Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
Titel: | A: Gewährung eines Kredits für die Vorprojektphase für die Errichtung eines Neubaus des Universitätskinderspitals beider Basel (UKBB) | |
vom: | 28. Mai 2002 | |
Nr.: | 2002-136 | |
Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
2. Einleitung
2.1 Ausgangslage
Der Wunsch nach einer engeren Zusammenarbeit zwischen den Kinderspitälern von Basel-Landschaft und Basel-Stadt ist schon alt: Bereits 1986 liessen die beiden Regierungen die Möglichkeit eines gemeinsamen Kinderspitals prüfen. Das damalige Projekt, welches ein vom Kanton Basel-Landschaft geführtes Universitäts-Kinderspital mit Standort und Neubau auf dem Bruderholz vorsah, fand jedoch an den beiden Volksabstimmungen in Basel-Stadt (1992) und Basel-Landschaft (1995) keine Unterstützung. In beiden Kantonen sprach sich eine Mehrheit der Stimmberechtigten für die Beibehaltung einer Kinderklinik auf dem eigenen Kantonsgebiet aus.
Der medizinische Fortschritt - mit kürzeren Spitalaufenthalten und einer Verlagerung auf teilstationäre Behandlungen (Tageschirurgie u.a.) und ambulante Therapien - sowie der wachsende Kostendruck im Gesundheitswesen haben den Handlungsbedarf auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendmedizin weiter verstärkt. Das Einzugsgebiet Nordwestschweiz ist eindeutig zu klein, um zwei voll ausgebaute Kinderspitäler zu betreiben.
Im Wissen um diesen Hintergrund haben die beiden Kantone dem Wunsch der Bevölkerung nach einem Kinderspitalangebot sowohl in Basel-Stadt wie auch in Basel-Landschaft Rechnung getragen. Gestützt auf die Machbarkeitsstudie eines externen Gutachters wurde das Projekt des gemeinsamen Universitäts-Kinderspitals mit zwei Standorten in der gemeinsamen Sitzung der Regierungen Basel-Stadt und Basel-Landschaft vom 17. August 1995 als politische Zielsetzung gutgeheissen und die zuständigen Departemente mit dessen Projektierung beauftragt. Es folgte eine intensive Vorbereitungsphase, in deren Verlauf sich auch die Parlamente der beiden Kantone mehrmals mit dem Projekt befassten. Während in Basel-Stadt die für die Schaffung eines gemeinsamen Universitäts-Kinderspitals beider Basel erforderliche Anpassung des Spitalgesetzes vom Parlament beschlossen wurde, erfolgte die Änderung des Baselbieter Spitalgesetzes im Rahmen einer obligatorischen Volksabstimmung am 27. September 1998. Dabei wurde die Vorlage bei 82'260 gültigen Stimmen mit 70'175 Ja gegen 12'085 Nein angenommen.
Am 1. Januar 1999 nahm das Universitätskinderspital beider Basel (UKBB) seinen Betrieb an zwei Standorten - Römergasse (Basel-Stadt) und Bruderholz (Basel-Landschaft) - auf. Das UKBB zeichnet sich dadurch aus, dass die beiden Klinikstandorte organisatorisch vereint sind und medizinische Schwerpunkte bilden, grundsätzlich aber an beiden Standorten Dienstleistungen im Grundversorgungsbereich angeboten werden. Erklärte Absicht war, durch die Zusammenführung der beiden Kinderkliniken damals bestehende Doppelspurigkeiten weitgehend abbauen zu können, den hohen Standard der universitären Kinder- und Jugendmedizin zu sichern und gleichzeitig dem Resultat aus den vorangegangenen Volksabstimmungen Rechnung zu tragen.
Führung, Organisation und die Bewältigung des Spitalalltags an zwei räumlich getrennten Standorten gestalteten sich indessen problematischer als ursprünglich angenommen. Obwohl sofortige Massnahmen von den zuständigen Behörden veranlasst wurden, setzte sich die Erkenntnis durch, dass Korrekturen sehr wohl zu einer partiellen, nicht aber zu einer vollständigen Optimierung des Spitalbetriebs führen würden.
Die Regierungen von Basel-Stadt und Basel-Landschaft haben sich deshalb an ihrer gemeinsamen Sitzung vom 16. August 2000 für ein Universitätskinderspital an einem einzigen Standort ausgesprochen und eine Standortevaluation in Auftrag gegeben. Dabei legten die beiden Regierungen fest, dass für den Standortentscheid nicht politische Kriterien, sondern allein gemeinsam definierte, objektive Beurteilungskriterien ausschlaggebend sein sollten.
2.2 Standortevaluation
Ein Projektsteuerungsausschuss (Lenkungsausschuss), dem der Vorsteher der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion Basel-Landschaft sowie der Vorsteher des Sanitätsdepartements Basel-Stadt und (mit beratender Stimme) der Präsident des Universitätsrates sowie der Präsident des UKBB-Rates angehörten, leitete den Evaluationsprozess. Als Experten wurde vom Lenkungsausschuss die Helbling Management Consulting AG beigezogen.
Auf Antrag des Lenkungsausschusses wurde von den beiden Regierungen festgelegt, welche Kriterien mit welcher Gewichtung für die Standortevaluation zur Anwendung kommen sollten (siehe folgende Tabelle). Ausserdem wurde der Leistungskatalog für das künftige UKBB fixiert.
Gewichtete Kriterien für die Nutzwertanalyse | ||
1. | Medizinische Dienstleistungen | (30%) |
2. | Betriebliche Erfordernisse | (15%) |
3. | Eignung Standort, Areal und Gebäude | (20%) |
4. | Kosten/Finanzierung und zeitliche Aspekte | (35%) |
Eine Liste von 14 Standortvarianten bildete den Ausgangspunkt für das Evaluationsverfahren. Diese durchliefen zunächst eine generelle Vorselektion, um die augenfällig ungeeigneten Varianten auszuscheiden. Im Evaluationsprozess verblieben somit zuletzt noch die grundsätzlich realisierbaren Varianten. Es handelte sich dabei um die beiden Standorte Bruderholz (Basel-Landschaft) und Schanzenstrasse/Schällemätteli (Basel-Stadt).
Für jeden dieser beiden Standorte wurden drei Szenarien gebildet, wovon sich nach näherer Prüfung jedoch insgesamt drei als ungeeignet erwiesen. Somit standen noch drei Szenarien zur Diskussion, welche mit Hilfe einer Nutzwertanalyse (unter Anwendung des vom Lenkungsausschuss gewichteten Kriterienkatalogs) detailliert miteinander verglichen wurden. Die Variante mit der höchsten Gesamtpunktzahl wurde als bester Standort vorgeschlagen.
Auf Grund der Nutzwertanalyse lag die Variante Neubau auf dem Areal Schanzenstrasse/Schällemätteli mit klarem Abstand vor den beiden Varianten am Standort Bruderholz. Auch die als ergänzende Kontrolle durchgeführte Sensitivitätsanalyse unterstrich die Validität dieses Ergebnisses.
2.3 Beschlüsse der Regierungen BS und BL
Anlässlich ihrer gemeinsamen Sitzung vom 29. August 2001 haben die Regierungen von Basel-Stadt und Basel-Landschaft zum Thema `gemeinsamer Standort UKBB` folgende Beschlüsse gefasst:
- | Als Ersatz für die bisherigen beiden Standorte ist für das UKBB ein Neubau auf dem Areal 'Schanzenstrasse/Schällemätteli' zu erstellen. |
- | Das Sanitätsdepartement Basel-Stadt wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion Basel-Landschaft sowie der Bau- und Umweltschutzdirektion Basel-Landschaft und dem Baudepartement Basel-Stadt, eine Parlamentsvorlage für einen Vorprojekt-Kredit zur Realisierung der Variante 'Neubau' gemäss Expertenbericht der Helbling Management Consulting AG (HMC) vom 10. August 2001 im Detail auszuarbeiten. |
- | Das Sanitätsdepartement Basel-Stadt wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion Basel-Landschaft sowie der Finanz- und Kirchendirektion Basel-Landschaft und dem Finanzdepartement Basel-Stadt ein Finanzierungskonzept für das Neubauvorhaben auszuarbeiten. |
- | Das Sanitätsdepartement Basel-Stadt wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion Basel-Landschaft den Entwurf einer Änderung beziehungsweise Ergänzung des geltenden Staatsvertrags mit dem Kanton Basel-Landschaft zu erarbeiten. |
Gleichzeitig beschlossen die beiden Regierungen, die gemeinsame Spitalplanung weiterzuentwickeln und zu vertiefen. Dafür haben sie in der Spitalplanung zu beachtende Prämissen und Eckwerte festgelegt. Weitere Ausführungen dazu folgen unter Teil B.
Nähere Angaben zur Änderung beziehungsweise Ergänzung des geltenden Staatsvertrags werden unter Teil C dargelegt.
2.4 Am Prozess beteiligte Stellen
Gemäss Beschlüssen der beiden Regierungen wurden für die Erarbeitung der `Parlamentsvorlage für einen Vorprojekt-Kredit` und des `Finanzierungskonzeptes für das Neubauvorhaben` die Fachdirektionen bzw. -departemente beider Kantone in die Arbeiten einbezogen. In der Projektorganisation waren die Vorsteherinnen und Vorsteher sowie die Sachverständigen der Sanitäts-, Bau- und Finanzdirektionen bzw. -departemente vertreten. Zudem nahm der Präsident des UKBB-Rates mit beratender Stimme an den Sitzungen des Lenkungsausschusses teil. An der Projektarbeit beteiligten sich auch die UKBB-Direktion und mehrere Vertreter des Kantonsspitals Basel (KBS). Der UKBB-Rat wurde regelmässig über den Stand der Arbeiten informiert. Ein informatives Treffen fand sowohl mit Vertretern der Santésuisse als auch der Gesellschaft für KinderärztInnen der Regio Basel statt.
Für die Erarbeitung der Parlamentsvorlage standen insbesondere folgende Arbeiten im Vordergrund: die Überprüfung des Leistungsprofils UKBB, die Evaluation von Kooperationsmöglichkeiten mit dem KBS und die Überarbeitung des Raum- und Funktionsprogramms für den Neubau UKBB. Die letztgenannte Arbeit wurde im Rahmen der Standortevaluation im Jahre 2001 bereits einmal erstellt, sodass nun eine vertiefte Konkretisierung des effektiven Bedarfs erfolgte. Für diese Arbeiten stand der Projektorganisation der Zeitraum von Oktober 2001 bis Februar 2002 zur Verfügung. Auch in dieser Phase wurde die Helbling Management Consulting AG als Experten beigezogen.
2.5 Übergangsphase bis zur Realisierung des Neubaus
Der Spitalbetrieb an drei Standorten (Römergasse in Basel, Bruderholz und Neonatologie-Station im alten Frauenspital in Basel) erweist sich als unbefriedigend, da er aufwendig und mit organisatorischen Schwierigkeiten verbunden ist. Um diese Situation in der Übergangsphase bis zur Realisierung des Neubaus zu verbessern, werden Optimierungsvarianten geprüft. Neben weiteren gezielten Massnahmen zur Verbessung der Ist-Situation an den bestehenden Standorten soll die zeitlich befristete Zusammenführung der Standorte Römergasse und Bruderholz evaluiert werden. Das Sanitätsdepartement Basel-Stadt und die Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion Basel-Landschaft werden im Herbst 2002 im Rahmen der Vorlage zur Finanzierung des UKBB ab 2003 darüber berichten.
Fortsetzung >>>
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