichtigt dabei den langfristigen Bedarf nach kinder- und jugendmedizinischer Spitalversorgung v.a. in den beiden Kantonen und die im Interesse der Kinder notwendigen Positionierung des UKBB.




3.2 Leistungsbeschrieb


Aus aktueller Sicht gibt der derzeit geltende Leistungsbeschrieb vom November 2000 bereits in hohem Masse die langfristig zu verfolgenden Ziele und Aufgaben des UKBB wieder. Die hauptsächlichen Ergänzungen aus der langfristigen Perspektive sind die Aufhebung der beiden Standorte zugunsten eines Neubaus in Basel und die erweiterte Kooperation mit dem KBS insbesondere bei den Querschnittsfunktionen (medizin-technischen Bereichen und Infrastrukturdiensten, vgl. dazu Kapitel 5).




3.3 Leistungsauftrag


Der aus aktueller Sicht langfristige Leistungsauftrag unterscheidet sich vom geltenden Leistungsauftrag vom 2.11.2000 insbesondere beim Leistungsumfang (Anzahl Pflegetage, Anzahl Behandlungen usw.) und bei den Kooperationen. Nur punktuelle Änderungen sind dagegen beim Leistungsangebot zu verzeichnen.




3.3.1 Langfristige Änderungen im Leistungsangebot


Langfristig sind hauptsächlich folgende Änderungen im Leistungsangebot vorgesehen:




3.3.2 Langfristiger Leistungsumfang in der stationären Versorgung


Seit der Gründung des UKBB im Jahre 1999 präsentiert sich die stationäre Versorgung wie folgt:


Nachdem in den beiden ersten Jahren ohne Berücksichtigung der Rehabilitation rund 33'000 Pflegetage erbracht wurden, erhöhten sich diese im Jahre 2001 auf rund 35'000. Wir gehen davon aus, dass der Wert des Jahres 2001 besser als derjenige der vorhergehenden Jahre den korrekten Bedarf im Einzugsgebiet angibt. Der Zweistandorte-Betrieb hat sich nach einer schwierigen Anfangsphase in den ersten Jahren inzwischen etabliert. Auch wenn die internen Prozesse noch nicht ganz optimal ablaufen, erfolgen heute doch mehr Zuweisungen als in den ersten zwei Gründungsjahren.


Die folgende Tabelle zeigt auf, woher die im UKBB im Jahre 2001 stationär behandelten Patientinnen und Patienten stammen und wie die entsprechende Bettenverteilung aussieht:

Die Nordwestschweiz (BS, BL inkl. AG, JU und SO) deckt 86% der Fälle und 84% der Pflegetage ab. Von geringerer statistischer Bedeutung ist der Anteil der restlichen Schweiz, der bei den Fällen noch vom Ausland übertroffen wird. Es bleibt zu erwähnen, dass 64% der Baselbieter Fälle aus dem bei weitem kinderreichsten Bezirk Arlesheim kommen.




Einflussfaktoren


Zur Bestimmung der langfristigen Eckwerte (Anzahl Fälle und Pflegetage) sind die wesentlichen Einflussfaktoren zu berücksichtigen. Dies sind insbesondere die demografische Entwicklung, die Konzentration der Dienstleistungen an zentraler Lage sowie die Verlagerung der stationären auf die teilstationären und ambulanten Behandlungen. Wie schwer es jedoch ist, deren Einfluss auf den künftigen langfristigen Bedarf nach stationärer Versorgung abzuschätzen, geben die folgenden Überlegungen wieder.




Demografische Entwicklung


Auf Grund der heutigen Bevölkerungsstruktur in der Nordwestschweiz (NWCH) muss gemäss den Statistischen Ämtern der Kantone BS und BL davon ausgegangen werden, dass die Zahl der Kinder und Jugendlichen in den nächsten 15 Jahren um 10% zurückgehen wird, da die Zahl der Frauen, die Kinder haben werden, ebenfalls sehr deutlich fällt. Durch die Zuwanderung insbesondere ausländischer Arbeitskräfte und derer Familien könnte jedoch die generelle Abnahme der Bevölkerung und der Kinder teilweise kompensiert werden.




Konzentration der Kindermedizin an zentraler Lage


Es ist anzunehmen, dass das UKBB mit der Konzentration der eigenen Dienstleistungen in einem Neubau an zentraler Lage einen höheren Zulauf von Patientinnen und Patienten (und deren Eltern) haben wird, welche bis anhin auch andere Leistungserbringer in Anspruch genommen haben. Eine interne Analyse hat ergeben, dass im Jahre 2000 rund 20% der in den Spitälern der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft stationär behandelten Kinder im Alter zwischen 0 und 14 Jahren (ohne Neugeborene) nicht im UKBB versorgt wurden. Ein Teil davon, insbesondere derjenige aus der näheren Region (Stadt Basel und unterem Baselbiet) könnte künftig vom UKBB aufgenommen werden.




Verlagerung stationärer auf teilstationäre und ambulante Behandlungen


Es bestehen gesellschaftliche und ökonomische Erwartungen, operative und sonstige Leistungen in den Spitälern in möglichst kurzer Zeit zu erbringen. Daneben sorgen medizinische Entwicklungen laufend dafür, dass die Behandlungen schonender und deshalb kürzer werden. Neben einer tendenziellen Abnahme der mittleren Aufenthaltsdauer erfolgen somit auch Verlagerungen von der stationären zur teilstationären (Tagesklinik) und ambulanten (Poliklinik) Versorgung. Der Bedarf nach teilstationären und ambulanten Behandlungen wird mit Bestimmtheit steigen, aber wie gross die Auswirkungen auf die Anzahl stationärer Fälle sein werden, lässt sich schwer abschätzen.




Entwicklung in der Neonatologie und IPS


Auf Grund des erwarteten Geburtenrückganges müsste in der Neonatologie und IPS eine Abnahme der behandelten Fälle resultieren. Wiederum könnte diese Entwicklung durch medizinische Fortschritte (beispielsweise könnten noch kleinere Frühgeborene am Leben erhalten werden) teilweise kompensiert werden.




Entwicklung in der Kinder- und Jugendpsychiatrie


Laut Experten ist in diesem Bereich auf Grund der gesellschaftlichen Entwicklung mit einer Zunahme der zu behandelnden Fälle zu rechnen. Wie gross die Zunahme ist und wieviel davon stationär, teilstationär oder ambulant versorgt werden kann, lässt sich heute schwer prognostizieren.




Szenarien


Die genannten Faktoren können sich - je nach Entwicklung - auf die Anzahl stationär behandelter Fälle und Anzahl Pflegetage verstärkend (nach unten oder nach oben) oder gegenseitig kompensierend auswirken. Deshalb wurde in der Planung mit drei Szenarien gearbeitet, um den künftigen Bedarf im Vergleich zum Jahr 2001 abschätzen zu können:


Das Szenario Wachstum geht davon aus, dass sich alle Einflussfaktoren dermassen entwickeln, dass sie sich gegenseitig verstärken und es zu einer erheblichen Zunahme der Anzahl Fälle und Pflegetage kommt.


Auch beim Szenario Schrumpfung bewirkt die Entwicklung aller Einflussfaktoren eine gegenseitige Verstärkung des Trends. Im Gegensatz zum ersten Szenario kommt es aber zu einer erheblichen Abnahme der Anzahl Fälle und Pflegetage.


Das Szenario moderate Entwicklung stellt einen möglichen Mittelweg zu den beiden anderen Szenarien dar. Dieses Szenario entspricht mit seinen Annahmen am ehesten den heute zu erwartenden Entwicklungen. Die prognostizierten Entwicklungen wurden wie folgt festgelegt:


Szenario `Moderate Entwicklung`: Erwartete langfristige Entwicklungen


Das Szenario Moderate Entwicklung weist in der langen Frist auf Grund der zu erwartenden Entwicklungen rund 5'000 stationäre Fälle und rund 32'000 Pflegetage für das UKBB aus. Dies entspricht einer Abnahme von etwa 15% bei den Pflegetagen gegenüber 2001. Im Vergleich dazu resultiert beim Szenario Wachstum eine Zunahme von 0% und beim Szenario Schrumpfung eine Reduktion von 30% bei den Pflegetagen gegenüber 2001. Beim Szenario Schrumpfung geht man davon aus, dass die Kinderzahlen gemäss den demografischen Prognosen effektiv um 10% gegenüber heute abnehmen und eine grössere Verlagerung der stationären zu den teilstationären und ambulanten Behandlungen (-20% der stationären Falle) erfolgt.




Einzuplanende Bettenkapazitäten


Damit die Auswirkung auf die notwendigen Bettenkapazitäten erfasst werden kann, ist eine durchschnittliche Bettenauslastung festzulegen. Im Jahre 2001 betrug im UKBB die durchschnittliche Bettenauslastung ohne Berücksichtigung der Rehabilitation 77% (4) . Auf Grund der knappen Raumsituation am Standort Bruderholz ist die dortige Zahl der betriebenen Betten eingeschränkt, was immer wieder zu schwierigen Situationen führt. Die betrieblich notwendige Zahl betriebener Betten ist somit höher als die effektive (in der Höhe von 125 Betten ohne Rehabilitation).


Ein Vergleich mit der durchschnittlichen Bettenauslastung im Kinderspital Zürich und in der medizinischen Kinderklinik des Inselspitals in Bern zeigt, dass die aktuelle Bettenauslastung im UKBB mindestens gleichhoch wie in anderen Kinderspitälern ist.


Es bestehen gute Gründe für eine relativ tiefe durchschnittliche Bettenauslastung im Vergleich zu einem Erwachsenenspital:


Aus den genannten Gründen wird in der Planung zur Bestimmung der erforderlichen Bettenkapazitäten mit einer durchschnittlichen Bettenbelegung von 75% gerechnet. Dadurch wird das UKBB in der Lage sein, auch einen höheren saisonalbedingten oder vorübergehenden Bedarf nach stationärer Versorgung decken zu können. Die mit einer Bettenbelegung von 75% ermittelten Bettenkapazitäten stellen die Anzahl Stellplätze im künftigen UKBB dar. Damit wird angegeben, für wie viele Pflegebetten maximal im UKBB Raum geschaffen wird. Die effektiv bewilligten Planbetten gemäss kantonaler Spitalliste können durchaus von der Anzahl Stellplätze abweichen, da sich diese Zahl nach einem mittleren (geglätteten) Bedarf nach stationärer Versorgung orientiert. Die künftigen personellen und materiellen Ressourcen des UKBB werden sich nach den bewilligten Planbetten ausrichten.


Ausgehend von einer durchschnittlichen Bettenauslastung von 75% ergibt sich beim Szenario Moderate Entwicklung eine notwendige Bettenkapazität von insgesamt 116 Betten (6) . Zusammen mit dem Verzicht auf die Rehabilitation mit 6 Betten resultiert daraus insgesamt ein Bettenabbau gegenüber heute (131 betriebene Betten) von 15 Betten. Die geplante langfristige stationäre Bettenkapazität des UKBB setzt sich folgendermassen zusammen:


Unter den 84 Betten Pflegestation sind alle sogenannten chirurgischen, orthopädischen, pädiatrischen und psychiatrischen Pflegeplätze subsumiert. Es ist vorgesehen, die medizinischen Bereiche nicht räumlich strikt voneinander zu trennen, um künftig die Durchlässigkeit zwischen den einzelnen Fachgebieten zu ermöglichen und eine optimale Betriebsführung zu gewährleisten.


Derzeit wird zusammen mit dem Bau der Universitäts-Frauenklinik im Klinikum 1 West des KBS die Neonatologie-Station des UKBB erstellt. Die 16 Betten der Neonatologie sind somit räumlich nicht im Neubau des UKBB zu integrieren.




Nochmalige Prüfung des stationären Leistungsumfangs


Der oben dargelegte langfristige Leistungsumfang mit rund 32'000 Pflegetagen und einer Kapazität von 116 Betten beruht auf zahlreichen Annahmen über die künftige medizinische und demographische Entwicklung. Es ist durchaus möglich, dass die an der Planung beteiligten Fachleute infolge neuer Entwicklungen in den nächsten Jahren zu anderen Annahmen gelangen könnten.


Zudem erfüllen die Regierungen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft die bereits hohen und stetig steigenden Gesundheitskosten mit grosser Besorgnis. Deshalb soll das Szenario Schrumpfung mit rund 27'000 Pflegetagen und 100 Betten als mögliche Variante weiterhin verfolgt werden. Bei den nun folgenden Planungsschritten in der Vorprojektphase wird der stationäre Leistungsumfang erneut einer vertieften Analyse unterzogen. Es ist beabsichtigt, dem vorgesehenen Projektwettbewerb sowohl das Szenario Moderate Entwicklung (116 Betten) als auch das Szenario Schrumpfung (100 Betten) zu Grunde zu legen.




3.3.3 Langfristiger Leistungsumfang in der teilstationären Versorgung


Wie bereits erwähnt, bestehen gesellschaftliche und ökonomische Forderungen nach mehr tagesklinischen Behandlungen. Zudem wird die medizinische und medizintechnische Entwicklung künftig dazu beitragen, dass operative Eingriffe nur noch einen kurzen Spitalaufenthalt nach sich ziehen. Es kann daher künftig von einer Verlagerung von den stationären zu den teilstationären Behandlungen ausgegangen werden.


Aktuell werden im UKBB rund 2'000 tagesklinische Behandlungen jährlich erbracht und teilweise aus räumlichen Gründen auf den Stationen untergebracht. Für das letzte Jahr kann ein Zuwachs von 7,5% nachgewiesen werden. Derzeit stehen dem UKBB 5-8 tagesklinische Plätze zur Verfügung.


Im Jahre 2001 wurden im UKBB 2'008 Kinder teilstationär behandelt. Die Verteilung nach Wohnort sieht wie folgt aus:


Bei der teilstationären Versorgung ist der Anteil der Nordwestschweiz mit über 90% noch höher als bei der stationären Versorgung.


Übereinstimmend mit dem generellen medizinischen Trend zur vermehrten teilstationären Behandlung wird im UKBB langfristig mit einer substantiellen Erhöhung von 1'000 tagesklinischen Behandlungen gegenüber heute gerechnet, d.h. langfristig dürften rund 3'000 teilstationäre Behandlungen im UKBB erfolgen. Dafür wird Raum für 13 tagesklinische Plätze erstellt. Im Verhältnis zur zahlenmässig bedeutsamen Entwicklung zur zunehmenden teilstationären Versorgung, die beispielsweise in anderen europäischen Ländern und in den USA klar erkennbar ist, stellt sich diese prognostizierte und geplante Zunahme beim UKBB als moderat dar.


Neben dem UKBB werden die Kinder in unserer Region auch in der Kindertagesklinik Liestal AG (KTK) teilstationär behandelt. In einer Statistik vom September 2001 gibt die KTK an, dass sie im Jahre 2000 rund 750 Patienten teilstationär behandelt hat, davon 500 pädiatrisch und 250 chirurgisch. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Patienten hauptsächlich im oberen Baselbiet, aber auch in den näheren aargauischen und solothurnischen Gemeinden wohnhaft sind.


In unserer Region werden derzeit rund 2/3 der teilstationär versorgten Kinder im UKBB und rund 1/4 in der KTK behandelt. Der restliche kleine Anteil von rund 10% verteilt sich auf mehrere Spitäler.


Die teilstationäre Versorgung im UKBB unterscheidet sich zu derjenigen in der KTK insbesondere in folgender Hinsicht: Das UKBB bietet ein breiteres Behandlungsspektrum an und behandelt auch komplexere Fälle. Zudem besteht die Möglichkeit, bei Bedarf über Nacht im Spital zu bleiben (aber nicht länger als 24 Stunden insgesamt, sonst gilt der Fall als stationär). Die KTK bietet keine Übernachtungen an, die Kinder sind aber nach einem medizinischen Eingriff durchschnittlich zwei Tage in der KTK.


Wie in den Neubauplanungen für das Kinderspital Zürich und für die Kinderklinik Luzern ist die tagesklinische Versorgung ein Bestandteil des integralen Behandlungskonzeptes auch in der Neubauplanung des UKBB. Ziel ist es, dass für die Behandlungen optimale personelle und infrastrukturelle Bedingungen vorliegen. Dabei ist es aus folgenden Gründen zwingend, dass eine tagesklinische Einrichtung in unmittelbarer Nähe zu einer stationären Einheit liegt:


Wie ausgeführt braucht eine Tagesklinik eine stationäre Einheit in unmittelbarer Nähe als fachliche Absicherung bei Komplikationen. Dies sollte eine Kinderklinik sein. Theoretisch wäre eine Tagesklinik auch innerhalb eines Erwachsenenspitals oder alleinstehend denkbar. Das Behandlungsspektrum müsste sich jedoch diesem Umstand anpassen. Im Fall der alleinstehenden Tagesklinik dürfte das Behandlungsspektrum nicht sehr viel grösser sein als dasjenige in einer pädiatrischen Praxis.




3.3.4 Langfristiger Leistungsumfang in der ambulanten Versorgung


Wie bei der teilstationären wird künftig auch bei der ambulanten Versorgung mit einem höheren Bedarf gerechnet. Die Konzentration des UKBB in einem Neubau an zentraler Lage dürfte dafür sorgen, dass auch vermehrt Eltern mit ihren Kindern die ambulante Versorgung im UKBB beanspruchen werden. Ferner dürfte die medizinische Entwicklung zahlreiche ambulante Behandlungen zu Lasten der stationären Versorgung ermöglichen.


Es bestehen gute Gründe für die räumliche Integration der ambulanten Versorgung in einem Spital. Als Zentrumsspital für die Kindermedizin deckt das UKBB mit Topspezialisten medizinische Spezialgebiete (Kardiologie, Nephrologie u.a.) ab, die sonst in der Region nicht angeboten würden. Die Patientenzahlen in diesen Spezialgebieten fallen jedoch in hohem Masse im ambulanten Bereich an. Ohne die ambulanten Behandlungen könnten die Spezialisten nicht für das UKBB gewonnen oder gehalten werden. Zudem dienen die ambulanten Fälle dazu, die hohe Qualität in den einzelnen Spezialgebieten zu sichern.


Auch betriebswirtschaftlich macht der Einbau von Polikliniken in Spitälern Sinn. Die vorhandenen ärztlichen und infrastrukturellen Ressourcen können und sollen bestmöglich sowohl für die stationäre als auch für die teilstationäre und ambulante Versorgung genutzt werden. Die ambulanten Leistungen sind zudem in einem hohen Grade steuerbar. Mit einem guten Management, einer optimalen Raumanordnung und optimalen Prozessen tragen diese Leistungen wesentlich zu einem guten Betriebsergebnis bei.


Heute werden im UKBB über 62'000 ärztliche Konsultationen (inkl. Notfälle) jährlich erbracht. Um dem zunehmenden Trend Rechnung zu tragen und die personellen wie materiellen Ressourcen gut auszulasten, sollte künftig Raum für rund 70'000 ärztliche Konsultationen (+13%) geschaffen werden.


Um die Anzahl notwendiger Untersuchungsräume zu bestimmen, geht man in der Planung davon aus, dass zur Erbringung der rund 70'000 Konsultationen 250 Tage im Jahr (ohne Berücksichtigung der Wochenenden) zur Verfügung stehen. Pro Untersuchungsraum und Tag a 9 Arbeitsstunden lassen sich etwa 11 Behandlungen absolvieren, wenn man von einer durchschnittlichen Konsultationsdauer von 40 Minuten und einer Raumbelegung von rund 80% ausgeht. Auf Grund dieser Annahmen resultieren rund 25 Untersuchungsräume (70'000 Konsultationen/250 Tage/11 Konsultationen pro Tag und Untersuchungsraum), die im Raum- und Funktionsprogramm aufgenommen wurden.


Die hier vorstehenden Annahmen sollen in den nächsten Planungsschritten bis zur folgenden Kreditvorlage (Baukredit) nochmals vertieft überprüft werden.




3.3.5 Überprüfung des langfristigen Leistungsumfangs


Der oben dargelegte langfristige Leistungsumfang im stationären, teilstationären und ambulanten Bereich beruht auf zahlreichen Annahmen über die künftige medizinische und demographische Entwicklung. Diese Annahmen können in den nächsten Jahren noch leicht ändern, sodass der Leistungsumfang eventuell modifiziert werden müsste.


Um künftig die nötige Flexibilität in der Planung zu erhalten, sollen im vorgesehenen Wettbewerbsverfahren verschiedene Leistungsumfänge berücksichtigt werden. Im Vordergrund steht dabei die Berücksichtigung der Szenarien Moderate Entwicklung (116 Betten) und Schrumpfung (100 Betten) im Bereich der stationären Versorgung. Damit wird sich die Möglichkeit ergeben, die Festlegung des definitiven Leistungsumfangs erst bei der nächsten Kreditvorlage voraussichtlich im Sommer 2004 vornehmen zu können.


Zudem ist danach in der Bauplanung eine multifunktionelle und flexible Baustruktur zu wählen, welche in der langfristigen Betrachtung bauliche Erweiterungen (z.B. Ausbau um ein zusätzliches Stockwerk) und am jeweiligen Bedarf angepasste Raumnutzungen erlaubt.




3.4 Verzicht auf erweiterte Erstversorgung im Raum Liestal


3.4.1 Triage der pädiatrischen Notfälle


Unabhängig von der Realisierung des Neubaus des UKBB in Basel stellt sich die Frage nach der Notwendigkeit einer erweiterten Erstversorgung im Raum Liestal. Diese könnte eine Triagefunktion der pädiatrischen Notfälle (was muss stationär behandelt werden, was gehört in eine vertiefte ambulante Abklärung, was kann sofort vor Ort ambulant versorgt werden?) für die Bezirke Liestal, Sissach und Waldenburg sicherstellen. In diesen Bezirken kann von ca. 2'000 - 4'000 Notfällen pro Jahr ausgegangen werden. Die Erfahrungen im UKBB zeigen auf, dass ca. 10% der Notfälle stationär aufgenommen werden, während die restlichen 90% der Notfälle ambulant versorgt werden können.


Für eine neue durchgehend geöffnete (24 h auch am Wochenende) Organisation für die Erstversorgung ist mit einem jährlichen Personalaufwand von rund 1 Million Franken zu rechnen.




3.4.2 Auswirkungen auf den Neubau UKBB


Der Aufbau einer erweiterten Erstversorgung im Raum Liestal würde aus heutiger Sicht die künftige Nachfrage nach Notfallleistungen am neuen UKBB-Standort nur marginal beeinflussen. Es erscheint wahrscheinlicher, dass die künftigen Patientinnen und Patienten dieser neuen Organisation insbesondere durch Verschiebungen der notfallmässigen Konsultationen zu Lasten der praktizierenden Ärzteschaft der Region resultieren. Für das UKBB wäre der erwartete Rückgang an Konsultationen nicht investitionsrelevant.




3.4.3 Bestehende Erstversorgung ausreichend


Heute wird die Erstversorgung im Raum Liestal insbesondere durch die freipraktizierenden Ärztinnen und Ärzte, die Kindertagesklinik AG (KTK) und die Notfallstation im Kantonsspital Liestal gewährleistet. Diese kann als bereits gut ausgebaut bezeichnet werden. Dies geht auch aus der Notfallstatistik des UKBB hervor: Von den 19'190 Notfällen wohnten 11'759 Patienten (61%) im Kanton Basel-Stadt und 7'431 Patienten (39%) im Kanton Basel-Landschaft. Es kann angenommen werden, dass viele Baselbieter Notfälle nicht im UKBB behandelt wurden, da ja auf Grund der Kinderzahlen der BL-Anteil bedeutend höher als der BS-Anteil sein müsste (BS: 23'600 Kinder, 36%; BL: 42'000 Kinder, 64%).


Die bereits gute und für den Bedarf ausreichende Erstversorgung für das obere Baselbiet ist von der künftigen Aufhebung des UKBB-Standorts Bruderholz kaum tangiert, da für schwerwiegendere Notfälle die Anfahrt zum künftigen Neubau in Basel nicht wesentlich länger als heute zum Standort Bruderholz sein wird. Deshalb wird auf Grund der heute genügenden Erstversorgung durch die bestehenden Leistungserbringer eine Erweiterung der Erstversorgung nicht in Betracht gezogen.



Fortsetzung >>>
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Fussnoten:


1 Die Leistungsvereinbarung regelt die Beziehungen zwischen den Trägerkantonen und dem UKBB. Zu diesem Zwecke enthält sie Grundsätze über die Leistungspflicht, die Finanzierung und Leistungsabgeltung durch die beiden Trägerkantone, die Investitionen und Investitionsbeiträge der Trägerkantone, die Tarifierung u.a.


2 Im Leistungsbeschrieb werden die Unternehmensziele des UKBB, die Versorgungsstufe (Grundversorgung / zentrumsmedizinische Versorgung / spitzenmedizinische Versorgung), die Aufgaben, die Strukturen sowie die Prozesse und das grobe Leistungsangebot beschrieben.


3 Im Leistungsauftrag wird das Leistungsangebot detailliert aufgelistet und nähere Angaben zur Versorgungsstufe, zum Leistungsumfang (Anzahl Pflegetage, Anzahl Betten) und zu Kooperationen gemacht.


4 Durchschnittliche Bettenauslastung 2001 = Anzahl Pflegetage 35'146 / Anzahl betriebene Betten ohne Rehabilitation 125 / 365 Tage


5 90% Belegung an 250 Jahreswochentagen (0.9*250) und 50% Belegung an 115 Jahreswochenendtagen inkl. Feiertagen (0.5*115) ergeben eine durchschnittliche Belegung von 77% ([225+57.5]/365).


6 Beim Szenario Schrumpfung beträgt die Bettenkapazität rund 100 Betten.